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Teilhabe
Teilhabe meint eine alles umfassende Chancengleichheit und bezieht sich auf die gesamte Lebenssituation eines Menschen. Das Ziel einer örtlichen Teilhabeplanung sind hürdenfreie Zugänge zu allen Lebensbereichen für alle Bürgerinnen und Bürger. Es gilt auch weiterhin Strukturen in der Universitätsstadt Marburg zu verbessern und Barrieren abzubauen.
„Die Menschen sind nicht behindert, sie werden höchstens behindert. Wir wollen aber, dass in Marburg alle Bürger*innen gleichberechtigt und chancengleich leben können" (Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies).
© Universitätsstadt Marburg, Patricia Grähling
Teilhabe in allen Lebensbereichen stärken
„Mein Traum ist es, dass man sich ergänzt und man nicht sagt: Das ist der Behinderte und das der Normale.“ Zitat aus der aktuellen Befragung der Universität (Bericht 2020)
In der Teilhabeforschung gilt noch immer: „Je schwerer die Beeinträchtigungen, desto geringer sind die Teilhabechancen.“ (BMAS 2016, S. 6). Durch Bestandsaufnahmen werden Bedarfe und vorhandene Barrieren identifiziert, um Strukturen und Lebenssituationen zu verbessern. Zentrale Fragestellungen sind: Wo gelingt Teilhabe bereits gut und wo gibt es Handlungsbedarf? Die Teilhabe aller Menschen ist das Ziel.
Im Rahmen einer örtlichen Teilhabeplanung wurde 2015 erstmalig ein Teilhabebericht zu den Lebenslagen von Menschen mit Behinderungen von der Sozialplanung und zahlreichen Akteuren erstellt. Diese erste Bestandsaufnahme zeigte Teilhabemöglichkeiten und Verbesserungspotentiale auf, welche 2017 in einen Aktionsplan mündeten. In dem Handlungsplan waren Ziele zur Stärkung der Teilhabe festgelegt worden. Die Umsetzung (2017-2019) hat vielfältige Wirkungen erzielt und zugleich neue Erkenntnisse für eine inklusive Gestaltung der Stadtgesellschaft hervorgebracht.
Der Teilhabebericht 2020 baut auf dem ersten Bericht auf. Der Bericht zeigt, wie die kontinuierliche Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention vor Ort erfolgt ist und weitergeführt wird. Der Zweite Teilhabebericht bezieht die Entwicklungen der letzten 5 Jahre mit ein. Es werden gesetzliche Änderungen (Bundesteilhabegesetz) und neue Strukturen dargestellt. Der aktuelle Bericht ist wesentlich breiter gefasst als die erste Veröffentlichung. Beeinträchtigungen, wie beispielsweise chronische Erkrankungen und Hörbeeinträchtigungen werden erstmalig einbezogen. Neugewonnene Kooperationspartner*innen haben dies ermöglicht, indem sie ihre Arbeit beziehungsweise ihre eigene Situation vorstellen. Individuelle Erfahrungsberichte geben Einblicke in Lebensrealitäten und zahlreiche Impulse für Verbesserungen.
Aufbauend auf der Bestandsaufnahme und den vorliegenden Handlungsempfehlungen wurde 2022 ein zweiter Aktionsplan zur Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen erarbeitet (Handlungskonzept).
Informationen und Protokolle zu den Berichten 2015 und 2020 sowie zu den Aktionsplänen 2017 und 2022 können Sie in der jeweiligen Rubrik abrufen.