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Urnenbeisetzungsarten
Urnenbeisetzungen
Bei diesen Grabarten wird die verstorbene Person vor der Beisetzung in einem Krematorium eingeäschert. Die Beisetzung erfolgt in einer Urne. Die einzuhaltende Ruhezeit beträgt bei Urnenbeisetzungen 20 Jahre. Die Nutzungszeit variiert je nach Grabart.
- Urnenreihengräber
Urnenreihengräber haben eine Nutzungszeit von 20 Jahren, die nicht verlängert werden kann. Es kann nur eine Person beigesetzt werden, wobei immer die nächste freie Stelle in der Reihe belegt wird. Nach Belegung des letzten Grabes in diesem Feld und nach Ablauf der Ruhezeit aller Gräber wird das gesamte Grabfeld abgeräumt.
- Urnenwahlgräber
Urnenwahlgräber haben eine Nutzungszeit von 30 Jahren, die beliebig verlängert werden kann. Es können bis zu vier Urnen in einer Grabstätte beigesetzt werden. Bei dieser Bestattungsart kann die Grabstelle selbst ausgesucht werden.
- Urnenwand/Urnenkammer
Urnenwände/Urnenkammern haben eine Nutzungszeit von 20 Jahren, die beliebig verlängert werden kann. Pro Kammer ist die Beisetzung von zwei bis maximal vier Urnen möglich. Urnenwände /Urnenkammern gibt es auf dem Hauptfriedhof und den Friedhöfen in Marbach, Cappel, Schröck, Bauerbach und Wehrda. Eine Urnenwand enthält einzelne Kammern, die ausgesucht werden können. Nach der Beisetzung wird die Kammer mit einer Granitplatte verschlossen. Diese kann wie ein Grabstein gestaltet werden, zum Beispiel mit dem Namen und dem Geburts- und Sterbedatum.
- Urnenbaumgräber
Urnenbaumgräber haben eine Nutzungszeit von 20 Jahren, 40 Jahren oder 60 Jahren, die beliebig verlängert werden kann. Pro Baum können bis zu zwei Urnen beigesetzt werden. Die Urnen werden in den Wurzelbereich eines vorhandenen Baumes gebettet. Urnenbaumgräber gibt es auf allen Friedhöfen soweit es der Baumbestand zulässt. Zur Markierung und Erinnerung kann durch einen Steinmetz eine kleine Gedenktafel an den Baum angebracht werden oder ein kleiner Stein mit einem maximalen Maß von 30 x 40 cm niedergelegt werden.
- Urnenbaumgrab Typ A1
Urnenbaumgräber Typ A1 haben eine Nutzungszeit von 20 Jahren, die beliebig verlängert werden kann. Pro Baum können bis zu zwei Urnen an einem Gemeinschaftsbaum für vier Urnen beigesetzt werden. Die Urnen werden in den Wurzelbereich eines vorhandenen Baumes gebettet. Gemeinschaftsbäume gibt es auf allen Friedhöfen soweit es der Baumbestand zulässt. Zur Markierung und Erinnerung kann durch einen Steinmetz eine kleine Gedenktafel an den Baum angebracht werden oder ein kleiner Stein mit einem maximalen Maß von 30 x 40 cm niedergelegt werden.
- Urnenbodenhülsen Typ B
Urnenbodenhülsen Typ B haben eine Nutzungszeit von 20 Jahren, die beliebig verlängert werden kann. Pro Urnenhülse können bis zu zwei Urnen beigesetzt werden. Die Urnenhülsen werden um einen vorhandenen Baum angeordnet und im Boden versenkt. Der vorhandene Deckel kann mit einem Messingschild versehen werden, die Schriftart Antiqua ist festgelegt, in die erste Zeile (6 mm) können maximal 30 Zeichen sowie in die zweite Zeile (4 mm) 40 Zeichen in der Schriftfarbe schwarz angebracht werden.
- Urnenbodenreihenhülsen Typ B1
Urnenbodenreihenhülsen Typ B1 haben eine Nutzungszeit von 20 Jahren, die nicht verlängert werden kann. Pro Urnenreihenhülse kann nur eine Person beigesetzt werden, wobei immer die nächste freie Stelle in der Reihe belegt wird. Nach Belegung der letzen Stelle in einer Urnenhülse und nach Ablauf der Ruhezeit aller Urnen wird die gesamte Urnenhülse abgeräumt. Die Urnenhülsen werden um einen vorhandenen Baum angeordnet und im Boden versenkt. Der vorhandene Deckel kann mit einem Messingschild versehen werden, die Schriftart Antiqua ist festgelegt, in die erste Zeile (6 mm) können maximal 30 Zeichen sowie in die zweite Zeile (4 mm) 40 Zeichen in der Schriftfarbe schwarz angebracht werden.
-Urnenbodenhülsen Typ B2
Urnenbodenhülsen Typ B2 haben eine Nutzungszeit von 20 Jahren, die beliebig verlängert werden kann. Pro Urnenhülse können bis zu vier Urnen beigesetzt werden. Die Urnenhülsen werden um einen vorhandenen Baum angeordnet und im Boden versenkt. Der vorhandene Deckel kann mit einem Messingschild versehen werden, die Schriftart Antiqua ist festgelegt, in die erste Zeile (6 mm) können maximal 30 Zeichen sowie in die zweite Zeile (4 mm) 40 Zeichen in der Schriftfarbe schwarz angebracht werden.
- Anonyme Urnengräber
Anonyme Urnengräber haben eine Nutzungszeit von 20 Jahren, die nicht verlängert werden kann. Es kann nur eine Person beigesetzt werden, wobei immer die nächste freie Stelle in der Reihe belegt wird. Die Grabstelle wird ausschließlich als Rasenfläche gestaltet. Nach einer Bestattung können Blumengestecke oder Ähnliches auf einer nahegelegenen Blumenbank niedergelegt werden.
Bitte beachten Sie, dass auf den einzelnen Friedhöfen nicht jede Bestattungsart möglich ist. Die Gestaltungsmöglichkeiten eines Grabes richten sich nach der Grabart. Für weitere Informationen und Beratung wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter/innen der Friedhofsverwaltung.