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Zeit zum Schneiden von Hecken und Sträuchern
Die Untere Naturschutzbehörde bittet alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer sowie Firmen, die mit der Grundstückspflege beauftragt sind, Gehölzrückschnitte in der Zeit von Oktober bis Februar vorzunehmen.
Der Gehölzschnitt in der Zeit von Oktober bis Februar hat zwei Vorteile:
1. Im unbelaubten Zustand ist das Astgerüst der Gehölze gut sichtbar, so dass beim Rückschnitt die natürliche Wuchsform der Pflanzen berücksichtigt werden kann.
2. Im Herbst und Winter muss man, im Gegensatz zu einem Rückschnitt in den Sommermonaten, nicht befürchten, brütende Vögel bzw. deren Gelege zu beeinträchtigen (die Beeinträchtigung ist nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz verboten).
Vorteilhaft ist es, den Rückschnitt relativ großzügig vorzunehmen, damit sich ein Zurückschneiden der Hecke im Sommer erübrigt oder sich auf das Abschneiden einzelner Äste zur Verkehrssicherung beschränkt.
Allein durch Beachtung dieser Hinweise kann so bereits ein wichtiger Beitrag zum Erhalt der Artenvielfalt in unserer Stadt geleistet werden – und man vermeidet Konflikte mit dem Bundesnaturschutzgesetz.
Sträucher, Gebüsche und Hecken sind wichtige Lebensräume für viele Tierarten. Amseln, Grünfinken, Rotkehlchen und viele andere Vogelarten sowie Kleintiere wie der Igel verstecken sich nicht nur gern in dichtem Gestrüpp, sie ziehen dort auch ihren Nachwuchs groß. Aus diesem Grund ist es in Deutschland gemäß § 39 des Bundesnaturschutzgesetzes verboten, Hecken und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September stark zurückzuschneiden oder gar zu entfernen.
Um die Tiere mit ihrem Nachwuchs insbesondere im Frühjahr und Sommer nicht zu beeinträchtigen oder gar zu töten, ist es wichtig, den richtigen Zeitpunkt für den notwendigen Pflegeschnitt zu wählen.
Haben Sie noch Fragen dazu oder wollen Sie noch mehr für die Artenvielfalt in Ihrem Garten oder an Ihrem Haus tun? Dann wenden Sie sich bitte an die Untere Naturschutzbehörde der Stadt Marburg, Tel: 201-1708 (E-Mail: naturschutz@marburg-Stadt.de)
Wohin mit dem Schnittgut?
Grundsätzlich kann Gartenabfall über die grüne Tonne entsorgt werden. Reicht einem Haushalt eine grüne Tonne nicht aus, stellt die Stadt gerne eine zweite grüne Tonne kostenlos zur Verfügung.
Gehölzschnitt darf nicht in der Landschaft entsorgt werden! Dies gilt als Verstoß gegen das Abfallbeseitigungsrecht und wird ordnungsrechtlich verfolgt.
Größere Mengen losen Baum- und Heckenanschnitts (kein Rasenschnitt und Laub!) werden auch ganzjährig gegen eine Gebühr von 6,80 Euro pro Lkw-Ladung (ca. 8 m³) abgeholt.
Dies gilt aber nur für Grundstücke, die an die öffentlich-rechtliche Entsorgung angeschlossen sind. Unbebaute Grundstücke im Außenbereich sind von diesem Service ausgeschlossen.
„Grüne Karten“ für die Abholung liegen bei Banken und Sparkassen, dem Stadtbüro, der Mobilitätszentrale der Stadtwerke (Weidenhäuser Straße 7), den Verwaltungsaußenstellen der Universitätsstadt Stadt Marburg und den Ortsvorsteherinnen/Ortsvorstehern aus. Bei Fragen dazu wenden Sie sich bitte an die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtwerke Marburg GmbH:
Telefonnummer: 205-850
E-Mail: abfallservice@swmr.de
Ansprechpartner/in
Frau Judith Aegerter | |
Stadtverwaltung - Software-Center 3, Zimmer 404 // 4. OG Software-Center 3 35037 Marburg Telefon: 06421 201-6965 E-Mail: Naturschutz@marburg-stadt.de | |
Frau Sarah Bauerbach | |
Amt / Bereich Fachdienst 69 - Untere Naturschutzbehörde Stadtverwaltung - Software-Center 3, Zimmer 405 // EG Software-Center 3 35037 Marburg Telefon: 06421 201-6964 E-Mail: naturschutz@marburg-stadt.deE-Mail: sarah.bauerbach@marburg-stadt.de | |
Herr Klaus Bork | |
Amt / Bereich Fachdienst 69 - Untere Naturschutzbehörde Stadtverwaltung - Software-Center 3, Zimmer 409 // 4. OG Software-Center 3 35037 Marburg Telefon: 06421 201-6966 E-Mail: Naturschutz@marburg-stadt.deE-Mail: Klaus.Bork@marburg-stadt.de | |
Frau Jelena Langer | |
Amt / Bereich Fachdienst 69 - Untere Naturschutzbehörde Stadtverwaltung - Software-Center 3 Software-Center 3 35037 Marburg Telefon: 06421 201-6982 E-Mail: naturschutz@marburg-stadt.deE-Mail: jelena.langer@marburg-stadt.de | |
Herr Jörg Malkus | |
Amt / Bereich Fachdienst 69 - Untere Naturschutzbehörde Stadtverwaltung - Software-Center 3, Zimmer 401 // 4. OG Software-Center 3 35037 Marburg Telefon: 06421 201-6969 E-Mail: Naturschutz@marburg-stadt.deE-Mail: Joerg.Malkus@marburg-stadt.de | |
Frau Julia Pschera | |
Amt / Bereich Fachdienst 69 - Untere Naturschutzbehörde Stadtverwaltung - Software-Center 3, Zimmer 406 // 4. OG Software-Center 3 35037 Marburg Telefon: 06421 201-6967 E-Mail: naturschutz@marburg-stadt.deE-Mail: julia.pschera@marburg-stadt.de | |
Frau Franziska Seer | |
Amt / Bereich Fachdienst 69 - Untere Naturschutzbehörde Stadtverwaltung - Software-Center 3, Zimmer 410 // EG Software-Center 3 35037 Marburg Telefon: 06421 201-6968 E-Mail: naturschutz@marburg-stadt.deE-Mail: Franziska.Seer@marburg-stadt.de | |
Frau Ortrud Simon | |
Amt / Bereich Fachdienst 69 - Untere Naturschutzbehörde Stadtverwaltung - Software-Center 3, Zimmer 408 // 4. OG Software-Center 3 35037 Marburg Telefon: 06421 201-6971 E-Mail: Naturschutz@marburg-stadt.deE-Mail: Ortrud.Simon@marburg-stadt.de | |
Frau Barbara Zimmermann | |
Amt / Bereich Fachdienst 69 - Untere Naturschutzbehörde Stadtverwaltung - Software-Center 3, Zimmer 410 // EG Software-Center 3 35037 Marburg Telefon: 06421 201-6983 E-Mail: Naturschutz@marburg-stadt.deE-Mail: Barbara.Zimmermann@marburg-stadt.de | |
Frau Beate Zimmermann | |
Amt / Bereich Fachdienst 69 - Untere Naturschutzbehörde Stadtverwaltung - Software-Center 3, Zimmer 405 // EG Software-Center 3 35037 Marburg Telefon: 06421 201-6963 E-Mail: Naturschutz@marburg-stadt.deE-Mail: Beate.Zimmermann@marburg-stadt.de |