Universitätsstadt Marburg
Gewerbemeldungsdienst
Wer einen Gewerbebetrieb neu errichtet oder eine gewerbliche Tätigkeit aufnimmt, ist verpflichtet, diese bei der zuständigen Verwaltung zu melden. Entsprechendes gilt für Änderungen und die Beendigung einer gewerblichen Tätigkeit.
Über unseren Onlinedienst haben Sie nun die Möglichkeit, die notwendigen Formulare bequem von Ihrem eigenen PC aus auszufüllen.
Um das Formular anschließend auszudrucken, benötigen Sie einen PDF-Betrachter.
Bitte wählen Sie Ihr Anliegen aus:
Benötigen Sie Hilfe?
- Was ist ein Gewerbe, was ist gewerbliche Tätigkeit?
- Wer darf ein Gewerbe ausüben?
- Was ist anzuzeigen?
- Wer muss eine Gewerbeanzeige vornehmen?
- Wo muss eine Gewerbeanzeige erfolgen?
- Welche Unterlagen sind vorzulegen?
- Was ist eine Reisegewerbekarte?
- Checkliste für Existenzgründer
Sollten Sie eine Frage haben, welche Ihnen diese Internetseiten nicht beantworten können, erreichen Sie Ihren zuständigen Sachbearbeiter wie folgt:
Frau Stadtmüller
Telefon: +49 6421 / 201 1328
Fax: +49 6421 / 201 1593