Inhaltsbereich

Alters- und Ehejubiläen

Allgemeine Informationen

Bürger*innen der Universitätsstadt Marburg, die nicht der Übermittlung der Daten widersprochen haben oder eine Auskunftssperre nach Bundesmeldegesetz haben, bekommen automatisch zu folgenden Jubiläen Glückwünsche übermittelt:

  • 80. Geburtstag
  • 85. Geburtstag
  • 90. Geburtstag
  • Ab dem 95. Geburtstag jährlich

  • 50. Ehejubiläum
  • 60. Ehejubiläum
  • 65. Ehejubiläum
  • 70. Ehejubiläum
  • 75. Ehejubiläum

Zusätzlich zu dem Glückwunschschreiben der Universitätsstadt Marburg stellt der Bundespräsident zu folgenden Jubiläen Urkunden aus:

  • 65., 70, und 75. Hochzeitstag sowie
  • zum 100. Geburtstag und ab dem 105. Geburtstag jährlich

Urkunden durch den hessischen Ministerpräsidenten gibt es zum:

  • 65., 70. und 75. Ehejubiläum sowie
  • ab dem 100. Geburtstag jährlich

Die Urkunden werden automatisch von uns angefordert und mit dem Glückwunschschreiben an die Jubilare übermittelt.

Besuche durch den Magistrat

Ab dem 100. Geburtstag sowie ab dem 65. Ehejubiläum wird durch die Universitätsstadt Marburg angefragt, ob ein Besuch durch den Magistrat erwünscht ist. Hierfür muss kein weiterer Antrag gestellt werden.

Die Glückwünsche und Urkunden zu den vorherigen Jubiläen werden entweder durch die / den entsprechenden Ortsvorsteherin / Ortsvorsteher oder per Post übermittelt. Gleiches gilt, wenn kein Besuch durch den Magistrat gewünscht ist.

Herzleuchten

Als Besonderheit in der Universitätsstadt Marburg lassen wir zu folgenden Jubiläen für Sie das Herz am Kaiser-Wilhelm-Turm leuchten:

  • 90. und 95. Geburtstag
  • ab dem 100. Geburtstag jährlich
  • außerdem zu jedem oben genannten Ehejubiläum
Bemerkungen

Eine Auswertung der Daten wird ausschließlich für die Übermittlung der Glückwünsche vorgenommen. Eine Weiterleitung an die örtliche Presse wird von uns nicht vorgenommen.


zuklappenAnsprechperson
Jennifer BalzerStandort anzeigen
Amt / Bereich
Fachdienst 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
Rathaus
Markt 1
35037 Marburg
Telefon: 06421 201-9173
E-Mail: E-Mail:


Aufgaben:
Ehrungen / Empfänge / Raumbuchung

Fachdienst 09 - Unterstützung kommunaler GremienStandort anzeigen
Rathaus
Markt 1
35037 Marburg
Telefon: 06421 201-9170
Telefax: 06421 201-1548
E-Mail:

Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag von 08:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag von 15:00 – 16:30 Uhr


Angaben zur Barrierefreiheit:
schwer zugängig

Geschäftsstelle der Stadtverordnetenversammlung
Aufgaben:

  • Geschäftsstelle der Stadtverordnetenvorsteherin und der Ortsbeiräte
  • Geschäftsführung für den Ältestenrat
  • Geschäftsführung für den Wahlvorbereitungsausschuss
  • Sitzungsdienst für die Stadtverordnetenversammlung
  • Regelung der Mitgliedschaft zu kommunalen Spitzenverbänden und Institutionen sowie sonstigen Verbänden, Vereinen und Organisationen

Orden und Ehrenzeichen, Repräsentationen
Aufgaben:

  • Empfänge
  • Repräsentationen und Ehrungen – insbesondere Angelegenheiten des Protokolls 
  • Ehrungen und Auszeichnungen der Universitätsstadt Marburg
  • Ehrungen und Auszeichnungen des Landes Hessen
  • Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland
  • Hessischer Verdienstorden
  • Goldenes Buch der Universitätsstadt Marburg
  • Ehrenpatenschaften des Bundespräsidenten
  • Ehrenbürger*innen
  • Ehrenamtscard
  • Raumbuchungen Rathausbereich
  • Städtepartnerschaften
  • Kontaktstelle Stadtteilgemeinden
zurück