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Elektronische Rechnung (E-Rechnung)
Bei einer E‐Rechnung an die Stadt Marburg werden die Rechnungsinformationen elektronisch übermittelt, automatisiert empfangen und weiterverarbeitet. Alle Informationen auf einen Blick.
Was ist eine E-Rechnung?
Die Hessische E-Rechnungsverordnung (E-Rech-V) verpflichtet seit dem 18. April 2024 alle Rechnungssteller*innen, ausschließlich elektronische Rechnungen (E-Rechnungen) an hessische Kommunen zu stellen.
Eine elektronische Rechnung (E-Rechnung) ist eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird. Dadurch ist eine automatische und elektronische Verarbeitung möglich. Eine E-Rechnung muss maschinenlesbare Dateien enthalten.
In Deutschland sind die wichtigsten E-Rechnungsformate „ZUGFeRD“ und „XRechnung“. Ein einfaches PDF-Dokument gilt nicht als E-Rechnung.
Vorteile einer E-Rechnung
Die Umstellung auf die E-Rechnung bietet einige Vorteile. Beispielsweise kommt es zu Einsparungen aufgrund geringerer Papier- und Versandkosten. Zudem wird die Bearbeitung der Rechnungen weiter automatisiert und beschleunigt, sodass sie schneller bezahlt werden können.
Versand von E-Rechnungen
Sie möchten uns eine Rechnung zukommen lassen? Dann senden Sie Ihre Rechnung im E-Rechnungsformat per E-Mail an: xrz@marburg-stadt.de.
Bitte beachten Sie beim Versand der E-Rechnung die folgenden Hinweise:
- Pro E-Mail darf immer nur eine E-Rechnung versandt werden. Die E-Mail darf neben der E-Rechnung keine weiteren Anhänge enthalten. Sollte eine E-Mail mehr als eine Rechnung bzw. einen Anhang enthalten, wird sie inklusive aller Anhänge automatisch abgewiesen. Auch Bilder in der E-Mail-Signatur werden als Anhang erkannt und die E-Mail wird abgewiesen.
- Unterstützt werden E-Rechnungen in den Formaten ZUGFeRD-PDF oder XRechnung-XML.
- Für die korrekte Zuordnung einer E-Rechnung ist die Angabe der Leitweg-Identifikationsnummer (Leitweg-ID) zwingend erforderlich: Die Leitweg-ID des jeweiligen Fachdienstes der Universitätsstadt Marburg können Sie der Tabelle entnehmen. E-Rechnungen ohne gültige Leitweg-ID werden automatisch abgewiesen.
- Betreff und Text der E-Mail sind für die Übermittlung der E-Rechnung irrelevant. Sie werden nicht an die Rechnungsempfänger*innen weitergeleitet. Die E-Mail darf keine rechnungsrelevanten Texte enthalten.
- Die per E-Mail übermittelte E-Rechnung stellt das Original dar, das zur weiteren Verarbeitung verwendet wird. Bitte verzichten Sie auf den Versand zusätzlicher Ausfertigungen, da diese die Rechnungsbearbeitung erheblich erschweren.
- Hinweis bei Nutzung von Apple Mail: Bei Nutzung des Apple Mail-Clients kann es ggf. zu Übertragungsproblemen kommen. Wenden Sie sich in diesem Fall bitte an: erechnung-hilfe@marburg-stadt.de.
Übergangsregelung
Falls Sie derzeit noch keine E-Rechnungen versenden können, akzeptieren wir Rechnungen im PDF-Format und auf dem Postweg vorübergehend weiterhin. Bitte verzichten Sie dabei nach Möglichkeit auf den Papierversand und senden Sie Ihre Rechnungen stattdessen als PDF-Datei per E-Mail an xrz@marburg-stadt.de.
Ausnahmen
Gleichfalls bitten wir Sie, uns an dieselbe Adresse zu informieren, wenn Sie eine Befreiung von der E-Rechnungsverpflichtung nach § 9 Abs. 1 E-Rech-V geltend machen möchten.
Rechnungen an den DBM
Sollten Sie Rechnungen an den Dienstleistungsbetrieb der Universitätsstadt Marburg (DBM) senden wollen, senden Sie diese bitte (wie bisher) als PDF-Dokument an dienstleistungsbetrieb@marburg-stadt.de.
Organisationseinheit
| Fachdienst 21 - Kasse und Buchhaltung | |
| Neues Forum Neue Kasseler Straße 62 A 35039 Marburg Telefon: 06421 201-0 Telefax: 06421 201-1747 E-Mail: kasse@marburg-stadt.de | Montag, Mittwoch und Freitag von 08:00 - 12:00 Uhr und nach Vereinbarung |