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Kulturförderung
Kultur ist ein Teil der gesellschaftlichen Grundversorgung und ein Motor für Stadtentwicklung, Bildung und sozialen Zusammenhalt. Mit Förderprogrammen hilft die Stadt Marburg, die Kulturlandschaft vor Ort lebendig, inklusiv und für alle zugänglich zu gestalten.
Wer kann einen Antrag stellen?
Antragsberechtigt sind:
- Kulturinstitutionen
- gemeinnützige Vereine
- gemeinnützige Initiativen und Projekte
- Einzelpersonen, sofern das Vorhaben in besonderer Weise dem Gemeinwohl dient bzw. die Gemeinnützigkeit/der gemeinwohlorientierte Charakter des Vorhabens nachvollziehbar und besonders gut begründet wird
- mit Sitz oder Hauptwirkungsstätte in Marburg.
Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die Vorhaben überwiegend in Marburg stattfinden bzw. einen klaren Bezug zur Stadt Marburg haben.
Wie stelle ich einen Antrag?
- Antragsunterlagen herunterladen: Bitte nutzen Sie die offiziellen Antragsunterlagen des Fachdienstes Kultur. Diese können auf dieser Seite unter "Dokumente" heruntergeladen werden.
- Inhalt des Antrags: Der Antrag muss aus einer Projektbeschreibung und einem Kosten- und Finanzierungsplan bestehen.
- Projektbeschreibung: Diese sollte das Konzept, die Zielgruppe, eine Kurzdarstellung der geplanten Aktivitäten und die voraussichtliche Zahl der Teilnehmer*innen enthalten.
- Kosten- und Finanzierungsplan: Der Kostenplan muss alle geplanten Ausgaben und die erwarteten Einnahmen nachvollziehbar auflisten.
- Zusätzliche Unterlagen (optional): Sie können zusätzliche Dokumente einreichen, zum Beispiel Entwürfe von Werbematerialien, Informationen zu beteiligten Künstler*innen und weitere projektbezogene Unterlagen.
- Antrag einreichen: Senden Sie die vollständigen Antragsunterlagen per E-Mail an antraege-kultur@marburg-stadt.de. Die Anhänge sollten eine Größe von fünf MB nicht überschreiten. Sollten die Unterlagen den genannten Umfang deutlich überschreiten, bitten wir um vorherige Kontaktaufnahme.
Was ist wichtig für die Bewerbung?
Für die Bewertung der Anträge sind insbesondere folgende Kriterien relevant:
- Das Projekt dient dem Gemeinwohl bzw. liegt im öffentlichen Interesse.
- Es wird keine Gewinnerzielungsabsicht verfolgt.
- Das Projekt weist einen klaren Bezug zu Marburg auf, etwa durch den Ort, die beteiligten Akteur*innen oder die inhaltliche Ausrichtung.
- Die Angebote sind niedrigschwellig gestaltet und für unterschiedliche Zielgruppen gut zugänglich.
- Das Projekt wird nachhaltig umgesetzt, etwa in ökologischer, sozialer oder kultureller Hinsicht.
- Gendergerechtigkeit und Chancengleichheit werden aktiv berücksichtigt.
- Mindestens 30 Prozent der Gesamtprojektmittel stammen aus Dritt- oder Eigenmitteln.
Welche Fristen gibt es?
- Der Antrag muss mindestens sechs Wochen vor Beginn der Veranstaltung bzw. des Projekts eingereicht werden.
- Der Verwendungsnachweis ist spätestens bis zum 15. November des laufenden Jahres einzureichen.
- Findet das Projekt erst nach dem 15. November statt, ist der Verwendungsnachweis spätestens bis zum 8. Januar des Folgejahres einzureichen.
Was muss bei der Beantragung beachtet werden?
- Achten Sie auf die Vollständigkeit der Antragsunterlagen.
- Falls Unterlagen fehlen, sind diese innerhalb von zwei Wochen nach Benachrichtigung durch die Sachbearbeitung nachzureichen.
- Eine Doppelförderung durch die Stadt Marburg ist ausgeschlossen. Sollten Sie für dasselbe Projekt Fördermittel bei anderen Fachdiensten der Stadt Marburg beantragen, sind Sie verpflichtet, uns sowie die entsprechenden Fachdienste darüber zu informieren.
Wie hoch ist die Förderung?
- In der Regel beträgt die maximale Fördersumme 3.000 Euro pro Verein/Kulturträger und Jahr.
- Mindestens 30 Prozent der Gesamtprojektmittel sind durch Dritt- bzw. Eigenmittel abzudecken.
- Es handelt sich um eine Fehlbetragsfinanzierung, keine Vollfinanzierung.
- Gefördert werden ausschließlich nachgewiesene und anerkannte Kosten, siehe "Was ist beim Verwendungsnachweis zu beachten?", bzw. "Welche Kosten werden nicht gefördert?".
Wann kann mit einer Bewilligung gerechnet werden?
- Zuschüsse können nur bewilligt werden, wenn im Haushalt entsprechende Mittel vorgesehen und zum Vollzug freigegeben sind.
- Vor Freigabe des Haushalts ist eine Bezuschussung nur in begründeten Ausnahmefällen möglich.
- Eine Umsetzung des Projekts vor Erhalt des Zuwendungsbescheids erfolgt auf eigenes Risiko.
Wann erhalte ich die Förderung?
- Grundlage für die Auszahlung ist in der Regel der eingereichte und geprüfte Verwendungsnachweis nach Durchführung der Veranstaltung bzw. des Projekts.
- In gut begründeten Ausnahmefällen kann eine anteilige Auszahlung vorab erfolgen.
Was ist beim Verwendungsnachweis zu beachten?
- Es müssen reale Geldflüsse (zum Beispiel durch Kontoauszüge, Quittungen, Rechnungen) nachgewiesen werden.
- Es wird nur das ausbezahlt, was im Rahmen des Antrags beantragt und bewilligt wurde.
- Abweichungen bei einzelnen Kostenpositionen sind bis zu 20 Prozent möglich, sofern die Abweichungen an anderer Stelle innerhalb der Abrechnung ausgeglichen werden.
- Bei Abweichungen von mehr als 20 Prozent ist eine vorherige Absprache mit dem Fachdienst Kultur erforderlich.
Wie werden Reisekosten abgerechnet?
Für Fahrten mit dem privaten Pkw können Reisekosten von maximal 0,35 € pro Kilometer angesetzt werden. Reisen mit öffentlichen Verkehrsmitteln sind ebenfalls förderfähig und werden gegen Nachweis (Ticket oder Quittung) abgerechnet. Dokumentieren Sie bitte die Strecke bzw. Reise (Start/Ziel, Datum, Zweck) und bewahren Sie die Belege für die Abrechnung auf. Grundlage für die Abrechnung ist das Hessische Reisekostengesetz (HRKG) in der jeweils geltenden Fassung.
Was bedeutet "nicht besserstellen" bei Personalkosten?
Die Vergütung im Projekt muss sich an der Bezahlung vergleichbarer städtischer Stellen orientieren. Für den Vergleich kann der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Kommunen, TVöD VKA, genutzt werden.
Welche Kosten werden nicht gefördert?
Grundsätzlich nicht förderfähig sind folgende Ausgaben, sofern sie nicht im Zuwendungsbescheid ausdrücklich zugelassen sind:
- Ausgaben außerhalb des Bewilligungszeitraums bzw. vor Projektbeginn
- laufende Grundkosten/Regelbetrieb (wie Stammpersonal, Miete)
- Straf-/Verzugsfolgen (Bußgelder, Mahngebühren, Verzugszinsen, Prozesskosten)
- Bewirtung/Alkohol/Genussmittel (gegebenenfalls nur eng begrenzte Ausnahmen)
- Ausgaben ohne Wirtschaftlichkeit (beispielsweise nicht genutzte Rabatte/Skonti; unverhältnismäßige Kosten ohne Begründung)
- Kosten ohne ausreichende Beleg-/Zahlungsnachweise
- gezahlte Spenden/Weiterleitungen sowie gegebenenfalls Steuern/Abgaben (je nach Regelungen)
- Kunstankäufe und gegebenenfalls bauliche Maßnahmen (sofern nicht programmbezogen erlaubt)
- überhöhte Personalkosten/Besserstellung (je nach Vorgaben)
- Rücklagen/Rückstellungen/Puffer, Trinkgelder und ähnliche
Ansprechperson
| Adrian Köhler | |
| Amt / Bereich Fachdienst 41 - Kultur Stadtverwaltung Gerhard-Jahn-Platz 1 35037 Marburg Telefon: 06421 201-4104 E-Mail: kultur@marburg-stadt.deE-Mail: adrian.koehler@marburg-stadt.de Aufgaben: | |
| Sabrina-Isabell Kaufmann | |
| SekretariatAmt / Bereich Fachdienst 41 - Kultur (Sekretariat) Stadtverwaltung Gerhard-Jahn-Platz 1 35037 Marburg Telefon: 06421 201-4103 E-Mail: kultur@marburg-stadt.deE-Mail: Sabrina-Isabell.Kaufmann@marburg-stadt.de | |