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Einschulung
Nach dem Hessischen Schulgesetz in der Fassung vom 31.03.2023, zuletzt geändert durch Gesetz vom 30.06.2025, beginnt für alle Kinder, die bis zum 30.06.2027 das 6. Lebensjahr vollenden (hierzu gehören auch die Kinder, die am 01.07.2021 geboren sind), die Schulpflicht am 01.08.2027.
Im März 2026 werden die Kinder für die Aufnahme im Jahr 2027 an der zuständigen Grundschule angemeldet. Sie erhalten dazu ein entsprechendes Anschreiben der Grundschule.
Für das Schuljahr 2027/2028 finden die Anmeldewochen (Vorstellung in der Schule) in der Zeit vom 02.03. bis zum 13.03.2026 statt.
Auf Antrag der Erziehungsberechtigten können auch Kinder aufgenommen werden, die in der Zeit vom 02.07.2021 bis 01.01.2022 geboren sind. Die Entscheidung über die Aufnahme trifft die Schulleitung der jeweiligen Grundschule.
Durch die Bildung von Schulbezirksgrenzen ist festgelegt, welche Grundschule von Ihrem Kind besucht werden muss.
Nähere Informationen erhalten Sie an der für Sie zuständigen Grundschule (siehe Schulbezirke).
Erfolgt die Anmeldung in einer nicht zuständigen Grundschule (z. B. bei einer Ersatzschule), informieren Sie bitte die für Ihr Kind eigentlich zuständige Grundschule.
Bitte beachten Sie die Öffentliche Bekanntmachung. Diese finden Sie unter "Dokumente".
Organisationseinheit
| Fachdienst 40 - Schulverwaltung & Medienzentrum | |
| Neues Forum Neue Kasseler Straße 62 E 35039 Marburg Telefon: 06421 201-4020 E-Mail: schule@marburg-stadt.de | Montag bis Freitag von 08:00 – 12:00 Uhr sowie nach Vereinbarung |