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Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Universitätsstadt Marburg informiert zum Thema Barrierefreiheit und zur Zugänglichkeit der städtischen Webseite.
Vorbemerkung
Die Universitätsstadt Marburg bemüht sich, ihre Webseiten und mobilen Anwendungen barrierefrei zugänglich zu machen. Grundlage dafür sind die Bestimmungen des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (HessBGG) sowie die Hessische Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (BITV HE 2019) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Internetauftritt www.marburg.de. Sie gilt nicht für verlinkte Angebote und Dienste.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Webseite www.marburg.de ist mit den Anforderungen, die aus den oben genannten Bestimmungen und Vergeben ergeben, teilweise vereinbar.
Die Überprüfung beruht auf einer im Dezember 2024 und Januar 2025 durchgeführten Selbstbewertung. Eine prozessbegleitende Barrierefreiheits-Prüfung durch Dritte läuft derzeit noch. Ein abschließender Test ist ab Sommer 2025 geplant.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachfolgend aufgeführten Funktionen und Inhalte sind nicht vollständig barrierefrei:
- In den Webauftritt eingebundene Dokumente wie etwa PDFs sind mehrheitlich nicht barrierefrei.
Begründung: Die große Anzahl der bereitgestellten Dokumente, die teilweise älteren Datums sind, macht eine vollständige Übertragung in ein barrierefreies Format nahezu unmöglich. Die Dokumente werden aber sukzessive angepasst. Dokumente, die von Dritten bereitgestellt werden (beispielweise von anderen Organisationen, Behörden oder Dienstleistern), liegen ebenfalls nicht immer barrierefrei vor. - Einige in den Webauftritt eingebundene Videos sind aufgrund fehlender Untertitel oder fehlende Übersetzungen in Gebärdensprache nicht barrierefrei.
Begründung: Eine flächendeckende Überarbeitung der Videos konnte bislang nicht realisiert werden. Eine schrittweise Anpassung ist in Arbeit. - Karten und Geo-Informationen, die in die Webseite eingebunden sind, sind nicht barrierefrei.
Begründung: Kartografische Darstellungen sind eine hilfreiche und nützliche Ergänzung zu bestehenden Informationen. Kartografie ist dem Wesen nach eine bildliche Darstellung, die den Anforderungen der BITV nicht entsprechen kann. - Einzelne redaktionelle Inhalte sind nicht für alle Nutzer*innen problemlos zugänglich.
Begründung: Aufgrund der komplexen Sachverhalte ist eine einfache Sprachgestaltung (beispielsweise durch den Verzicht auf Fachbegriffe) nicht immer möglich. Zudem werden zur Veranschaulichung vereinzelt Infografiken oder Tabellen benutzt. Diese sind nicht barrierefrei darstellbar. Das Ziel der Stadt Marburg ist es, zeitnah alle Inhalte auf der Webseite so zu gestalten, dass sie verständlich und nutzbar sind. Die Prüfungen und Überarbeitungen laufen derzeit noch. - Das in der Stadtbücherei verwendete Open-Source System Koha für den Online-Katalog (OPAC) ist in der eingesetzten Version nur eingeschränkt zugänglich.
Begründung: Die Weiterentwicklung von barrierearmen Komponenten ist von Programmierungen durch die weltweite Community und entsprechenden Programm-Updates abhängig. Leider kann die neueste Version von Koha aus Stabilitätsgründen nur mit einem Zeitverzug von etwa einem Jahr eingespielt werden. - Das Daten-Dashboard „Marburg in Zahlen“, das auf der Webseite verlinkt ist, ist nicht barrierefrei.
Begründung: Das Dashboard macht Daten, die von der Stadt Marburg erhoben werden, öffentlich zugänglich. Dies geschieht unter anderem in Form von Infografiken und Animationen. Das Projektteam bemüht sich, die wesentlichen Informationen und Sachverhalte auch in Textform bereitzustellen. Zusätzlich wird derzeit der Einsatz eines Overlay-Tools geprüft. Eine Barrierefreiheitsprüfung durch Dritte ist angedacht.
Anregungen und Fragen
Die Stadt Marburg arbeitet daran, die Anforderungen in Sachen Barrierefreiheit zu erfüllen und die barrierefreien Angebote weiter auszubauen. Helfen Sie uns dabei, indem Sie uns Feedback geben. Auch wenn Sie Fragen zur Barrierefreiheit der Webseite haben, melden Sie sich gern.
Kontakt:
Fachdienst Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Markt 8
35037 Marburg
Telefon: 06421 201-1346
E-Mail: online-redaktion@marbug-stadt.de
Sie möchten Barrieren melden? Nutzen Sie dafür bitte folgenden Link: Barrieren melden
Durchsetzungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht, sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Beauftragte der Hessischen Landesregierung für barrierefreie IT und digitale Teilhabe
Leiterin des Landeskompetenzzentrum Barrierefreie IT (LBIT)
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen
Telefon: 0641 303-2901
E-Mail: Durchsetzungsstelle_LBIT@rpgi.hessen.de
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 11. Februar 2025 erstellt. Die letzte Aktualisierung ist am 21. August 2025 erfolgt.