Sie möchten kostenlos Medien aus dem vielfältigen Angebot der Stadtbücherei Marburg ausleihen, haben aber noch keinen Bibliotheksausweis? Kein Problem – der Büchereiausweis ist schnell erstellt und Sie können sich auch online anmelden.
© Simone Batz, Stadt Marburg
Die wichtigsten Infos auf einen Blick
Das Team der Stadtbücherei hat Ihnen alle wichtigen Informationen zur Neuanmeldung bei der Bücherei zusammengestellt. Mit dem Bibliotheksausweis der Stadtbücherei Marburg können Sie nicht nur kostenlos Medien vor Ort in der Ketzerbach ausleihen. Sie können damit auch alle digitalen Services nutzen, die die Stadtbücherei anbietet.
Ihr Ausweis berechtigt Sie außerdem zur kostenlosen Nutzung der Onleihe des BibliotheksVerbundHessen. Auch die Reservierung von ausgeliehenen digitalen Titeln der Onleihe ist kostenlos. Sie können sich mit der Nummer auf Ihrem Bibliotheksausweis und Ihrem Bibliothekspasswort anmelden.
Der Bibliotheksausweis ist auch über das Mobiltelefon digital verfügbar. Dies ist besonders praktisch, wenn der Bibliotheksausweis einmal vergessen wurde. Generell ist es nicht mehr notwendig, den physischen Bibliotheksausweis mit sich zu führen.
Häufige Fragen rund um die Neuanmeldung
- Die einmalige Anmeldegebühr für Personen bis 18 Jahren beträgt 2,50 Euro und bei Personen ab 18 Jahren 5 Euro. Es gibt keine Jahresgebühr.
- Für Inhaber*innen des MarburgPass (ehemals Stadtpass) und der hessischen Ehrenamts-Card ist die Neuanmeldung kostenlos.
- Das Ausleihen sämtlicher Medien ist kostenlos.
- Die Stadtbücherei benötigt einen gültigen Personalausweis oder einen Aufenthaltstitel mit aktueller Adresse oder den gültigen Reisepass und einen Adressnachweis (Meldebestätigung, Kontoauszug).
- Wenn Sie für eine andere Person einen Bibliotheksausweis ausstellen lassen möchten, sind beide Personalausweise und eine Vollmacht notwendig.
- Sie wohnen mit Haupt- oder Zweitwohnsitz in Marburg oder im Landkreis Marburg-Biedenkopf oder im Bundesland Hessen und sind mit Ihrem Wohnsitz dort nachweislich gemeldet.
- Sie erkennen mit der Unterschrift auf dem Bibliotheksausweis die Benutzungs- und Gebührenordnung an (siehe unter "Satzungen") oder stimmen bei der Online-Anmeldung dem entsprechenden Hinweis zu.
- Der Bibliotheksausweis kann nur in der Stadtbücherei persönlich ausgestellt werden.
- Sollten Sie aus Krankheitsgründen nicht in die Stadtbücherei kommen können, stellen Sie bitte einer Vertrauensperson eine Vollmacht aus und geben Sie ihr Ihren Personalausweis mit. Beide Dokumente muss diese Person an der Anmeldung vorzeigen.
Die Anmeldung befindet sich in der 1. Etage am Serviceplatz der Stadtbücherei. Innerhalb weniger Minuten erhalten Sie dort einen Bibliotheksausweis, der 10 Jahre gültig ist. Die Gebühr für den Bibliotheksausweis zahlen Sie am Kassenautomaten im Erdgeschoss.
- Über die Selbstregistrierung geben Sie Ihre persönlichen Daten ein. Ihr Benutzerkonto wird erst aktiviert, wenn Sie den Link in einer Bestätigungsmail, die Sie innerhalb einer Stunde erhalten, angeklickt haben.
- Sie bekommen dann einen Zugang zu Ihrem Benutzerkonto und ein Passwort, das Sie auch selbst wieder ändern können. Der kostenlose Online-Zugang ist für 4 Wochen freigeschaltet. Damit können Sie sofort die Onleihe oder das Streamingportal für Filme „filmfriend“ nutzen. Bei Problemen setzen Sie sich mit den Ansprechpersonen der Stadtbücherei in Verbindung.
- Die Stadtbücherei überprüft Ihre Angaben und löscht bei Falschangaben oder falschem Wohnsitz den Online-Zugang. Mehrfachregistrierungen sind nicht gestattet.
- Bitte kommen Sie nach der Online-Registrierung innerhalb von 4 Wochen persönlich in der Stadtbücherei vorbei, damit Ihnen gegen Vorlage der erforderlichen Unterlagen (Personalausweis etc.) der Bibliotheksausweis endgültig freigeschaltet und ausgehändigt werden kann.
- Kinder können einen Bibliotheksausweis ab einem Alter von etwa drei Jahren erhalten.
- Bei Personen unter 14 Jahren ist die Einverständniserklärung eines Elternteils erforderlich.
- Über die Selbstregistrierung geben Sie die Daten des Kindes ein oder Sie füllen die schriftliche Einverständniserklärung aus und bringen das Schreiben mit in die Bibliothek.
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