Bürger*innen der Universitätsstadt Marburg, die nicht der Übermittlung der Daten widersprochen haben oder eine Auskunftssperre nach Bundesmeldegesetz haben, bekommen automatisch zu folgenden Jubiläen Glückwünsche übermittelt:
- 80. Geburtstag
- 85. Geburtstag
- 90. Geburtstag
- Ab dem 95. Geburtstag jährlich
- 50. Ehejubiläum
- 60. Ehejubiläum
- 65. Ehejubiläum
- 70. Ehejubiläum
- 75. Ehejubiläum
Zusätzlich zu dem Glückwunschschreiben der Universitätsstadt Marburg stellt der Bundespräsident zu folgenden Jubiläen Urkunden aus:
- 65., 70, und 75. Hochzeitstag sowie
- zum 100. Geburtstag und ab dem 105. Geburtstag jährlich
Urkunden durch den hessischen Ministerpräsidenten gibt es zum:
- 65., 70. und 75. Ehejubiläum sowie
- ab dem 100. Geburtstag jährlich
Die Urkunden werden automatisch von uns angefordert und mit dem Glückwunschschreiben an die Jubilare übermittelt.
Besuche durch den Magistrat
Ab dem 100. Geburtstag sowie ab dem 65. Ehejubiläum wird durch die Universitätsstadt Marburg angefragt, ob ein Besuch durch den Magistrat erwünscht ist. Hierfür muss kein weiterer Antrag gestellt werden.
Die Glückwünsche und Urkunden zu den vorherigen Jubiläen werden entweder durch die / den entsprechenden Ortsvorsteherin / Ortsvorsteher oder per Post übermittelt. Gleiches gilt, wenn kein Besuch durch den Magistrat gewünscht ist.
Herzleuchten
Als Besonderheit in der Universitätsstadt Marburg lassen wir zu folgenden Jubiläen für Sie das Herz am Kaiser-Wilhelm-Turm leuchten:
- 90. und 95. Geburtstag
- ab dem 100. Geburtstag jährlich
- außerdem zu jedem oben genannten Ehejubiläum
