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Beistandschaft

Allgemeine Informationen

Der Elternteil, bei dem das Kind überwiegend lebt, kann einen schriftlichen Antrag beim Jugendamt stellen, um eine Beistandschaft (gem. §§ 1712 ff BGB) zu beantragen. Eine Beistandschaft kann folgende Aufgaben umfassen:

  • Feststellung der Vaterschaft
  • Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen des Kindes


Natürlich ist es auch möglich, eine Beistandschaft nur für eine der Aufgaben einzurichten.

Durch die Beistandschaft wird die elterliche Sorge nicht eingeschränkt. Vielmehr ist die Beistandschaft als unabhängige Stelle zu bewerten, die u. a. versucht, zwischen den Eltern zu vermitteln und ggf. Unterhaltsansprüche gerichtlich durchsetzt. Im Vordergrund stehen das Wohl und die Rechte des Kindes. Somit ist die Beistandschaft quasi als Anwalt des Kindes zu verstehen. Eine Beistandschaft, die im übrigen kostenlos ist, kann durch eine schriftliche Erklärung beendet werden und jederzeit, bis zur Volljährigkeit des Kindes, wieder eingerichtet werden.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Familien-Wegweiser.de.
 

An wen muss ich mich wenden?

Ihre Ansprechpartner/in sind (die Zuordnung richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben des Nachnamens Ihres Kindes):

Fachdienst Zentrale Jugendhilfedienste
Friedrichstraße 36, 35037 Marburg, 3. Stock

  • A – J: Frau Becker: Tel.: 201-5111
  • K – Q: N.N.
  • R – Z: Herr Reif, Tel.: 201-5114


Fax Zentrale Jugendhilfedienste: 201-1595
E-Mail: beistandschaft@marburg-stadt.de 


zuklappenAnsprechperson
Fachdienst 51 - Zentrale JugendhilfediensteStandort anzeigen
Stadtverwaltung
Friedrichstraße 36
35037 Marburg
Telefon: 06421 201-1263
Telefax: 06421 201-1595
E-Mail:

Montag, Donnerstag und Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr
Nur nach vorheriger Terminvereinbarung


Angaben zur Barrierefreiheit:
eingeschränkt zugängig

Der Fachdienst 51 - Zentrale Jugendhilfedienste gehört zum Fachbereich 5 - Kinder, Jugend und Familie
Zu unseren Dienstleistungen und Aufgaben gehören u.a.: 

  • Beratung und Unterstützung bei der Geltendmachung von Kindesunterhaltsansprüchen 
  • Beratung und Unterstützung bei der Vaterschaftsfeststellung 
  • Beurkundung von Unterhaltsansprüchen 
  • Beurkundung von Vaterschaftsanerkennungen
  • Beratung und Beurkundung von Erklärungen für eine gemeinsame elterliche Sorge 
  • Beistandschaft für die Vaterschaftsfeststellung und die Geltendmachung von Kindesunterhalt 
  • Amtsvormundschaften 
  • Unterhaltsvorschussleistungen 
  • Finanzielle/wirtschaftliche Realisierung von Erziehungshilfen 
  • Geschäftsführung für den Jugendhilfeausschuss

Datenschutzhinweise:
Beurkundung DS-GVO
Unterhaltsvorschuss DS-GVO
Beistandschaft & Beratung DS-GVO

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