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Beseitigung oder Abschneiden bestimmter Bäume, Hecken, lebender Zäune, Gebüsche innerhalb eines bestimmten Zeitraums beantragen

Allgemeine Informationen

Bäume produzieren lebensnotwendigen Sauerstoff, verbessern das Klima, filtern Staub und Schadstoffe und sorgen für Luftfeuchtigkeit und -bewegung. Sie bieten Lebensraum für die unterschiedlichsten Tiere, beleben und gliedern das Stadt- beziehungsweise Ortsbild und dämpfen Lärm. Damit Bäume erhalten bleiben sind sie – vor allem in stark besiedelten Räumen – besonders geschützt. 

Wenn Sie einen Baum fällen möchten, kann eine Genehmigung erforderlich sein. Gegebenenfalls müssen Sie für den gefällten Baum einen Ausgleich leisten. Eine Fällgenehmigung ist insbesondere dann notwendig, wenn Bäume einem besonderen Schutz unterliegen.

In der Zeit zwischen dem 1. März und dem 30. September ist das Fällen von Bäumen und anderen Gehölzen verboten. Auch ist es verboten, diese auf den Stock zu setzen. Sie dürfen Bäume und andere Gehölze dann nur zur Pflege schneiden. Wenn Sie in der Zeit einen Baum fällen müssen, weil er zum Beispiel die Verkehrssicherheit beeinträchtigt, benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung.


zuklappenAnsprechperson
Fachdienst 69.2 - Untere Naturschutzbehörde
Fachdienst 69 - Umwelt, Klima- und Naturschutz, Fairer HandelStadtverwaltung - Software-Center 3
Software-Center 3
35037 Marburg
Telefon: 06421 201-6964
Telefon: 06421 201-6968
E-Mail:

Montag, Mittwoch, Freitag 08:30 – 12:00 Uhr.
Bitte vereinbaren Sie einen Termin, damit wir verlässlich für Sie da sind.

Die Untere Naturschutzbehörde (UNB) ist zuständig für die Einhaltung und Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben des Naturschutzrechtes

Die Aufgaben im Einzelnen:
- Erarbeiten von Stellungnahmen Eingriffen in Natur und Landschaft
- Ordnungsrechtliches Vorgehen bei ungenehmigten Eingriffen (z.B. ungenehmigte Baumfällungen, illegale Ablagerungen)
- Erarbeitung von Stellungnahmen zu baurechtlichen Verfahren
- Erarbeiten von Stellungnahmen zur öffentlich-rechtlichen Planungen
- Erteilen von Ausnahmegenehmigungen zu Vorhaben in geschützten Gebieten
- Erteilung von artenschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigungen
- Planung und Umsetzung von Renaturierungsmaßnahmen
- Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie
- Planung und Umsetzung von Maßnahmen zur Förderung der Biodiversität
- Organisation der Pflege von Naturschutzflächen
- Beratung von Bürgerinnen und Bürgern zu Fragen des Natur- und Artenschutzes
- Geschäftsführung des Naturschutzbeirates
- Öffentlichkeitsarbeit
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