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Beseitigung oder Abschneiden bestimmter Bäume, Hecken, lebender Zäune, Gebüsche innerhalb eines bestimmten Zeitraums beantragen

Allgemeine Informationen

Bäume produzieren lebensnotwendigen Sauerstoff, verbessern das Klima, filtern Staub und Schadstoffe und sorgen für Luftfeuchtigkeit und -bewegung. Sie bieten Lebensraum für die unterschiedlichsten Tiere, beleben und gliedern das Stadt- beziehungsweise Ortsbild und dämpfen Lärm. Damit Bäume erhalten bleiben sind sie – vor allem in stark besiedelten Räumen – besonders geschützt. 

Wenn Sie einen Baum fällen möchten, kann eine Genehmigung erforderlich sein. Gegebenenfalls müssen Sie für den gefällten Baum einen Ausgleich leisten. Eine Fällgenehmigung ist insbesondere dann notwendig, wenn Bäume einem besonderen Schutz unterliegen.

In der Zeit zwischen dem 1. März und dem 30. September ist das Fällen von Bäumen und anderen Gehölzen verboten. Auch ist es verboten, diese auf den Stock zu setzen. Sie dürfen Bäume und andere Gehölze dann nur zur Pflege schneiden. Wenn Sie in der Zeit einen Baum fällen müssen, weil er zum Beispiel die Verkehrssicherheit beeinträchtigt, benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung.

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Infospaltenblock auf- und zuklappenAnsprechpartner/-in

  • Fachdienst 67 - StadtgrünStandort anzeigenFachdienst 67 - Stadtgrün und FriedhöfeStadtverwaltung
    Ockershäuser Allee 15
    35037 Marburg (neben Hauptfriedhof)
    Telefon: 06421 201-1407
    Telefax: 06421 201-1598
    E-Mail:

    Öffnungszeiten:
    Sie erreichen uns Mo - Fr von 8:30 bis 12:00 Uhr sowie Do von 15:00 bis 18:00 Uhr und nach Vereinbarung.

    Angaben zur Barrierefreiheit:
    schwer zugängig

    Der Bereich Stadtgrün plant, baut, saniert und verwaltet die städtischen Grünanlagen. Dazu gehören die Parks, Grünzüge, Straßenbäume, Verkehrsgrün, die öffentlichen Spielplätze, Bolzplätze, Freianlagen von Kindergärten und Schulen, Kleingartenanlagen und stadtnahe Naturräume. Neben allgemeinen Verwaltungsaufgaben werden umfangreiche Koordinationsaufgaben durchgeführt.
    Die Aufgaben im Einzelnen:
    - Planung, Sanierung und Umgestaltung von Freiflächen
    - Verwaltung und Unterhaltung der städtischen Grünanlagen aller Art
    - Mitwirkung bei Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
    - Baumschutz und Anträge nach Baumschutzsatzung
    - Verkehrssicherungspflicht der städtischen Bäume und Straßenbäume
    - Verkehrssicherungspflicht der städtischen Kinderspielplätze
    - Förderung und Betreuung des Kleingartenwesens und urbanen Gärtnern
    - Erstellung und Pflege des Grünflächenkataster
    - Erstellung von Themenkarten wie Spielplatzplan, Grünflächenbestandskarten oder Baumkataster

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