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Bewachung Erlaubnis

Allgemeine Informationen

Wenn Sie gewerblich insbesondere eine der folgenden Tätigkeiten durchführen wollen, benötigen sie eine Bewachungserlaubnis:

  • Geld- und Werttransporte für Dritte im Sinne einer einfachen Botentätigkeit (kein Konten gebundener Transfer)
  • Personenschutz
  • Objektschutz

Daneben müssen Sie Ihr Gewerbe anmelden.

An wen muss ich mich wenden?

Zuständig sind die Landkreise, die kreisfreien Städte (Darmstadt, Frankfurt/Main, Kassel, Offenbach und Wiesbaden) und Städte mit mehr als 50.000 Einwohnern (Gießen, Marburg, Wetzlar, Bad Homburg vor der Höhe, Fulda, Hanau und Rüsselsheim/Main).

Sie können das Verfahren auch elektronisch über den "Einheitlichen Ansprechpartner" abwickeln

Einheitlicher Ansprechpartner

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Anmeldung über das Bewacherregister
  • Bestätigung über Selbstregistrierung im Bewacherregister sowie Mitteilung des Präfixes
  • Online-Gewerbeanmeldung über den Online-Service der Stadt Marburg
  • Ausweisdokument
  • Nachweis über die Wohnorte der letzten fünf Jahre
  • Evtl. Auszug aus dem Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister
  • Bescheinigung in Steuersachen vom Finanzamt
  • Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis
  • Auskunft Insolvenzgericht
  • Haftpflichtversicherungsnachweis für das Bewachungsgewerbe (Vertragskopie)
  • Die Mindestversicherungssumme muss je Schadensereignis
    1. Für Personenschäden 1.000.000 €
    2. Für Sachschäden 250.000 €
    3. Für das Abhandenkommen bewachter Sachen 15.000 €
    4. Für reine Vermögensschäden 12.500 €
  • Polizeiliches Führungszeugnis der Belegart 0, zu beantragen bei der Meldebehörde des Wohnortes
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister der Belegart 9, zu beantragen beim Ordnungsamt des Wohnortes
  • Sachkundenachweis der IHK
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Stadt-/Gemeindekasse
Welche Gebühren fallen an?

Es werden Gebühren in Höhe von EUR 330,00 - EUR 1.850 erhoben.

Welche Fristen muss ich beachten?

Keine.

Anträge / Formulare

Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.
 


zuklappenAnsprechperson
Fachdienst 32 - Gefahrenabwehr und GewerbeStandort anzeigen
Schubertstraße 8 B
35043 Marburg
Telefon: 06421 201-2002
Telefax: 06421 201-1593
E-Mail:

Offene Sprechzeiten (kein Termin notwendig):

Montag: 08:00 – 12:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 – 12.00 Uhr
Donnerstag: 15:00 – 17:00 Uhr 

Bitte beachten Sie: Zu allen anderen Zeiten sind persönliche Vorsprachen nur in Einzelfällen und mit vorheriger Terminvereinbarung möglich. Für Gewerbeanzeigen nutzen Sie bitte den entsprechenden Online-Service.

Telefonische Erreichbarkeit:

Montag: 08:00 – 12:00 Uhr
Dienstag: 08:00 – 12:00 Uhr
Mittwoch: 14:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 – 12:00 Uhr
Freitag: 08:00 – 11:00 Uhr

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