aktuell:
Zum 18.09.2025 ist die neue Bewohnerparken-Satzung der Stadt Marburg in Kraft getreten mit einer neuen Laufzeit von 24 Monaten und neuen Gebühren.
Bitte beachten Sie:
1. Ist Ihr Parkausweis abgelaufen, müssen Sie im Online-Dienst z.Zt. den Antrag "Bewohnerparkausweis beantragen" auswählen.
2. Bei Verlust eines bestehenden Bewohnerparkausweises nutzen Sie unseren Onlinedienst.
3. Bei Veränderung (Kennzeichenwechsel) des bestehenden Bewohnerparkausweises nutzen Sie unseren Onlinedienst.
4. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Anträge nicht mehr telefonisch entgegennehmen.
Für die Erteilung eines Bewohnerparkausweises müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie sind im Regelungsbereich mit Hauptwohnung gemeldet
- Sie sind Fahrzeughalter*in oder nutzen ein fremdes Auto dauerhaft
- Sie besitzen keine Garage und keinen Stellplatz
- Ihr Fahrzeug hat eine deutsche Zulassung
Die Neuausstellung und die Verlängerung sind auch im Rahmen einer persönlichen Vorsprache im Stadtbüro möglich. In diesem Fall sind der Ausweis und der Kfz-Schein vorzulegen. Bei Fremdnutzung (Antragsteller*in ist nicht Halter*in) ist die dauernde Nutzung durch eine schriftliche Bestätigung des Halters nachzuweisen.
Der Bewohnerparkausweis kann für 6, 12 oder 24 Monate ausgestellt werden.
Es kann nur ein Bewohnerparkausweis pro Person ausgestellt werden.
Der Parkausweis ist zurückzugeben, wenn Sie wegziehen, umziehen oder die Wohnung nicht mehr Hauptwohnung ist. Wurde der bisherige Ausweis verloren oder zerstört, ist dies durch schriftliche Erklärung glaubhaft zu machen.
