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Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung beantragen

Allgemeine Informationen

Einige Kinder und Jugendliche können aufgrund ihrer seelischen Behinderung nicht gleichberechtigt am öffentlichen Leben teilnehmen. Eine seelische Behinderung kann zum Beispiel eine

  • Angststörung,
  • Depression,
  • Psychose,
  • Autismus,
  • ADHS oder
  • eine Essstörung

sein.

Um Kinder und junge Menschen dabei zu unterstützen, ein selbstbestimmtes Leben führen zu können, kann eine Eingliederungshilfe beantragt werden. Diese Eingliederungshilfe richtet sich an Kinder und Jugendliche mit einer seelischen oder einer drohenden seelischen Behinderung.

Junge Menschen können ab 15 Jahren einen Antrag selbst stellen. Bis zum Alter von 15 Jahren stellen ihre gesetzlichen Vertreterinnen und Vertreter einen Antrag in ihrem Namen.

Eingliederungshilfen sind in 4 Gruppen eingeteilt:

  • Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
  • Leistungen zur Teilhabe an Bildung und
  • Leistungen zur sozialen Teilhabe

Es gibt unterschiedliche Formen von Eingliederungshilfen, wie zum Beispiel

  • ambulant, das heißt außerhalb stationärer Einrichtungen, beispielsweise eine Schulbegleitung,
  • Tageseinrichtungen für Kinder oder andere teilstationäre Einrichtungen,
  • Einrichtungen über Tag und Nacht sowie sonstige Wohnformen,

die Unterbringung in einer Vollzeitpflege (bei geeigneten Personen)

Verfahrensablauf
  • Bitte wenden Sie sich an das Jugendamt, das für Sie zuständig ist.
  • Damit entschieden werden kann, ob und welche Unterstützung Ihr Kind benötigt, führt das Jugendamt gemeinsam mit Ihnen und Ihrem Kind ein sogenanntes Hilfeplanverfahren durch.
  • Dabei wird besprochen, welche Hilfe am besten passt und welcher Anbieter sie übernehmen kann.
  • In diesem Zusammenhang bittet das Jugendamt auch eine Ärztin, einen Arzt oder eine Psychotherapeutin beziehungsweise einen Psychotherapeuten um eine fachliche Einschätzung zur seelischen Gesundheit Ihres Kindes.
Voraussetzungen

Kinder und Jugendliche können bei einer seelischen oder drohenden seelischen Behinderung Eingliederungshilfe erhalten.

Voraussetzung hierfür ist, dass

  • die seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht und
  • dadurch die Teilhabe des Kindes oder des jungen Menschen am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder
  • eine solche Beeinträchtigung mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist.

Um die Voraussetzungen zu prüfen, holt das Jugendamt eine Stellungnahme einer ärztlichen oder psychotherapeutischen Fachkraft ein, die insbesondere auf Kinder und Jugendliche spezialisiert ist.

  • Der Anspruch auf Eingliederungshilfe setzt die Feststellung einer bestehenden oder drohenden seelischen Behinderung des Kindes oder Jugendlichen voraus.
  • Eine drohende Behinderung liegt vor, wenn die seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht und die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder diese Beeinträchtigung zu erwarten ist.
Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Fristen. 

Anträge / Formulare

Bitten wenden Sie an das für Sie zuständige Jugendamt. Die Beantragung erfolgt im Rahmen eines Hilfeplanverfahrens.

Was sollte ich noch wissen?

Neben der seelischen Behinderung gibt es noch körperliche und geistige Behinderungen. Auch hierfür kann es Eingliederungshilfen geben. Hierfür können andere Stellen zuständig sein. Fragen Sie bei Ihrem Jugendamt nach, welche Stelle für Sie beziehungsweise Ihr Kind zuständig ist.


zuklappenAnsprechperson
K. Bier (A-B und W-Z)Standort anzeigen
Amt / Bereich
Fachdienst 50 - Soziale Leistungen
Stadtverwaltung
Friedrichstraße 36
35037 Marburg
Telefon: 06421 201-5031
Telefax: 06421 201-1576
E-Mail:


Aufgaben:
Buchstabe A-Bre -
Hilfe zum Lebensunterhalt, Eingliederungshilfe, ambulante Hilfe zur Pflege

C. Meister (Gi-Ke)Standort anzeigen
SachbearbeitungAmt / Bereich
Fachdienst 50 - Soziale Leistungen
Stadtverwaltung
Friedrichstraße 36
35037 Marburg
Telefon: 06421 201-5035
Telefax: 06421 201-1576
E-Mail:


Aufgaben:
Hilfe zum Lebensunterhalt Kap. 3 SGB XII (Buchstabe H - J),
ambulante Hilfe zur Pflege Kap. 7 SGB XII (Buchstabe H - J),
Eingliederungshilfe SGB IX (Buchstabe H - J),
Grundsicherung Kap. 4 SGB XII bei gleichzeitigem Bezug von ambulanter Hilfe zur Pflege Kap. 7 SGB XII (Buchstabe H - J)

S. Seim (Kh-M)Standort anzeigen
Amt / Bereich
Fachdienst 50 - Soziale Leistungen
Stadtverwaltung
Friedrichstraße 36
35037 Marburg
Telefon: 06421 201-5037
Telefax: 06421 201-1576
E-Mail:


Aufgaben:
ambulante Pflege, Eingliederungshilfe + Hilfe zum Lebensunterhalt Buchstabenbereich Ki-Kz, M + N

A. Mahner (C, N-Sa und T-V)Standort anzeigen
SachbearbeitungAmt / Bereich
Fachdienst 50 - Soziale Leistungen
Stadtverwaltung
Friedrichstraße 36
35037 Marburg
Telefon: 06421 201-5034
Telefax: 06421 201-1576
E-Mail:


Aufgaben:
Hilfe zum Lebensunterhalt, Ambulante Pflege + Eingliederungshilfe, Buchstaben O-R + Y

E. Kraft (Sb-Sz)Standort anzeigen
TeamleitungAmt / Bereich
Fachdienst 50 - Soziale Leistungen
Stadtverwaltung
Friedrichstraße 36
35037 Marburg
Telefon: 06421 201-5030
Telefax: 06421 201-1576
E-Mail:


Aufgaben:
Eingliederungshilfe, ambulante Hilfe zur Pflege, Hilfe zum Lebensunterhalt

M. JathoStandort anzeigen
Amt / Bereich
Fachdienst 50 - Soziale Leistungen
Stadtverwaltung
Friedrichstraße 36
35037 Marburg
Telefon: 06421 201-5025
Telefax: 06421 201-1576
E-Mail:
L. BrückStandort anzeigen
Amt / Bereich
Fachdienst 50 - Soziale Leistungen
Stadtverwaltung
Friedrichstraße 36
35037 Marburg
Telefon: 06421 201-2061
Telefax: 06421 201-1576
E-Mail:


Aufgaben:
Teilhabeberatung und Eingliederungshilfe

Fachdienst 50 - Soziale LeistungenStandort anzeigen
Stadtverwaltung
Friedrichstraße 36
35037 Marburg
Telefon: 06421 201-5070
Telefax: 06421 201-1576
E-Mail:

Montag, Donnerstag und Freitag: 8:00 Uhr – 11:30 Uhr, mit vorheriger Terminvereinbarung


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