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Einzugsermächtigung SEPA-Lastschriftmandat

Allgemeine Informationen

Ihr SEPA-Lastschriftmandat:

Das SEPA-Lastschriftmandat ermöglicht die bequeme und fristgerechte Begleichung wiederkehrender Forderungen der Universitätsstadt Marburg. Dies umfasst beispielsweise die Hundesteuer, Grundbesitzabgaben, Gewerbesteuer oder Dauergrabpflege. Bitte beachten Sie, dass die Erteilung eines Mandats ausschließlich für wiederkehrende, nicht jedoch für einmalige Zahlungen vorgesehen ist.

Vorteile des SEPA-Lastschriftmandats:

  • Geringer Aufwand: Sie ersparen sich die Einrichtung oder Änderung von Daueraufträgen sowie monatliche oder quartalsweise Überweisungen.
  • Keine Nachteile durch Fristversäumnisse: Vermeiden Sie Mahngebühren oder Säumniszuschläge, da Ihre Zahlungen stets pünktlich erfolgen.
  • Effizienz für alle Seiten: Der Verwaltungsaufwand wird für Sie und für die Universitätsstadt Marburg erheblich reduziert.

Wichtige Hinweise für Zahlungspflichtige:

  • Sofern Sie ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen, löschen Sie bitte einen bestehenden Dauerauftrag.
  • Das Mandat sollte uns rechtzeitig vor der jeweiligen Zahlungsfälligkeit und insbesondere bei Änderungen Ihrer Bankverbindung übermittelt werden.
  • Stellen Sie sicher, dass Ihr Konto zum Fälligkeitstermin die erforderliche Deckung aufweist.

Nutzen Sie unseren neuen Online-Service für Ihr SEPA-Lastschriftmandat

Um die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats für Sie einfacher, schneller und sicherer zu gestalten, bieten wir Ihnen einen neuen, optimierten Online-Prozess an. Wir bitten Sie, diese komfortable digitale Möglichkeit vorrangig zu nutzen.

Ihre Vorteile des Online-Prozesses auf einen Blick:

  • Direkte digitale Abgabe: Erledigen Sie die Erteilung bequem von zu Hause aus.
  • Einfachste Handhabung: Es ist keine aufwändige Legitimation nötig.
  • Minimaler Datenbedarf: Sie benötigen lediglich Ihren letzten Steuerbescheid und Ihre IBAN.

Wir bieten diesen Service zunächst nur für die Grundbesitzabgaben an und werden sukzessive weitere Abgabenarten integrieren.

Für weitere Abgabenarten und die Übergangsphase:

Bis zur vollständigen Integration aller Abgabenarten in unseren Online-Service können Sie das SEPA-Lastschriftmandat für andere Abgabenarten weiterhin über das unten hinterlegte Formular erteilen. Bitte senden Sie dieses ausgefüllt und unterschrieben per Post, E-Mail oder Fax an den Fachdienst Kassen und Buchhaltung.

Widerruf: Ein erteiltes SEPA-Lastschriftmandat kann jederzeit formlos (auch telefonisch oder per E-Mail) widerrufen werden.


zuklappenAnsprechperson
Fachdienst 21 - Kasse und BuchhaltungStandort anzeigen
Neues Forum
Neue Kasseler Straße 62 A
35039 Marburg
Telefon: 06421 201-0
Telefax: 06421 201-1747
E-Mail:

Montag, Mittwoch und Freitag
von 08:00 - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung


Angaben zur Barrierefreiheit:
Aufzug vorhanden: ja

Der Fachdienst Kasse und Buchhaltung ist mit der Erledigung der hier anfallenden Aufgaben betraut.

Hierzu gehören:
- Annahme und Verbuchung der Einnahmen und Leistung der Ausgaben
- Verwaltung der Kassenmittel
- Verwaltung von Wertgegenständen
- Buchführung einschließlich Sammlung der Belege.

Der Kasse und Buchhaltung obliegen weiterhin die Vollstreckungsaufgaben nach dem Hessischen Verwaltungsvollstreckungsgesetz (HessVwVG).
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