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Gaststättenbetrieb: Stellvertreter

Allgemeine Informationen

Werden Gaststättenbetriebe durch Stellvertreter des Gewerbetreibenden betrieben, ist dies bei der zuständigen Behörde anzuzeigen. Ein Stellvertreter führt den Betrieb weitgehend eigenständig und weisungsunabhängig auf Namen und Rechnung des Gastgewerbetreibenden.

Die gelegentliche oder regelmäßige weisungsabhängige Führung des Betriebs durch Personal stellt keine Stellvertretung dar.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die Gaststättenbehörde in der Gemeinde bzw. Stadt, in der die Gaststätte ihren Betriebssitz hat.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Personalausweis oder Reisepass (mit aktueller Meldebescheinigung der Wohnsitzgemeinde)
  • Formlose Anzeige
  • Nachweis über das beantragte Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde vom Meldeamt des Hauptwohnsitzes:
    siehe dazu: Führungszeugnis (Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
  • Nachweis über die beantragte Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei der Behörde vom Meldeamt des Hauptwohnsitzes:
    siehe dazu: Gewerbezentralregisterauskunft (Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
  • Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis
    • beim Insolvenzgericht (nach § 26 Abs. 2 Satz 1 Insolvenzordnung) und
    • beim Vollstreckungsgericht (nach § 915 Abs. 1 Zivilprozessordnung)
  • Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes:
    siehe dazu: Bescheinigung in Steuersachen (Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühr richtet sich nach der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung (VwKostO-MWEVL). Ihre Höhe bemisst sich nach dem zeitlichen Aufwand und beträgt bei Gaststätte mit Alkoholausschank mindestens EUR 51,00.

Was sollte ich noch wissen?

Anhand der vorgelegten Unterlagen überprüft die zuständige Behörde die gewerberechtliche Zuverlässigkeit. Liegen Tatsachen vor, die die Annahme rechtfertigen, dass die erforderliche Zuverlässigkeit nicht besteht, wird die zuständige Behörde die Stellvertretung untersagen.

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Zusätzliche Informationen zum Seiteninhalt

Infobereich

Infospaltenblock auf- und zuklappenAnsprechpartner/-in

  • Fachdienst 32 - Gefahrenabwehr und GewerbeStandort anzeigenStadtbüro
    Frauenbergstraße 35
    35039 Marburg
    Telefon: 06421 201-2002
    Telefax: 06421 201-1593
    E-Mail: Homepage: htt­ps://­ge­wer­be.­bu­er­ger­dienste-on­li­ne.­de/web­cli­ent/app/m/6534014/­ge­wer­be­an­zeige

    Öffnungszeiten:
    Montag von 08.00 - 12.00 Uhr
    Dienstag geschlossen
    Mittwoch von 08.00 - 12.00 Uhr
    Donnerstag von 15.00 - 18.00 Uhr
    Freitag geschlossen

    Bitte beachten Sie: Zu allen anderen Zeiten sind persönliche Vorsprachen nur in Einzelfällen und mit vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Für Gewerbeanzeigen nutzen Sie bitte den entsprechenden Online-Service.

    Telefonische Erreichbarkeit unter der Hotline-Nummer: 0 64 21 201–2002:
    Montag von 08.00 - 12.00 Uhr
    Dienstag von 08.00 - 12.00 Uhr
    Mittwoch von 14.00 - 16.00 Uhr
    Donnerstag von 08.00 - 12.00 Uhr
    Freitag von 08.00 - 11.00 Uhr

    Parkmöglichkeiten:
    direkt beim Gebäude vorhanden

    Öffentliche Verkehrsmittel:
    Haltestelle "Stadtbüro"

    Behindertenparkplatz:
    vorhanden

    Angaben zur Barrierefreiheit:
    eingeschränkt zugängig

    Bargeldzahlungen im Stadtbüro künftig nur noch in Ausnahmefällen
    Aus Gründen der Sicherheit werden im Stadtbüro und allen Fachdiensten des Hauses „Frauenbergstraße 35“ (u.a. Standesamt, Ausländerbehörde, Gewerbe) ab dem 1. Juni 2019 Barzahlungen nur noch in Ausnahmefällen an einem Kassenautomaten im Foyer angenommen. Sie können dafür an allen Schaltern bequem mit Ihrer EC/Girocard bezahlen.

    Zum Zuständigkeitsbereich des Fachdienstes gehören umfangreiche Aufgaben, so sind wir u. a. Ansprechpartner/-in bei allen Gewerbeangelegenheiten, z. B. wenn Sie

    • ein Gewerbe an-, ab oder ummelden
    • ein Gaststätte eröffnen
    • eine Spielhalle betreiben,
    • sich für einen Stand auf dem Wochen- oder Flohmarkt bewerben
    • eine (Groß-) Veranstaltung anmelden
    • ein Volksfest oder einen Markt durchführen
    • den Verkehr mit Taxen oder Mietwagen anzeigen

    möchten.

    In unserem breitgefächerten Aufgabenbereich sind wir auch noch zuständig für

    • gefährliche Hunde
    • Schädlingsbefall
    • Feuerwerke
    • Abraum- und Brauchtumsfeuer
    • Straßenreinigung
    • Winterdienst
    • wilde Müllablagerungen.


    Unsere Mitarbeiter/-innen im Innen- und Außendienst werden Sie bei all Ihren kleinen und großen Problemen beraten, unterstützen und evtl. notwendige Beseitigungen veranlassen.
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    Haben Sie Anregungen, Kritik, Beschwerden, Lob oder Ideen? Besuchen Sie uns während unserer Sprechzeiten, rufen Sie uns an oder senden Sie uns eine E-Mail.

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