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Gewalt gegen Frauen – Schutz und Beratung

Allgemeine Informationen

Frauen, die von Gewalt betroffen sind, benötigen oft schnelle und unbürokratische Unterstützung. In Hessen stehen eine Vielzahl von professionellen Schutz-, Beratungs- und Hilfsangeboten zur Verfügung, die Frauen und ihre Kinder begleiten, informieren und auf dem Weg in ein sicheres Leben unterstützen.

Jede Polizeidienststelle kann einer Gewaltbetroffenen mit akutem Bedarf zu jeder Tages- und Nachtzeit helfen, ein Frauenhaus zu erreichen. Im Notfall rufen Sie die Polizei unter 110!

Frauenhäuser

Frauenhäuser sind geschützte Einrichtungen, die Frauen und ihren Kindern Schutz und Unterstützung bieten, wenn sie von häuslicher Gewalt betroffen oder bedroht sind. Die Hilfe erfolgt unbürokratisch und schnell in Form von Zuflucht und Beratung.

Die Adressen der Frauenhäuser sind vertraulich. Männern ist der Zutritt grundsätzlich nicht gestattet. Die Mitarbeiterinnen unterliegen einer Schweigepflicht.

Kontaktdaten der Frauenhäuser in Hessen: www.soziales.hessen.de/frauen/hilfe-bei-gewalt

Kontaktdaten der Frauenhäuser in ganz Deutschland: www.frauenhaus-suche.de

Eine telefonische Kontaktaufnahme ist auch bei belegten Frauenhäusern möglich.

Beratungsstellen in Hessen für gewaltbetroffene Frauen und Mädchen

In Hessen unterstützen Beratungs- und Interventionsstellen Frauen, die von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt, bedroht oder betroffen sind. Frauennotrufe sind Beratungsstellen, die insbesondere bei sexualisierter Gewalt Betroffenen mit telefonischer und persönlicher Beratung helfen. Es existieren zudem zielgruppenspezifische Angebote, z.B. für von Gewalt betroffene Frauen mit Behinderung, für Betroffene von Gewalt im Namen von ‚Ehre‘, Tradition oder Glauben oder auch für von Gewalt betroffene Frauen*, Bi+, Lesben, Trans* und queere Menschen. Außerdem gibt es in Hessen Fachberatungsstellen für Betroffenen von Menschenhandel, Opferhilfevereine und Anlaufstellen für Mädchen.

Die Adressen und Kontaktdaten der Beratungsstellen finden Sie auf der Internetseite des Hessischen Ministeriums für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales: https://soziales.hessen.de/Frauen/Hilfe-bei-Gewalt

Medizinische Soforthilfe nach Vergewaltigung

Über dieses Angebot erhalten Betroffene von sexualisierter Gewalt eine vertrauliche medizinische Versorgung und können Spuren gerichtsfest dokumentieren, sichern und aufbewahren lassen. Dafür ist keine Anzeige bei der Polizei notwendig.

Weitere Informationen zum Angebot sowie eine Übersicht, in welchen Regionen, Städten und Kliniken/Krankenhäuser Sie das Angebot wahrnehmen können, finden Sie hier:

https://www.soforthilfe-nach-vergewaltigung.de/

Beweissicherung und Hilfe nach Gewalterfahrung

Das Forensische Konsil Gießen (FoKoGi) am Institut für Rechtsmedizin der Justus-Liebig-Universität Gießen, sowie die mit dem FoKoGi kooperierende Kliniken, bieten die Möglichkeit einer vertraulichen, kostenfreien und zeitnahen Befunddokumentation von Verletzungen nach Gewalteinwirkung ohne Strafanzeige.

Die Schutzambulanz Fulda am Fachbereich Gesundheit des Landkreis Fulda, steht ebenfalls für eine vertrauliche Spurensicherung in Kooperation mit dem jeweiligen fachärztlichen Dienst zur Verfügung.

Täterarbeit

Darüber hinaus gibt es in Hessen auch Beratungsstellen , die Männern Beratung und Sozialtrainings zu Gewaltproblemen anbieten. Hier werden Täter von häuslicher Gewalt dabei unterstützt, ihr Verhalten zu reflektieren, Verantwortung zu übernehmen und gewaltfreie Handlungsalternativen zu entwickeln. Die Beratungsstellen arbeiten eng mit den Frauenberatungsstellen zusammen. Alle Angebote sind kostenlos, die Mitarbeitende unterliegen einer Schweigepflicht.

Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“

Bundesweit leistet das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ unter der kostenfreien Nummer 116 016 (Online-Beratung unter www.hilfetelefon.de ) auf Deutsch und in 18 Fremdsprachen Erst- und Krisenunterstützung. Bei Gewalt gegen Frauen gibt es Rat und Hilfe rund um die Uhr an sieben Tagen der Woche, anonym und barrierefrei.

An wen muss ich mich wenden?

Weitere Informationen erhalten Sie im Internetauftritt der Hessischen Ministerin für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales und der Landeskoordinierungsstelle gegen Häusliche Gewalt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Wichtige Dinge, die bei einer Flucht in ein Frauenhaus hilfreich sind:

  • Ausweise, Pässe, Krankenversicherungskarten von sich selbst und den Kindern,
  • Geburts- und Heiratsurkunden,
  • Kontounterlagen, Scheckkarten, Geld,
  • Mietvertrag, Arbeitsvertrag, Bescheide von Arbeits- und Sozialamt, Rentenversicherung,
  • Sorgerechtsentscheide,
  • erforderliche Medikamente, ärztliche Atteste,
  • Kleidung, Hygieneartikel, Schulsachen und Spielzeug der Kinder, persönliche Briefe oder Aufzeichnungen.
Rechtsgrundlage
  • Gesetz zu dem Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention)
  • Gesetz zum zivilrechtlichen Schutz vor Gewalttaten und Nachstellungen (Gewaltschutzgesetz - GewSchG)
  • Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG)
  • Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen erhalten Sie im Internetauftritt  der Hessischen Ministerin für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales und der Landeskoordinierungsstelle gegen Häusliche Gewalt.


zuklappenAnsprechperson
Fachdienst 16 - Referat für Gleichberechtigung, Vielfalt und Antidiskriminierung
Rathaus
Markt 1
35037 Marburg
Telefon: 06421 201-1377
Telefax: 06421 201-1760
E-Mail: E-Mail:

Montag bis Freitag 08:00 – 12:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung


Angaben zur Barrierefreiheit:
schwer zugängig

Das Referat für Gleichberechtigung, Vielfalt und Antidiskriminierung der Universitätsstadt Marburg setzt sich für eine vielfältige Stadtgesellschaft und ein respektvolles Miteinander ein. Es besteht aus zwei Bereichen:

Das Gleichberechtigungsreferat arbeitet dafür, dass Frauen und Männern gleiche Chancen haben und dass Nachteile aufgrund der Geschlechtsidentität für alle Menschen beseitigt werden. Es unterstützt feministische Projekte, Initiativen und Arbeit von freien Träger*innen und Einzelpersonen der Stadtgesellschaft und vernetzt diese miteinander.

Aufgaben und Arbeitsschwerpunkte:

  • Geschäftsführung der Gleichstellungskommission
  • Organisation von Aktions- und Gedenktagen
  •  Marburger Gleichberechtigungspreis
  •  Aktionsplan für Geschlechtergerechtigkeit (Umsetzung EU-Charta)
  •  Organisation von Arbeitsgruppen z.B. gegen geschlechterbezogene Gewalt
  • Projektförderung

Weitere Informationen: www.marburg.de/gleichberechtigung-vielfalt

Das WIR-Vielfaltszentrum organisiert und koordiniert Maßnahmen zur Integration. Es arbeitet zu Fragen rund um Migration und Integration, vermittelt Kontakte und unterstützt Projekte, die das Zusammenleben stärken.

Aufgaben und Arbeitsschwerpunkte:

    • Interkulturelle Gesundheitslots*innen
    • Betreuung der Integrationsbeauftragten Vielfalt in Unternehmen und Verwaltung mit dem Gütesiegel Interkulturelle Vielfalt LEBEN
    • Projektförderung
    • Unterstützung von migrantischen Vereinen und Initiativen Vernetzung
    • Umsetzung von Maßnahmen für migrationsbezogene Vielfalt (Integrationskonzept)

    Weitere Informationen: www.marburg.de/integration

      Geschäftsstelle des AusländerbeiratsStandort anzeigen
      Fachdienst 16 - Referat für Gleichberechtigung, Vielfalt und AntidiskriminierungRathaus
      Markt 1
      35037 Marburg
      Telefon: 06421 201-1715
      E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.aus­laen­der­bei­rat-mar­bur­g.de

      Montag 08:00 – 12:00 Uhr
      Dienstag 08:00 – 12:00 Uhr
      Mittwoch 08:00 – 12:00 Uhr
      Donnerstag 15:00 – 18:00 Uhr
      Freitag 08:00 – 12:00 Uhr
      Termine nach Vereinbarung


      Angaben zur Barrierefreiheit:
      schwer zugängig

      Ein Ausländerbeirat ist die auf Grundlage der Hessischen Gemeindeordnung gewählte Vertretung der ausländischen Bevölkerung. Der Ausländerbeirat berät die Stadtpolitik und Verwaltung in allen Themen, die die ausländische Bevölkerung betrifft. Der Ausländerbeirat Marburg organisiert zudem eigene Projekte und Veranstaltungen und bietet eine kostenlose Rechtsberatung an.

      Aufgaben im Überblick:

      • Geschäftsführung des Ausländerbeirats Marburg 
      • Geschäftsführung der Vorbereitung der Ausländerbeiratswahl
      • Sitzungsdienst für die öffentliche und nichtöffentliche Sitzungen des Ausländerbeirats
      • Externe Rechtsberatung im Bereich Ausländer- und Asylrecht
      • Durchführung von interkulturellen Veranstaltungen (unter anderem der Tag der kulturellen Vielfalt zum Tag der Deutschen Einheit am 3. Oktober)
      • Betreuung von Praktika in der Geschäftsstelle
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