Inhaltsbereich

Gewalt gegen Kinder und Jugendliche

Teaser

Bei Mitteilung einer Kindeswohlgefährdung wenden Sie sich zu den Geschäftszeiten des Jugendamtes (Montag bis Donnerstag, 08:00 – 16:00 Uhr und Freitag, 08:00 – 13:00 Uhr) an die Telefonnummer 06421 201-0 und lassen Sie sich mit der Tagbereitschaft des Jugendamtes verbinden. Außerhalb der Geschäftszeiten des Jugendamtes wenden Sie sich bitte an die Polizei und lassen Sie sich mit der Rufbereitschaft des Jugendamtes verbinden.

Allgemeine Informationen

Kinder und Jugendliche, die Opfer von Misshandlung, Vernachlässigung oder Missbrauch werden, benötigen dringend Schutz und Hilfe. Am wirkungsvollsten können diejenigen helfen, die "nahe dran" sind. Sie sind oft die Einzigen, die Informationen weitergeben können und damit Hilfeprozesse in Gang setzen.

Wenn Ihnen in Ihrer Nachbarschaft, in Ihrem Bekanntenkreis oder auch in Ihrer Verwandtschaft Anzeichen für solche Dinge auffallen, suchen Sie bitte das direkte Gespräch und lassen Sie andere wissen, dass Sie sich Sorgen machen oder bestimmte Handlungen nicht akzeptieren können und wollen.

Wenn Sie das Gefühl haben, dass eine direkte Ansprache der Erziehungsberechtigten nicht zu einer Verbesserung der Situation des Kindes führt, nehmen Sie bitte umgehend mit den Behörden Kontakt auf. Ihre Anonymität bleibt gewahrt.
 

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das Jugendamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt oder, wenn Sie das Gefühl haben, dass eine große Gefahr besteht, an jede Polizeidienststelle.


zuklappenAnsprechperson
Fachdienst 57 - Soziale Dienste
Stadtverwaltung
Friedrichstraße 36
35037 Marburg
Telefax: 06421 201-1595
E-Mail:

Bei Mitteilung einer Kindeswohlgefährdung wenden Sie sich zu den Geschäftszeiten des Jugendamtes (Montag bis Donnerstag: 08:00 – 16:00 Uhr und Freitag: 08:00 – 13:00 Uhr) an die Telefonnummer 06421 201-0 und lassen Sie sich mit der Tagbereitschaft des Jugendamtes verbinden. 

Außerhalb der Geschäftszeiten des Jugendamtes wenden Sie sich bitte an die Polizei und lassen Sie sich mit der Rufbereitschaft des Jugendamtes verbinden.


Angaben zur Barrierefreiheit:
eingeschränkt zugängig

Der Allgemeine Soziale Dienst (ASD) ist als Querschnittssachgebiet in zwei Regionalteams organisiert, welche die Regionen Marburg-West und Marburg-Ost betreuen. Das bedeutet, dass alle weiter unten aufgeführten Aufgaben durch eine Fachkraft für den zugewiesenen Bereich innerhalb des Regionalteams wahrgenommen werden. Wir haben uns aus inhaltlichen Gründen die Erledigung der Aufgaben betreffend, für Ganzheitlichkeit und Regionalisierung entschieden, weil sich die Betroffenen so nicht mit unterschiedlichen Problemlagen an unterschiedliche Fachkräfte wenden müssen.

Zu den Aufgaben des Allgemeinen Sozialen Dienstes gehören:

  • Beratung und Unterstützung von Kindern, Jugendlichen, jungen Volljährigen, sorgeberechtigten und nicht sorgeberechtigten Elternteilen sowie sonstigen Erziehungs- und Umgangsberechtigten (z.B. Trennungs- und Scheidungsberatung) gemäß §§ 8, 16, 17, 18 Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG)
  • Gewährung und Überprüfung von Leistungen im Sinne von Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe für seelisch Behinderte oder von seelischer Behinderung Bedrohte sowie Hilfe für junge Volljährige, gemäß §§ 27, 35 a, 41 Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG)
  • Inobhutnahme bzw. Herausnahme von Kindern und Jugendlichen gem. §§ 42; 43 Kinder- und Jugendhilfe Gesetz (KJHG)
  • Mitwirkung in gerichtlichen Verfahren beim Familiengericht und beim Jugendgericht (Jugendgerichtshilfe) gemäß §§ 50 und 52 Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG)
  • Übernahme bestellter Vormund- und Pflegschaften gemäß §§ 1791 b; 1909 Bürgerliches-Gesetz-Buch (BGB)
  • Wahrnehmung verschiedener Aufgaben im Bereich des Kinderschutzes, besonders in Fällen von Kindeswohlgefährdung
zuklappenExterne Ansprechpartner/in
Fachdienst Allgemeiner Sozialer Dienst VCard
Im Lichtenholz 60
35043 Marburg-Biedenkopf
Telefon: 064214051343
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.­mar­burg-bie­den­kopf.­de/v­v/oe/­De­z_L­R/F­B50-FJS/F­D50.04/F­D50.04.­phpÖffnungszeiten:


Montag bis Freitag von 08:00 bis 14:00 Uhr und nach Vereinbarung.



Bitte beachten Sie etwaige Ausnahmen innerhalb einzelner Bereiche bzw. bei bestimmten Leistungen der Kreisverwaltung.



Für Leistungen der
Kfz-Zulassungs- und der Fahrerlaubnisbehörde
steht eine

Online-Terminvereinbarung

zur Verfügung. 


zurück