Möchten Sie Ihr Gewerbe einstellen, an einen Ort verlegen, der in den Zuständigkeitsbereich einer anderen als der bisher zuständigen Gemeinde fällt, oder möchten Sie die Rechtsform Ihres Gewerbes ändern? Dann müssen Sie Ihren Betrieb abmelden.
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Gewerbe abmelden
Allgemeine Informationen
Wenn Sie den Betrieb Ihres Gewerbes einstellen möchten, sind Sie verpflichtet, Ihr Gewerbe abzumelden.
Das Gleiche gilt, wenn Sie den Hauptsitz, eine Zweigniederlassung oder eine unselbstständigen Zweigstelle Ihres Unternehmens an einen neuen Standort verlegen und sich daraus die Zuständigkeit einer abweichenden Stadt / Gemeinde ergibt. Melden Sie zuerst Ihr Gewerbe oder Geschäft am bisherigen Standort ab. Anschließend melden Sie es am neuen Standort wieder an.
Wenn Sie den Hauptsitz, eine Zweigniederlassung oder eine unselbstständigen Zweigstelle Ihres Unternehmens an einen neuen Standort verlegen, ohne dass sich an der Zuständigkeit innerhalb der Stadt / Gemeinde etwas ändert, genügt eine Gewerbeummeldung.
Wenn Sie die Rechtsform Ihres Gewerbes ändern, ist ebenfalls eine Gewerbe-Abmeldung erforderlich. Zunächst müssen Sie Ihren Betrieb unter der bisherigen Rechtsform abmelden. Anschließend melden Sie Ihr Gewerbe unter der neuen Rechtsform wieder an.
Bei dem Übergang nach dem Umwandlungsgesetz (z.B. Verschmelzung, Spaltung) oder bei einer Übergabe (z.B. Erbfolge, Kauf, Pacht) ist ebenfalls abzumelden. Die übernehmende Person / Firma ist verpflichtet, das Gewerbe neu anzumelden.
Vorzunehmen ist die Abmeldung von folgenden Personen oder ihren bevollmächtigten Vertreterinnen oder Vertretern:
- bei Einzelgewerben vom Gewerbetreibenden selbst,
- bei Kapitalgesellschaften (zum Beispiel GmbH, AG) von den gesetzlichen Vertretern.
Bei Personengesellschaften (zum Beispiel OHG, KG, GbR/BGB-Gesellschaft, GmbH & Co. KG) sind von allen geschäftsführungsberechtigten Gesellschafterinnen oder Gesellschaftern jeweils Gewerbeabmeldungen vorzunehmen.
Verfahrensablauf
Sie können Ihr Gewerbe persönlich, schriftlich oder im elektronischen Verfahren abmelden.
- Wenn Sie die Abmeldung persönlich vornehmen möchten, können Sie zu den unten aufgeführten Sprechzeiten vorsprechen. Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis / Aufenthaltstitel / Reisepass mit Meldebescheinigung mit.
- Für eine schriftliche Abmeldung, müssen Sie den Formulardruck „GewA 3 – Gewerbeabmeldung“ ausfüllen und unterschreiben. Das Formular kann per E-Mail angefragt werden oder vor Ort im Gewerbeamt abgeholt werden.
- Im elektronischen-Verfahren werden die gleichen Daten erhoben, wie im Rahmen der persönlichen Abmeldung. Allerdings kann von der Form des Formularvordrucks abgewichen werden und Sie müssen nicht persönlich unterschreiben.
- Die für die Abmeldung zuständige Stelle kann bei elektronischer Abmeldung im Onlineverfahren geeignete und angemessene Verfahren zur Feststellung Ihrer Identität anwenden (zum Beispiel PIN/TAN-Verfahren, die elektronische Ausweisfunktion, De-Mail oder eine Selbsterklärung zur Identität).
- Für den Empfang Ihrer Gewerbe-Abmeldung erhalten Sie von der Behörde eine Bescheinigung.
- Die für die Abmeldung zuständige Stelle leitet die Gewerbeabmeldung an andere Stellen, wie das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer und gegebenenfalls das Registergericht weiter.
Zuständige Stelle
Gewerbeamt beziehungsweise Stadt oder Gemeindeverwaltung am Ort Ihres Betriebssitzes
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Ggf. ausgefülltes Formular zur Gewerbeanmeldung
- Nachweis der Identität (Personalausweis, Aufenthaltstitel oder Reisepass mit Meldebescheinigung)
- bei elektronischer Gewerbeanmeldung sind auch andere Möglichkeiten zur Identifizierung möglich (zum Beispiel elektronischer Personalausweis, De-Mail, PIN/TAN-Verfahren).
- notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag bzw. Handelsregisterauszug, Zustimmung der Gesellschafter (bei juristischen Personen bzw. Personengesellschaften)
- Ggf. Vollmacht inklusive Identitätsnachweise
Bei erlaubnispflichtigen oder überwachungsbedürftigen Tätigkeiten sind weitere Unterlagen, wie z.B. Führungszeugnis, Auszug aus dem Gewerbezentralregister, vorzulegen.
Welche Gebühren fallen an?
Die Kosten richten sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes beziehungsweise nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.
Die Gewerbeabmeldung ist verbunden mit einer Gebühr i.H.v. 36,00 €. Diese setzt sich aus den Gebühren für die Prüfung der Gewerbeanzeige sowie die Ausstellung eines Gewerbescheins zusammen. Die Höhe der Gebühren ergeben sich aus den Ziffern 2131 und 2132 Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum (VwKostO-MWVM).
Welche Fristen muss ich beachten?
Das Gewerbe ist unmittelbar zum Zeitpunkt der Betriebsaufgabe, der Betriebssitzverlegung in eine andere Stadt / Gemeinde, des Rechtsformwechsels o.Ä. abzumelden und ggf. wieder neu anzumelden (siehe oben – Allgemeine Informationen). Bei einer verspäteten Anzeige kann eine Geldbuße verhängt werden.
Bearbeitungsdauer
Wenn Sie zur Abmeldung Ihres Gewerbes persönlich vorsprechen, wird Ihnen der Gewerbeschein über die Abmeldung direkt ausgestellt. Bei schriftlicher oder elektronischer Abmeldung wird Ihr Antrag innerhalb von 3 Tagen bearbeitet. Die Bescheinigung erhalten Sie anschließend auf postalischem Wege.
Rechtsbehelf
Gemäß § 15 Absatz 1 Gewerbeordnung (GewO) bescheinigt die Behörde innerhalb dreier Tage den Empfang der Anzeige.
Anträge / Formulare
- Formulare: ja
- Onlineverfahren möglich: ja (siehe oben)
- Schriftform erforderlich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Ansprechperson
| Fachdienst 32 - Gefahrenabwehr und Gewerbe | |
| Schubertstraße 8 B 35043 Marburg Telefon: 06421 201-2002 Telefax: 06421 201-1593 E-Mail: gewerbe@marburg-stadt.de | Offene Sprechzeiten (kein Termin notwendig): Montag: 08:00 – 12:00 Uhr Bitte beachten Sie: Zu allen anderen Zeiten sind persönliche Vorsprachen nur in Einzelfällen und mit vorheriger Terminvereinbarung möglich. Für Gewerbeanzeigen nutzen Sie bitte den entsprechenden Online-Service. Telefonische Erreichbarkeit: Montag: 08:00 – 12:00 Uhr |