Eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister kann über die Person oder über eine Firma beantragt werden.
Muss diese Auskunft bei einer Behörde vorgelegt werden, ist die Empfängeradresse beizufügen.
Wird eine Auskunft über eine Firma gewünscht, muss ein aktueller Auszug aus dem Handelsregister vorgelegt werden. Der Antragsteller/die Antragstellerin muss als Geschäftsführer/in oder Prokurist/in eingetragen sein.
Vorsprachen müssen grundsätzlich persönlich erfolgen.
Ein gültiger Personalausweis oder Reisepass ist mitzubringen.
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Gewerbezentralregister-Auskunft
Allgemeine Informationen
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr für diese Auskunft beträgt 13,00 Euro.