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Gutachten zur Grundstücksbewertung

Allgemeine Informationen

Gutachten zur Grundstücks- und Gebäudebewertung können beim Gutachterausschuss für Immobilienwerte beantragt werden.

Folgende Stellen bzw. Personen sind berechtigt, Gutachten über bebaute und unbebaute Grundstücke sowie über Rechte an Grundstücken zu beantragen:
- Eigentümer
- Inhaber von Rechten
- Behörden unter bestimmten Voraussetzungen

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Zusätzliche Informationen zum Seiteninhalt

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Infospaltenblock auf- und zuklappenAnsprechpartner/-in

  • Fachdienst 60.7 - Geschäftsstelle GutachterausschussStandort anzeigenStadtverwaltung
    Barfüßerstraße 11
    35037 Marburg
    Telefon: 06421 201-1607
    E-Mail:

    Öffnungszeiten:
    Montag, Mittwoch, Freitag von 8 bis 12 Uhr und
    Donnerstag von 15 bis 18 Uhr (telefonisch),
    persönlich nach Vereinbarung

    Angaben zur Barrierefreiheit:
    schwer zugängig

    Der Gutachterausschuss ist ein Gremium aus ehrenamtlichen Sachverständigen. Er ist eine Einrichtung des Landes Hessen, seine Geschäftsstelle ist beim Magistrat der Universitätsstadt Marburg angesiedelt. Weitere Informationen finden Sie über die Suchfunktion unter „Gutachterausschuss“.

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