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Heirat anmelden

Allgemeine Informationen

Stand: 02.02.2026

In Marburg lässt sich gut heiraten.

Dazu stehen fünf exklusive Trau(m)orte zur Auswahl und das natürlich auch, wenn Sie nicht in Marburg wohnen. Wir würden uns freuen, wenn Sie sich für Marburg entscheiden. 

Nach dem Umzug des Standesamtes in die Frauenbergstraße 31 bieten wir  im neuen Dienstgebäude ein barrierefreies Trauzimmer im 2. OG an, das Sie ohne Mehrkosten buchen können. Es bietet Platz für ca. 15 bis 20 Personen und genügend Besucherparkplätze vor dem Haus.

Unsere vier Trau(m)orte möchten wir Ihnen gerne genauer vorstellen, siehe den Link am Ende der Seite oder über den virtuellen Rundgang (siehe rechts). Das neue Trauzimmer wird neu eingerichtet. Bildern werden hier voraussichtlich ab April eingestellt. Auf Anfrage lassen wir Ihnen bis dahin gerne aktuelle Bilder zukommen.

Bitte beachten Sie, dass nur das neue Trauzimmer in der Frauenbergstr. 31 sowie der Historische Saal im Rathaus barrierefrei erreichbar sind.

Im neuen Dienstgebäude in der Frauenbergstraße 31 finden Trauungen von dienstags bis donnerstags statt. Die Gebühr für die Eheschließung beträgt 47 Euro.

Im Trauzimmer der Marburger Oberstadt (Steinernes Haus – Markt 18) bieten wir Trauungen zu folgenden Zeiten an: 

Donnerstag: 10.00 bis 11.30 Uhr (Nur April bis Oktober und im Dezember)

Freitag: 10.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 15.00 Uhr (Von April bis Dezember)

Samstag: 10.15 bis 14.00 Uhr (Nur bestimmte Termine, siehe Liste)

Die Gebühren für eine Eheschließung im Steinernen Haus betragen ab 01.01.2026:

  • 71,00 Euro (Donnerstag und Freitagvormittag)
  • 105,00 Euro (Freitagnachmittag)
  • 200,00 Euro (Samstag) 

Auch für das Rathaus bieten wir grundsätzlich diese Zeitfenster an. Die Terminabsprache erfolgt im Einzelfall.

Eheschließungen im Turmcafe des SPIEGELSLUSTTURMS finden zu festgelegten Terminen statt (s. Liste mit noch freien Terminen):

2026:

November 2026: 13.11.2026 und 26.11.2026

Dezember 2026: 02.12.2026 und 16.12.2026

2027:

Januar 2027: 15.01.2027

Februar 2027: 19.02.2027

März 2027: 05.03.2027 und 18.03.2027

April 2027: 09.04.2027, 23.04.2027 und 29.04.2027

Mai 2027: 04.05.2027 und 19.05.2027

Juni 2027: 03.06.2027, 18.06.2027 und 30.06.2027

Juli 2027: 09.07.2027, 21.07.2027 und 30.07.2027

August 2027: 06.08.2027, 19.08.2027 und 27.08.2027

September 2027: 10.09.2027 und 23.09.2027

Oktober 2027: 08.10.2027, 20.10.2027 und 28.10.2027

November 2027: 11.11.2027 und 26.11.2027

Dezember 2027: 03.12.2027 und 08.12.2027

Eheschließungen im Schloss können wir in Absprache mit der Philipps-Universität an den folgenden Tagen anbieten:

2026:

Oktober 2026: 20.10.2026

November 2026: 04.11.2026 

Dezember 2026: 01.12.2026

2027:

Januar 2027: 19.01.2027 und 27.01.2027

Februar 2027: 11.02.2027 und 23.02.2027

März 2027: 10.03.2027 und 23.03.2027

April 2027: 08.04.2027 

Mai 2027: 13.05.2027 

Juni 2027: 08.06.2027 und 16.06.2027

Juli 2027: 06.07.2027, 14.07.2027 und 28.07.2027

August 2027: 10.08.2027 und 26.08.2027

September 2027: 29.09.2027

Oktober 2027: 14.10.2027 und 26.10.2027

November 2027: 04.11.20027 und 17.11.2027

Dezember 2027: 01.12.2027 und 14.12.2027

Eheschließungen an Samstagen finden nur im Steinernen Haus bzw. im Rathaus statt.

Folgende Samstag-Termine sind noch frei:

2026:

Oktober 2026: 17.10.2026

November 2026: 14.11.2026

Dezember 2026: 05.12.2026

2027:

März 2027: 06.03.2027

April 2027: 17.04.2027 und 24.04.2027

Mai 2027: 15.05.2027 und 22.05.2027

Juni 2027: 12.06.2027 und 26.06.2027

Juli 2027: 17.07.2027 und 31.07.2027

August 2027: 14.08.2027 und 28.08.2027

September 2027: 18.09.2027 und 25.09.2027

Oktober 2027: 16.10.2027

November 2027: 13.11.2027

Dezember 2027: 04.12.2027

Eine zusätzliche Miete ist vertraglich zu zahlen für Trauungen im Rathaus (150 Euro), im Schloss (250 bzw. 270 Euro - je nach Jahreszeit) und im Spiegelslustturm (150 Euro).

Für Ihre Eheschließung bieten wir Ihnen ein breites Sortiment an Stammbüchern an. Informieren Sie sich in unserer Bildergalerie.

Anmeldung der Eheschließung


Bevor Sie heiraten können, müssen Sie die Eheschließung bei dem Standesamt Ihres Haupt- oder Nebenwohnsitzes anmelden, früher wurde dies auch "Aufgebot bestellen" genannt.

Der Ort, an dem die Eheschließung angemeldet wird, muss nicht gleichzeitig der Ort sein, an dem die Ehe geschlossen werden soll. Die Ehe kann grundsätzlich in jedem Standesamt in Deutschland geschlossen werden.

Bei der Eheschließung müssen keine Trauzeugen anwesend sein. Wenn Sie dies jedoch wünschen, können Sie eine oder 2 Personen zu Trauzeugen bestimmen.

Ob Sie in der Ehe getrennte Familiennamen führen, einen gemeinsamen Ehenamen bestimmen oder einen Doppelnamen bestimmen wollen, kann bei der Eheschließung oder auch zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt werden. Bitte erkundigen Sie sich zu den seit 01.05.2025 geltenden neuen Möglichkeiten im Namensrecht und mögliche Auswirkungen auf Kinder,

Marburger Trau(m)orte: Der virtuelle Rundgang

Wer auf der Suche nach einem passenden Trauort ist, kann die verschiedenen Locations in Marburg per virtuellen Rundgang.

Verfahrensablauf
  • Für die Anmeldung der Eheschließung vereinbaren Sie bitte einen Termin. In der Regel suchen beide Partner (Verlobte) gemeinsam das zuständige Standesamt auf. Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung der Eheschließung nur 6 Monate gültig ist.
  • Ist einer der beiden verhindert, kann der andere die Eheschließung allein anmelden. Das Standesamt benötigt dazu die schriftliche Vollmacht des verhinderten Partners. Die Vollmacht stellen wir Ihnen als Download am Ende der Seite zur Verfügung.

Bitte beachten Sie:

Anmeldungen zu Eheschließungen führen wir nur nach Terminvereinbarung durch. Wir bitten Sie um Verständnis, da während der allgemeinen Sprechzeiten und ohne Terminvereinbarung eine umfassende Beratung und Prüfung der Ehevoraussetzungen nicht gewährleistet ist. Bitte setzen Sie sich deshalb telefonisch oder persönlich vorab mit uns in Verbindung und vereinbaren Sie einen Termin.

Wir akzeptieren Terminvormerkungen für Trautermine auch über mehr als 6 Monate im Voraus, soweit dies möglich ist. Diese sind unverbindlich und stehen unter dem Vorbehalt einer späteren, gültigen Eheanmeldung. 

Informationsblatt bei Heirat

An wen muss ich mich wenden?
  • Das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Eheschließenden (Verlobten) seinen Wohnsitz (Haupt- oder Nebenwohnsitz) oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat
  • bei Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland: Standesamt, das die Eheschließung vornehmen soll
Voraussetzungen
  • Volljährigkeit
    • Die Ehe kann nicht vor Eintritt der Volljährigkeit (mit 18 Jahren) eingegangen werden
  • Keine Ehe zwischen Verwandten
    Nicht zulässig ist die Ehe zwischen Verwandten in gerader Linie (zum Beispiel Eltern und ihren Kindern) und zwischen Geschwistern und Halbgeschwistern. Dies gilt auch, wenn das Verwandtschaftsverhältnis durch eine Adoption begründet wurde.  
  • Keine Doppelehen
    Doppelehen sind in Deutschland verboten. Eine zuvor eingegangene Ehe muss vor einer erneuten Eheschließung durch Tod, Scheidung oder sonstiges rechtskräftiges gerichtliches Urteil aufgelöst worden sein. Wurde eine frühere Ehe im Ausland geschieden, so muss die Scheidung in der Regel in Deutschland erst ausdrücklich anerkannt werden, damit sie hier auch wirksam wird. Ausnahmen gelten vor allem für die meisten Staaten der EU. Auch eine zuvor begründete Eingetragene Lebenspartnerschaft muss aufgelöst sein.
Welche Unterlagen werden benötigt?

Bei deutschen Staatsangehörigen, die ihre erste Ehe eingehen:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Ist ein Partner nicht in Marburg gemeldet: Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als 4 Wochen)
  • wenn die Geburt im Inland beurkundet wurde:
    • beglaubigter Auszug aus dem (elektronischen) Geburtenregister oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch (in Papierform) NEU ANZUFORDERN BEIM STANDESAMT DES GEBURTSORTES!
  • wenn die Geburt im Ausland beurkundet wurde: eine mehrsprachige Geburtsurkunde oder das fremdsprachige Original mit deutscher Übersetzung durch einen vereidigten Dolmetscher. Möglicherweise ist eine Bestätigung der Urkunde als Apostille oder Legalisation erforderlich. Bitte fragen Sie uns im Zweifel.

Zusätzlich bei Partnern, die bereits verheiratet waren oder in einer Eingetragenen Lebenspartnerschaft lebten:

  • beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister der letzten Ehe (vom Standesamt des Heiratsortes) mit Auflösungsvermerk und rechtskräftiges Scheidungsurteil bzw. Nachweis über die Auflösung der Lebenspartnerschaft
  • im Todesfall die Ehe-/Lebenspartnerschafturkunde und die Sterbeurkunde des früheren Ehe-/Lebenspartners
  • Wenn die Ehe nicht in Deutschland geschlossen wurde: Heiratsurkunde im fremdsprachige Original mit deutscher Übersetzung durch einen vereidigten Dolmetscher. Möglicherweise ist eine Bestätigung der Urkunde als Apostille oder Legalisation erforderlich. Bitte fragen Sie uns im Zweifel.

Erfolgte die Scheidung im Ausland, sollten Sie sich vorab beim Standesamt erkundigen, ob ein Anerkennungsverfahren erforderlich ist. Bitte bringen Sie hierzu mit:

  • alle Eheurkunden
  • alle rechtskräftigen Scheidungsurteile (mit Tatbestand und Entscheidungsgründen)
  • eine vollständige Übersetzung durch einen im Inland vereidigten Urkundenübersetzer

Zusätzlich bei Partnern, die gemeinsame Kinder haben::

  • Geburtsurkunden der Kinder mit Angaben zum Vater
  • Sorgeerklärung, sofern Sie eine abgegeben haben

In anderen Fällen sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.


zuklappenAnsprechperson
Fachdienst 34/36 - StandesamtStandort anzeigen
Frauenbergstraße 31
35039 Marburg
Telefon: 06421 201-3434
Telefax: 06421 201-1597
E-Mail:

Für notwendige persönliche Vorsprachen bitten wir um Terminvereinbarung telefonisch oder per Mail. Eine „offene Sprechstunde“ bieten wir bis auf Weiteres nicht an. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Telefonzeiten:
Montag: 08:00 – 11:00 Uhr und  14:00 – 16:00 Uhr
Dienstag: 08:00 – 11:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 – 11:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 – 10:00 Uhr und 16:00 – 17:00 Uhr
Freitag: 08:00 – 11:00 Uhr

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