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Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (Sozialhilfe)

Allgemeine Informationen

Die Leistung umfasst Beratung und persönliche Unterstützung der Leistungsberechtigten und ihrer Angehörigen, insbesondere:

  • Hilfe zur Erhaltung einer Wohnung
  • Hilfe bei der Beschaffung einer Wohnmöglichkeit
  • Hilfe zum Aufbau und zur Aufrechterhaltung sozialer Beziehungen und zur Gestaltung des Alltags
  • Hilfe bei gewaltgeprägten Lebensumständen
  • Hilfe für Strafgefangene (befristete Mietübernahme während der Haft)
  • Hilfe bei Entlassung aus einer geschlossenen Einrichtung (Haftanstalt, Therapieeinrichtung, Einrichtung der Jugendhilfe)
  • Beratung bei der Schuldenregulierung und beim Umgang mit Finanzen.

Die Beratung erfolgt als persönliche Hilfe einkommens- und vermögensunabhängig.
Diese Hilfe wird auch für Leistungsberechtigte nach dem SGB II erbracht.


Verfahrensablauf

Bei der zuständigen Stelle ist ein schriftlicher Antrag zu stellen. Am einfachsten ist es, wenn Sie mit den erforderlichen Unterlagen zur Behörde gehen und dort im Rahmen eines Beratungsgespräches den Antrag ausfüllen.

Voraussetzungen

Einen Anspruch auf die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten hat gemäß §§ 67 bis 69 Sozialgesetzbuch XII jeder, der in besonders schwierige Lebensverhältnisse geraten ist und diese aus eigener Kraft nicht überwinden kann. Die besonders schwierigen Lebensverhältnisse beziehungsweise die sozialen Schwierigkeiten müssen sich durch einen besonderen Schweregrad von den allgemeinen Lebenskrisen wie Arbeitslosigkeit, Krankheit, Partnerschaftsproblemen und dergleichen deutlich unterscheiden. Schwierige Lebensverhältnisse können beispielsweise sein:

  • Eine ungesicherte wirtschaftliche Lebensgrundlage
  • Nicht vorhandene Wohnung oder unzureichende Wohnverhältnisse
  • Gewaltgeprägte Lebensumstände
  • Entlassung aus einer geschlossenen Anstalt
  • Vergleichbare nachteilige Lebensumstände
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Antrag auf Leistungen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten nach dem SGB XII (Sozialhilfe) 
  • gültige Ausweisdokumente bzw. Identitätsnachweise
  • Der Umfang der für die Beratung benötigten Unterlagen richtet sich nach den Besonderheiten des Einzelfalls.
  • Geeignete Unterlagen zu den besonderen Lebensverhältnissen. Dies kann auch Einkommens- und Vermögensnachweise erforderlich machen.
Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die vom Sozialamt für die Vorlage von Unterlagen gesetzten Fristen sind einzuhalten. Ist Ihnen dies aus nachvollziehbaren Gründen nicht möglich, müssen Sie eine Fristverlängerung beantragen. Ansonsten kann Ihnen das Sozialamt wegen der Nichtbeachtung Ihrer gesetzlichen Mitwirkungspflichten die Leistung verweigern.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist Abhängig vom Einzelfall.

Rechtsbehelf

Sind Sie mit dem Bescheid der Behörde nicht einverstanden, können Sie dagegen Rechtsbehelf in Form eines Widerspruchs einlegen. Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats, nachdem Ihnen der Verwaltungsakt bekannt gegeben worden ist, schriftlich, in elektronischer Form nach § 36a Absatz 2 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch oder zur Niederschrift bei der Stelle einzureichen, die den Verwaltungsakt erlassen hat. Hält die Behörde Ihre Einwände für begründet, wird Ihrem Widerspruch abgeholfen. Dies erfolgt, indem der Ausgangsbescheid aufgehoben, geändert oder Ihr gestellter Antrag doch bewilligt wird. Anderenfalls erlässt sie einen Widerspruchsbescheid.

Falls der Widerspruch erfolglos bleibt, können Sie Klage vor dem Sozialgericht erheben. Auch hierfür gilt die Frist von einem Monat nachdem Sie den Widerspruchsbescheid erhalten haben.


zuklappenAnsprechperson
K. Bier (A-C)Standort anzeigen
Amt / Bereich
Fachdienst 50 - Soziale Leistungen
Stadtverwaltung
Friedrichstraße 36
35037 Marburg
Telefon: 06421 201-5031
Telefax: 06421 201-1576
E-Mail:


Aufgaben:
Buchstabe A-Bre -
Hilfe zum Lebensunterhalt, Eingliederungshilfe, ambulante Hilfe zur Pflege

C. Kleibrink (D-F und T-X)
Amt / Bereich
Fachdienst 33 - Straßenverkehr
Schubertstraße 8 B
35043 Marburg
Telefon: 06421 201-3310
E-Mail:


Aufgaben:
Allgemeines Verkehrsrecht

A. Schmidt (G und Ka-Kk)Standort anzeigen
Stadtverwaltung
Friedrichstraße 36
35037 Marburg
Telefon: 06421 201-5036
E-Mail:


Aufgaben:
Hilfe zum Lebensunterhalt, Eingliederungshilfe, ambulante Hilfe zur Pflege, Buchstaben F + G + Ka-Kh; Bestattungskosten A - Z

C. Meister (H und J)Standort anzeigen
SachbearbeitungAmt / Bereich
Fachdienst 50 - Soziale Leistungen
Stadtverwaltung
Friedrichstraße 36
35037 Marburg
Telefon: 06421 201-5035
Telefax: 06421 201-1576
E-Mail:


Aufgaben:
Hilfe zum Lebensunterhalt Kap. 3 SGB XII (Buchstabe H - J),
ambulante Hilfe zur Pflege Kap. 7 SGB XII (Buchstabe H - J),
Eingliederungshilfe SGB IX (Buchstabe H - J),
Grundsicherung Kap. 4 SGB XII bei gleichzeitigem Bezug von ambulanter Hilfe zur Pflege Kap. 7 SGB XII (Buchstabe H - J)

S. Seim (Kl und M)Standort anzeigen
Amt / Bereich
Fachdienst 50 - Soziale Leistungen
Stadtverwaltung
Friedrichstraße 36
35037 Marburg
Telefon: 06421 201-5037
Telefax: 06421 201-1576
E-Mail:


Aufgaben:
ambulante Pflege, Eingliederungshilfe + Hilfe zum Lebensunterhalt Buchstabenbereich Ki-Kz, M + N

P. Glocke (L und S)Standort anzeigen
Amt / Bereich
Fachdienst 50 - Soziale Leistungen
Stadtverwaltung
Friedrichstraße 36
35037 Marburg
Telefon: 06421 201-5032
Telefax: 06421 201-1576
E-Mail:


Aufgaben:
Aufgabengebiet: Buchstabe L und S, Hilfe zum Lebensunterhalt, Eingliederungshilfe SGB IX, ambulante Hilfe zur Pflege

A. Mahner (N-R und Y)Standort anzeigen
SachbearbeitungAmt / Bereich
Fachdienst 50 - Soziale Leistungen
Stadtverwaltung
Friedrichstraße 36
35037 Marburg
Telefon: 06421 201-5034
Telefax: 06421 201-1576
E-Mail:


Aufgaben:
Hilfe zum Lebensunterhalt, Ambulante Pflege + Eingliederungshilfe, Buchstaben O-R + Y

E. Kraft (I und Z (Teamleitung))Standort anzeigen
TeamleitungAmt / Bereich
Fachdienst 50 - Soziale Leistungen
Stadtverwaltung
Friedrichstraße 36
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Telefon: 06421 201-5030
Telefax: 06421 201-1576
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Aufgaben:
Eingliederungshilfe, ambulante Hilfe zur Pflege, Hilfe zum Lebensunterhalt

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35037 Marburg
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Montag, Donnerstag und Freitag: 8:00 Uhr – 11:30 Uhr, mit vorheriger Terminvereinbarung


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