Die Zuständigkeit für den Hochwasserschutz liegt grundsätzlich bei den Gemeinden, die für die Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft, die Bauleitplanung und die Gefahrenabwehr verantwortlich sind.
Flussgebietsbezogene, konzeptionelle Planungen im Hochwasserschutz als Basis einer funktionalen Daseinsvorsorge werden durch das Land wahrgenommen. Zudem unterstützt das Land die Gemeinden bei ihren Vorhaben durch Bereitstellung von vorhandenen Planungsdaten.
Inhaltsbereich
Hochwasser / Hochwasserschutz
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Bei Fragen zum Thema Hochwasserschutz und Eigenvorsorge wenden Sie sich an die Gemeinde und die örtliche Feuerwehr.
Was sollte ich noch wissen?
Weitergehende Informationen über die aktuellen Wasserstände und Niederschläge erhalten Sie im Internetauftritt des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie unter Hochwasser / Überschwemmungsgebiete
Hochwasser / Überschwemmungsgebiete
(Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie)
Ansprechperson
| Fachdienst 66 - Zukunftsfähige Mobilität, Straßen & Gewässer | |
| Bauamt Barfüßerstraße 11 35037 Marburg Telefon: 06421 201-1660 E-Mail: tiefbau@marburg-stadt.de | Montag, Mittwoch und Freitag von 8.00 - 12.00 Uhr,
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