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Kinder- und Jugendschutz

Allgemeine Informationen

Unter "Kinder- und Jugendschutz" wird eine Vielzahl von Regelungen und Maßnahmen verstanden, die dazu beitragen, Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen. Junge Menschen haben Anspruch auf eine gesunde geistige, körperliche und psychische Entwicklung sowie auf Schutz vor körperlicher und seelischer Vernachlässigung, Misshandlung und vor sexuellem Missbrauch.


Kinder und Jugendliche sind auch von Gewalt in jeglicher Form bedroht oder betroffen, vor denen sie es zu schützen gilt.
Auf Grund der technischen Entwicklung drohen auch Gefährdungen aus dem Bereich der Medien u. a. durch Internet, Computer und Musik.

Verfahrensablauf

Wenn Sie ein Angebot des erzieherischen Jugendschutzes suchen, gehen Sie bitte folgendermaßen vor: 

  • wenden Sie sich an das örtliche Jugendamt
  • fragen Sie nach Beratung, Schulungen, Seminaren für Eltern bzw. Erziehungsberechtigte zu Jugendschutzthemen
  • teilweise bieten Jugendämter hier selbst Angebote an oder können Sie an entsprechende freie Träger verweisen. 
An wen muss ich mich wenden?

An die örtlichen Jugendämter.

Voraussetzungen

Keine

Welche Unterlagen werden benötigt?

Keine

Welche Gebühren fallen an?

Gegebenenfalls fallen Kursgebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Keine

Bearbeitungsdauer

Keine Angabe

Anträge / Formulare

Keine

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen erhalten Sie auch auf dem Internetportal für Familie in Hessen - "Der FamilienAtlas"

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  • Fachdienst 57 - ASD Team OstStandort anzeigenStadtverwaltung
    Friedrichstraße 36
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    Telefon: 06421 201-1263
    Telefax: 06421 201-1595

    Öffnungszeiten:
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