Bei Mitteilung einer Kindeswohlgefährdung wenden Sie sich zu den Geschäftszeiten des Jugendamtes (Montag bis Donnerstag, 08:00
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Kinder wirksam schützen - Beratung bei Kindeswohlgefährdung
Allgemeine Informationen
Wirksamer Kinderschutz kann nur gelingen, wenn alle sich dafür mitverantwortlich fühlen. Personen, die in beruflichem Kontakt mit Kindern oder Jugendlichen stehen, haben bei der Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung im Einzelfall einen Anspruch auf Beratung.
Für diese Beratungen gibt es Expert:innen (sogenannte „insoweit erfahrene Fachkräfte“). Diese sind auf Kindeswohlgefährdung spezialisiert und haben viel praktische Erfahrung darin, Gefahren für das Kindeswohl zu erkennen, zu beurteilen und zu beraten, was als nächstes zu tun ist. Die Mitwirkung einer solchen qualifizierten Fachkraft bei der Einschätzung des Gefährdungsrisikos für ein Kind oder eine:n Jugendliche:n im Einzelfall trägt zu einer größeren Handlungssicherheit bei. Häufig sind nämlich die Anhaltspunkte für eine Gefährdung nicht eindeutig. Die Beratung hilft den Personen, die zur Verschwiegenheit verpflichtet sind, zwischen den Erfordernissen der Schweigepflicht und des Kinderschutzes abzuwägen.
Zur Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch eine insoweit erfahrene Fachkraft im Kinderschutz - gemäß den gesetzlichen Vorgaben der §§ 8a/8b SGB VIII und 4 KKG - können sich Ratsuchende in Marburg an folgende Stellen wenden. Die Beratung ist für die Ratsuchenden kostenfrei.
Erziehungsberatungsstelle der Stadt Marburg
Auf dem Appelling 6
35043 Marburg
Tel. 0157 85126754
erziehungsberatung@marburg-stadt.de
Diakonisches Werk Marburg-Biedenkopf
Psychologische Beratungsstelle Philippshaus
Universitätsstraße 30-32
35037 Marburg
Tel. 06421 – 278 88
psychologischeberatung.dwmb@ekkw.de
Deutscher Kinderschutzbund
Ortsverband Marburg-Biedenkopf e.V.
Universitätsstr. 29
35037 Marburg
Tel. 06421 – 67 119
info@kinderschutzbund-marburg.de
Wildwasser e.V. – Fachberatungsstelle sexualisierte Gewalt
Wilhelmstr. 40
35037 Marburg
Tel. 06421 – 1 44 66
info@wildwasser-marburg.de
In dringenden, akuten Fällen der Gefährdung eines Kindes oder Jugendlichen kontaktieren Sie die Tagesbereitschaft des Jugendamtes unter 201-0. Bei dringender Gefahr außerhalb der Öffnungszeiten wenden Sie sich bitte an die Polizei.
Das Jugendamt der Stadt Marburg verfügt über eine Kinderschutzfachstelle. Bei übergeordneten Fragen zum Kinderschutz und zur Kooperation im Kinderschutz wenden Sie sich bitte an Frau Gärtner unter 06421 201-1539.
Verfahrensablauf
Die angesprochene insoweit erfahrene Fachkraft kann beim Jugendamt oder bei einer anderen Stelle, etwa einer Beratungsstelle, tätig sein. Wenn sie beim Jugendamt arbeitet, wird die Beratung zunächst in anonymisierter Form durchgeführt.
Es geht dabei um das Erkennen und die Beurteilung von Anzeichen sowie um die Frage, ob eine Gefährdung vorliegen könnte oder nicht. Auch die weitere Vorgehensweise kann Inhalt der Beratung sein. Erst wenn sich herausstellt, dass das betroffene Kind oder der Jugendliche akut gefährdet ist, benötigt das Jugendamt genauere Angaben, um den notwendigen Schutz umgehend sicherzustellen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Keine
Welche Gebühren fallen an?
Keine
Ansprechperson
| Fachdienst 57 - Soziale Dienste | |
| Stadtverwaltung Friedrichstraße 36 35037 Marburg Telefax: 06421 201-1595 E-Mail: soziale.dienste@marburg-stadt.de | Bei Mitteilung einer Kindeswohlgefährdung wenden Sie sich zu den Geschäftszeiten des Jugendamtes (Montag bis Donnerstag: 08:00 Außerhalb der Geschäftszeiten des Jugendamtes wenden Sie sich bitte an die Polizei und lassen Sie sich mit der Rufbereitschaft des Jugendamtes verbinden.
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Der Allgemeine Soziale Dienst (ASD) ist als Querschnittssachgebiet in zwei Regionalteams organisiert, welche die Regionen Marburg-West und Marburg-Ost betreuen. Das bedeutet, dass alle weiter unten aufgeführten Aufgaben durch eine Fachkraft für den zugewiesenen Bereich innerhalb des Regionalteams wahrgenommen werden. Wir haben uns aus inhaltlichen Gründen die Erledigung der Aufgaben betreffend, für Ganzheitlichkeit und Regionalisierung entschieden, weil sich die Betroffenen so nicht mit unterschiedlichen Problemlagen an unterschiedliche Fachkräfte wenden müssen. Zu den Aufgaben des Allgemeinen Sozialen Dienstes gehören:
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