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Kirchenaustritt

Allgemeine Informationen

Ein Kirchenaustritt muss in Hessen seit 01.03.2017 bei der Stadt oder Gemeinde erfolgen, in der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.

Verfahrensablauf

Der Austritt ist durch persönliche Vorsprache zu erklären. Für Kinder unter 14 Jahren erklären die Eltern den Austritt.

  • Der Kirchenaustritt wird wirksam mit Ablauf des Tages an dem er erklärt wird.
  • Die Kirchensteuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem die Erklärung wirksam wird.

Informationsblatt bei Kirchenaustritt

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühr für den Kirchenaustritt beträgt 30,00 Euro.

Zahlungsarten
  • Barzahlung
  • Electronic cash: EC- Karte mit PIN
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Zusätzliche Informationen zum Seiteninhalt

Infobereich

Infospaltenblock auf- und zuklappenAnsprechpartner/-in

  • Fachdienst 34/36 - StadtbüroStandort anzeigenStadtbüro
    Frauenbergstraße 35
    35039 Marburg
    Telefon: 06421 201-1801
    Telefax: 06421 201-1828
    E-Mail:

    Öffnungszeiten:
    Terminsprechzeiten:
    Montag 8-17 Uhr
    Dienstag 8-13 Uhr
    Donnerstag 13-18 Uhr

    Offene Sprechzeiten:
    Mittwoch 8-13 Uhr
    Freitag 7:30-12 Uhr

    Telefonzeiten:
    Montag bis Freitag 8-12 Uhr
    Mittwoch 14-16 Uhr

    Bitte beachten Sie auch unsere aktuellen Hinweise zur Vorsprache im Stadtbüro!

    Parkmöglichkeiten:
    direkt beim Gebäude vorhanden

    Öffentliche Verkehrsmittel:
    Haltestelle "Stadtbüro"

    Behindertenparkplatz:
    vorhanden

    Angaben zur Barrierefreiheit:
    eingeschränkt zugängig

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