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Landschaftsschutz

Allgemeine Informationen

Der Landschaftsschutz umfasst alle Maßnahmen zum besonderen Schutz und zur Pflege von Natur und Landschaft eines bestimmten Gebietes.

Ziele sind die Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der

  • Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes,
  • Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter,
  • Vielfalt, Eigenart oder Schönheit des Landschaftsbildes,
  • besonderen kulturhistorischen Bedeutung der Landschaft,
  • besonderen Bedeutung für die Erholung.

Um Landschaften zu schützen, können bestimmte Teile zu Landschaftsschutzgebieten erklärt werden. In diesen Landschaftsschutzgebieten sind alle Handlungen verboten, die den Charakter des Gebietes verändern, das Landschaftsbild oder die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes beeinträchtigen oder dem besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen.

Landschaftsschutzgebiete werden ausgewiesen, um den naturraumtypischen Gebietscharakter zu erhalten oder wiederherzustellen und auch für die Nutzung durch künftige Generationen zu sichern.

An wen muss ich mich wenden?

Für die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten sind die Oberen Naturschutzbehörden zuständig. Ansprechpartner der Bürgerinnen und Bürger sind die Unteren Naturschutzbehörden bei den Kreisverwaltungen bzw. den Magistraten der Kreisfreien Städte. Nähere Informationen erfragen Sie bitte dort.


zuklappenAnsprechperson
Fachdienst 69.2 - Untere Naturschutzbehörde
Fachdienst 69 - Umwelt, Klima- und Naturschutz, Fairer HandelStadtverwaltung - Software-Center 3
Software-Center 3
35037 Marburg
Telefon: 06421 201-6964
Telefon: 06421 201-6968
E-Mail:

Montag, Mittwoch, Freitag 08:30 – 12:00 Uhr.
Bitte vereinbaren Sie einen Termin, damit wir verlässlich für Sie da sind.

Die Untere Naturschutzbehörde (UNB) ist zuständig für die Einhaltung und Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben des Naturschutzrechtes

Die Aufgaben im Einzelnen:
- Erarbeiten von Stellungnahmen Eingriffen in Natur und Landschaft
- Ordnungsrechtliches Vorgehen bei ungenehmigten Eingriffen (z.B. ungenehmigte Baumfällungen, illegale Ablagerungen)
- Erarbeitung von Stellungnahmen zu baurechtlichen Verfahren
- Erarbeiten von Stellungnahmen zur öffentlich-rechtlichen Planungen
- Erteilen von Ausnahmegenehmigungen zu Vorhaben in geschützten Gebieten
- Erteilung von artenschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigungen
- Planung und Umsetzung von Renaturierungsmaßnahmen
- Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie
- Planung und Umsetzung von Maßnahmen zur Förderung der Biodiversität
- Organisation der Pflege von Naturschutzflächen
- Beratung von Bürgerinnen und Bürgern zu Fragen des Natur- und Artenschutzes
- Geschäftsführung des Naturschutzbeirates
- Öffentlichkeitsarbeit
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