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Leichenpass

Allgemeine Informationen

Für die Überführung einer Leiche ins Ausland wird ein Leichenpass benötigt.

Auch für die Überführung einer Leiche von Hessen in andere Bundesländer ist ein Leichenpass erforderlich, wenn deren Rechtsvorschriften für die Beförderung oder Bestattung der Leiche einen Leichenpass benötigen.

Verfahrensablauf

Der Leichenpass muss von dem für die Bestattung verantwortlichen Angehörigen beziehungsweise von dem mit dem Transport beauftragten Bestattungsunternehmen beantragt werden.

An wen muss ich mich wenden?

An die Stadt- oder Gemeindeverwaltung des Sterbeortes.

Voraussetzungen
  • Es bestehen keine gesundheitlichen Bedenken bezüglich der Überführung.
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Sterbeurkunde oder Bescheinigung über die Rückstellung der Beurkundung
  • Leichenschauschein
  • Bescheinigung über die Zweite Leichenschau
  • Bescheinigung über die ordnungsgemäße Einsargung durch das Bestattungsunternehmen
  • Bescheinigung des Bestattungsunternehmens, dass die Beförderung mit einem zur Leichenbeförderung bestimmten Fahrzeug durchgeführt wird.
  • gegebenenfalls schriftliche Vollmacht für das beauftragte Bestattungsunternehmen
  • bei Anhaltspunkten für einen nichtnatürlichen Tod oder bei der Leiche einer unbekannten Person:
     Genehmigung der Staatsanwaltschaft oder des Amtsgerichts
  • ärztliche Bescheinigung des Gesundheitsamtes, wonach der Beförderung der Leiche keine gesundheitlichen Bedenken entgegenstehen, sofern die oder der Verstorbene mit einer meldepflichtigen Krankheit nach dem Infektionsschutzgesetz infiziert war
Welche Gebühren fallen an?

Für die Ausstellung eines Leichenpasses fällt eine Gebühr von 31 Euro an.

Rechtsbehelf

Entfällt


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Telefon: 06421 201-3434
Telefax: 06421 201-1597
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