Sollten Sie eine Lotterie oder Tombola durchführen wollen, benötigen Sie hierfür eine besondere Erlaubnis.
Diese ist nur dann durch unsere Behörde zu genehmigen, wenn das Spielkapital die Summe von 6.000 Euro nicht überschreitet und die Verlosung innerhalb geschossener Räume stattfindet.
Für die Verlosungen mit einem Spielkapital von über 6.000 Euro und/oder die im Freien stattfinden, ist der Landrat des Kreises Marburg-Biedenkopf, Tel.: 0 64 21 / 405-0, zuständig.
