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Melderegisterauskunft - Erteilung Selbstauskunft

Allgemeine Informationen

Auf Antrag erhalten Sie Auskunft über die im Melderegister zu Ihrer Person gespeicherten Daten.

Die Auskunft umfasst im Wesentlichen:

  • die im Melderegister zu Ihrer Person gespeicherten Daten,
  • die Empfänger von regelmäßigen Datenübermittlungen, sowie
  • die Zwecke und die Rechtsgrundlagen
    • der Speicherung sowie
    • der regelmäßigen Datenübermittlungen.

Soweit die Datenübermittlungen durch ein automatisiertes Abrufverfahren oder eine automatisierte einfache Melderegisterauskunft erfolgen, können Sie auf Antrag Auskunft sowohl über

  • die Arten der übermittelten Daten

als auch ihre Empfänger erhaltensowie im Übrigen die in Art. 15 Abs. 1 Buchstaben a – h der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU DS-GVO) genannten Informationen.

An wen muss ich mich wenden?

Meldebehörde Ihres Wohnortes

Zuständige Stelle

Meldebehörde Ihres Wohnortes

Voraussetzungen
  • Registrierung bei der Meldebehörde des Wohnortes.
Welche Unterlagen werden benötigt?

Identitätsnachweis

Welche Gebühren fallen an?

Gemäß Art. 15 Abs. 3 EU DS-GVO stellt der Verantwortliche, hier: die Meldebehörde eine Kopie der personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind, zur Verfügung. Für alle weiteren Kopien, die die betroffene Person beantragt, kann sie ein angemessenes Entgelt auf der Grundlage der Verwaltungskosten verlangen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Datenübermittlungen über ein automatisierten Abrufverfahren oder die Daten der automatisierten einfachen Melderegisterauskunft werden nach mindestens 12 Monaten, spätestens zum Ende des Kalenderjahres, das auf die Speicherung folgt, gelöscht. 

Anträge / Formulare

In der Regel ist ein formloser Antrag nötig.

Was sollte ich noch wissen?

In gesetzlich geregelten Ausnahmefällen kann die Auskunft über gespeicherte Daten verweigert werden.

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Infospaltenblock auf- und zuklappenAnsprechpartner/-in

  • Fachdienst 34/36 - StadtbüroStandort anzeigenFrauenbergstraße 35
    35039 Marburg
    Telefon: 06421 201-1801
    Telefax: 06421 201-1828
    E-Mail:

    Öffnungszeiten:
    Terminsprechzeiten:
    Montag und Dienstag 8-13 Uhr, Donnerstag 14-18 Uhr

    Offene Sprechzeiten:
    Montag 14-17 Uhr, Mittwoch 8-13 Uhr, Freitag 7:30-12 Uhr

    Telefonzeiten:
    Montag bis Freitag 8-12 Uhr, Mittwoch 14-16 Uhr

    Bitte beachten Sie auch unsere aktuellen Hinweise zu Ihrer Vorsprache im Stadtbüro!

    Alle Dienstleistungen können barrierefrei in den Büros im Erdgeschoss angeboten werden.

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    Öffentliche Verkehrsmittel:
    Haltestelle: Stadtbüro:

    Bus: 1, 2, 4, 6, 13

    Parken:
    Parkplatz: direkt beim Gebäude vorhanden
    Anzahl: 26 Gebühren: nein

    Behindertenparkplatz: direkt beim Gebäude vorhanden
    Anzahl: 2 Gebühren: nein

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