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Nachbarrecht/Nachbarschutz; Streitschlichtung

Allgemeine Informationen

Bäume und Sträucher, Gewohnheiten, Geräusche, Katzen, Hunde und nicht zuletzt natürlich die Kinder: Es gibt viele Anlässe, damit aus der nachbarlichen Gemeinschaft ein handfester Streit wird. Viele Wege führen zurück zum friedlichen Miteinander. Und für viele Fälle gibt es klare Regelungen.

Zur Streitschlichtung in nachbarrechtlichen Angelegenheiten (das heißt bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten) ist das Schiedsamt - als ehrenamtlich ausgeübte Tätigkeit - eingerichtet. Das Schiedsamt sollte immer dann eingeschaltet werden, wenn die Regelungen, die das zuständige Fachamt (beispielsweise Bauordnungsamt, Ordnungsamt) ergriffen hat, nicht ausreichen und die nachbarliche Situation zu eskalieren droht.

Das Gesetz zur Regelung der außergerichtlichen Streitschlichtung bestimmt darüber hinaus, dass in nachbarrechtlichen Streitigkeiten eine gerichtliche Klage nur erhoben werden kann, wenn die Beteiligten zuvor eine so genannte Gütestelle aufgesucht haben und dort versucht haben, eine Einigung zu finden. Gütestellen in diesem Sinne sind zum einen die Schiedsämter. Zum anderen können sich Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte als Gütestelle anerkennen lassen. Sie können in einer nachbarrechtlichen Streitigkeit natürlich nur als Gütestelle tätig werden, wenn sie nicht selbst einen der Beteiligten anwaltlich vertreten.

An wen muss ich mich wenden?

Bei allen Städten und Gemeinden in Hessen sind Schiedsämter eingerichtet.

Auskünfte über Anschriften und Sprechstunden erteilen die Gemeindeverwaltungen, die Amtsgerichte oder die Polizeidienststellen.

Zu rechtlichen Fragen kann sich die Beratung durch eine/n Rechtsanwalt/anwältin empfehlen.

Was sollte ich noch wissen?

Siehe dazu auch
 

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Infospaltenblock auf- und zuklappenAnsprechpartner/-in

  • Fachdienst 30 - RechtsserviceStandort anzeigenStadtverwaltung
    Barfüßerstraße 50
    35037 Marburg
    Telefon: 06421 201-1243
    Telefax: 06421 201-1733
    E-Mail:

    Angaben zur Barrierefreiheit:
    schwer zugängig

    Der Fachdienst Rechtsservice gehört zum Fachbereich 1 - Zentrale Dienste und ist insbesondere für folgende Aufgaben zuständig:

    - Verwaltungsinterne Rechtsberatung
    - Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung der Universitätsstadt Marburg in Rechtsangelegenheiten
    - Widerspruchsbehörde und Geschäftsstelle des Anhörungsausschusses
    - Mitwirkung in Disziplinarangelegenheiten
    - Schiedsamtsangelegenheiten, Ortsgericht u. a.
    - Versicherungsangelegenheiten
    - Verfolgung von Ansprüchen gegen Dritte
    - interne Schulung der Verwaltungsmitarbeiter sowie
    - Ausbildung der Rechtsreferendare/innen

    Darüber hinaus wirkt der Fachdienst Rechtsservice bei Vertragsgestaltungen und -verhandlungen sowie der Entwicklung des Ortsrechts mit.

    Hinweis:

    Der Fachdienst Rechtsservice erbringt keine Rechtsdienstleistungen (rechtliche Beratung und Vertretung) für außerhalb der Verwaltung stehende Privatpersonen. Sollten Sie also auf der Suche nach einem Rechtsanwalt sein, verweisen wir an die Rechtsanwaltskammer Kassel und den Anwaltverein Marburg, die Ihnen bei der Suche nach einem Rechtsanwalt weiterhelfen.

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