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Nutzungsänderung von Gebäuden

Allgemeine Informationen

Eine Nutzungsänderung ist die Änderung der genehmigten Benutzungsart einer baulichen Anlage. Die Änderung der Nutzung - auch ohne bauliche Änderungen - ist baugenehmigungspflichtig, wenn das öffentliche Baurecht an die bauliche Anlage in der neuen Nutzung andere oder weitergehende Anforderungen stellt. Das ist in der Regel der Fall. Das Verfahren entspricht dem der Genehmigung von Neubauten.

An wen muss ich mich wenden?

Für genehmigungspflichtige Nutzungsänderungen ist der Bauantrag schriftlich bei der Bauaufsichtsbehörde einzureichen. Diese beteiligt die Gemeinde.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Antragsformular auf amtlichem Vordruck mit allen notwendigen Unterschriften
  • Betriebsbeschreibung (bei gewerblichen Vorhaben)
  • Liegenschaftsplan (ggf. Auszug aus dem Liegenschaftskataster)
  • Bauzeichnungen mit Eintragung der bisherigen und künftigen Nutzung
  • Bauzahlenberechnung wie Wohn- oder Nutzflächenberechnung
  • Stellplatznachweis für den Mehrbedarf
  • Baubeschreibung und Herstellungskosten (soweit bauliche Änderungen anfallen)

zuklappenAnsprechperson
Fachdienst 61 - Stadtplanung und DenkmalschutzStandort anzeigen
Bauamt
Barfüßerstraße 11
35037 Marburg
Telefon: 06421 201-1635
Telefax: 06421 201-1636
E-Mail:

Montag bis Donnerstag: 08:00 – 15:00 Uhr
Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung

 


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schwer zugängig

Sekretariat Stadtplanung
Telefon: 06421 201-1635
E-Mail: stadtplanung@marburg-stadt.de

Sekretariat Untere Denkmalschutzbehörde
Telefon: 06421 201-1633
E-Mail: unteredenkmalschutzbehörde@marburg-stadt.de

Weitere Informationen: www.marburg.de/stadtplanung-denkmalschutz

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