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Oberstadtplakette

Allgemeine Informationen

Stand: 13.12.2022

Oberstadtplaketten können in der Oberstadtwache von montags bis donnerstags von 8 - 15 Uhr und freitags von 8 - 12 Uhr beantragt und abgeholt werden.

Beachten Sie bitte, dass es in der Oberstadtwache keine Zahlungsmöglichkeit gibt.

Die Ausstellung kann auch im Stadtbüro erfolgen. Dafür ist eine persönliche Vorsprache mit vorheriger Terminvereinbarung oder ohne Termin zu den offenen Sprechzeiten nötig.

Im Oberstadtbereich sind in der Zeit von:

Sonntag bis Freitag:            von 11:00 – 18:00 Uhr und von      20:00 – 06:00 Uhr

Samstag:                             von 10:00 – 18:00 Uhr und von      20:00 – 06:00 Uhr

folgende Straßen für den Verkehr gesperrt:

  • Aulgasse
  • Barfüßerstraße, Haus Nr. 12-55
  • Heumarkt
  • Jakobsgasse
  • Luth. Kirchhof
  • Markt
  • Marktgasse
  • Nikolaistraße
  • Reitgasse, Haus Nr. 4-15
  • Rübenstein
  • Schneidersberg
  • Schuhmarkt
  • Steingasse
  • Wendelgasse

Von der Sperrung ausgenommen sind Schwerbehinderte mit Parkausweis, Taxen und Linienbusse.

Fahrzeughalter aus den genannten Straßen können eine Dauererlaubnis (Oberstadtplakette) zum Befahren der gesperrten Straßen beantragen. Dies gilt auch für Bewohner der Häuser "Wettergasse 1-16".

Die Oberstadtplakette ist gut sichtbar an der linken Innenseite der Windschutzscheibe anzubringen. Zweiradfahrer haben als Nachweis die Genehmigung mit sich zuführen.

Voraussetzungen

Die beantragende Person muss mit 1. Wohnsitz in Marburg gemeldet und Halter des Fahrzeuges sein.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bei Neuanträgen ist der Kfz-Schein sowie ggf. der Gewerbenachweis vorzulegen. In den Folgejahren kann die Antragstellung bei unveränderten Voraussetzungen formlos schriftlich oder telefonisch beim Stadtbüro erfolgen.

Welche Gebühren fallen an?

Neuausstellung        

18,00 Euro
 Änderung 13,00 Euro

Bei Postversand wird zu den Gebühren noch 1 Euro als Sachkostenpauschale berechnet.

Zahlungsarten
  • Barzahlung
  • Electronic cash: EC- Karte mit PIN
Welche Fristen muss ich beachten?

Die Oberstadtplakette wird jeweils für ein Kalenderjahr erteilt. Sie gilt ab Antragstellung bis 31.12. des Jahres, übergangsweise jedoch längstens bis 31.1. des Folgejahres.

Was sollte ich noch wissen?

Die Ausstellung der Oberstadtplakette für Geschäftsinhaber übernimmt:

Oberstadtwache (Marktplatz)

Tel.: 06421 201-1890 und -1891

E-Mail: ordnung@marburg-stadt.de

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Zusätzliche Informationen zum Seiteninhalt

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Infospaltenblock auf- und zuklappenAnsprechpartner/-in

  • Fachdienst 34/36 - StadtbüroStandort anzeigenFrauenbergstraße 35
    35039 Marburg
    Telefon: 06421 201-1801
    Telefax: 06421 201-1828
    E-Mail:

    Öffnungszeiten:
    Terminsprechzeiten:
    Montag und Dienstag 8-13 Uhr, Donnerstag 14-18 Uhr

    Offene Sprechzeiten:
    Montag 14-17 Uhr, Mittwoch 8-13 Uhr, Freitag 7:30-12 Uhr

    Telefonzeiten:
    Montag bis Freitag 8-12 Uhr, Mittwoch 14-16 Uhr

    Bitte beachten Sie auch unsere aktuellen Hinweise zu Ihrer Vorsprache im Stadtbüro!

    Alle Dienstleistungen können barrierefrei in den Büros im Erdgeschoss angeboten werden.

    Parkmöglichkeiten:
    Öffentliche Verkehrsmittel:
    Haltestelle: Stadtbüro:

    Bus: 1, 2, 4, 6, 13

    Parken:
    Parkplatz: direkt beim Gebäude vorhanden
    Anzahl: 26 Gebühren: nein

    Behindertenparkplatz: direkt beim Gebäude vorhanden
    Anzahl: 2 Gebühren: nein

    Alle Dienstleistungen können barrierefrei in den Büros im EG angeboten werden.

    Angaben zur Barrierefreiheit:
    eingeschränkt zugängig

Infospaltenblock auf- und zuklappenVerwaltungsportal Hessen

Wappen von Hessen links, mit Schriftzug Verwaltungsportal Hessen rechts.
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