Stand: 27.01.2026
Oberstadtplaketten können formlos per Mail an ausnahmegenehmigung@marburg-stadt.de beantragt werden. Die Oberstadtplaketten werden anschließend postalisch zugesandt.
Wir bitten um folgende Angaben:
- Name
- Adresse
- Kennzeichen
- Fahrzeugschein (bei Fahrzeugwechsel oder erstmaliger Beantragung)
- Gewerbeschein (für Gewerbetreibende bei erstmaliger Beantragung)
Persönlich können Oberstadtplaketten bei der Straßenverkehrsbehörde nach vorheriger Terminvereinbarung beantragt und abgeholt werden. Beachten Sie bitte, dass es in der Straßenverkehrsbehörde keine Zahlungsmöglichkeit gibt.
Die Ausstellung kann auch im Stadtbüro erfolgen. Dafür ist eine persönliche Vorsprache mit vorheriger Terminvereinbarung oder ohne Termin zu den offenen Sprechzeiten nötig.
Im Oberstadtbereich sind in der Zeit von:
Sonntag bis Freitag von 11:00–18:00 Uhr und von 20:00–06:00 Uhr
Samstag von 10:00–18:00 Uhr und von 20:00–06:00 Uhr
folgende Straßen für den Verkehr gesperrt:
- Aulgasse
- Barfüßerstraße, Haus Nr. 12-55
- Heumarkt
- Jakobsgasse
- Luth. Kirchhof
- Markt
- Marktgasse
- Nikolaistraße
- Reitgasse, Haus Nr. 4-15
- Rübenstein
- Schneidersberg
- Schuhmarkt
- Steingasse
- Wendelgasse
Von der Sperrung ausgenommen sind Schwerbehinderte mit Parkausweis, Taxen und Linienbusse.
Fahrzeughalter*innen aus den genannten Straßen können eine Dauererlaubnis (Oberstadtplakette) zum Befahren der gesperrten Straßen beantragen. Dies gilt auch für Bewohner*innen der Häuser "Wettergasse 1-16".
Die Oberstadtplakette ist gut sichtbar an der linken Innenseite der Windschutzscheibe anzubringen. Zweiradfahrer*innen haben als Nachweis die Genehmigung mit sich zuführen.
