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Oberstadtplakette

Allgemeine Informationen

Stand: 13.12.2022

Oberstadtplaketten können in der Oberstadtwache von montags bis donnerstags von 8 - 15 Uhr und freitags von 8 - 12 Uhr beantragt und abgeholt werden.

Beachten Sie bitte, dass es in der Oberstadtwache keine Zahlungsmöglichkeit gibt.

Die Ausstellung kann auch im Stadtbüro erfolgen. Dafür ist eine persönliche Vorsprache mit vorheriger Terminvereinbarung oder ohne Termin zu den offenen Sprechzeiten nötig.

Im Oberstadtbereich sind in der Zeit von:

Sonntag bis Freitag:            von 11:00 – 18:00 Uhr und von      20:00 – 06:00 Uhr

Samstag:                             von 10:00 – 18:00 Uhr und von      20:00 – 06:00 Uhr

folgende Straßen für den Verkehr gesperrt:

  • Aulgasse
  • Barfüßerstraße, Haus Nr. 12-55
  • Heumarkt
  • Jakobsgasse
  • Luth. Kirchhof
  • Markt
  • Marktgasse
  • Nikolaistraße
  • Reitgasse, Haus Nr. 4-15
  • Rübenstein
  • Schneidersberg
  • Schuhmarkt
  • Steingasse
  • Wendelgasse

Von der Sperrung ausgenommen sind Schwerbehinderte mit Parkausweis, Taxen und Linienbusse.

Fahrzeughalter aus den genannten Straßen können eine Dauererlaubnis (Oberstadtplakette) zum Befahren der gesperrten Straßen beantragen. Dies gilt auch für Bewohner der Häuser "Wettergasse 1-16".

Die Oberstadtplakette ist gut sichtbar an der linken Innenseite der Windschutzscheibe anzubringen. Zweiradfahrer haben als Nachweis die Genehmigung mit sich zuführen.

Voraussetzungen

Die beantragende Person muss mit 1. Wohnsitz in Marburg gemeldet und Halter des Fahrzeuges sein.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bei Neuanträgen ist der Kfz-Schein sowie ggf. der Gewerbenachweis vorzulegen. In den Folgejahren kann die Antragstellung bei unveränderten Voraussetzungen formlos schriftlich oder telefonisch beim Stadtbüro erfolgen.

Welche Gebühren fallen an?

Neuausstellung        

18,00 Euro
 Änderung 13,00 Euro

Bei Postversand wird zu den Gebühren noch 1 Euro als Sachkostenpauschale berechnet.

Zahlungsarten
  • Barzahlung
  • Electronic cash: EC- Karte mit PIN
Welche Fristen muss ich beachten?

Die Oberstadtplakette wird jeweils für ein Kalenderjahr erteilt. Sie gilt ab Antragstellung bis 31.12. des Jahres, übergangsweise jedoch längstens bis 31.1. des Folgejahres.

Was sollte ich noch wissen?

Die Ausstellung der Oberstadtplakette für Geschäftsinhaber übernimmt:

Oberstadtwache (Marktplatz)

Tel.: 06421 201-1890 und -1891

E-Mail: ordnung@marburg-stadt.de

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Infospaltenblock auf- und zuklappenAnsprechpartner/-in

  • Fachdienst 34/36 - StadtbüroStandort anzeigenStadtbüro
    Frauenbergstraße 35
    35039 Marburg
    Telefon: 06421 201-1801
    Telefax: 06421 201-1828
    E-Mail:

    Öffnungszeiten:
    Terminsprechzeiten:
    Montag 8-17 Uhr
    Dienstag 8-13 Uhr
    Donnerstag 13-18 Uhr

    Offene Sprechzeiten:
    Mittwoch 8-13 Uhr
    Freitag 7:30-12 Uhr

    Telefonzeiten:
    Montag bis Freitag 8-12 Uhr
    Mittwoch 14-16 Uhr

    Bitte beachten Sie auch unsere aktuellen Hinweise zur Vorsprache im Stadtbüro!

    Parkmöglichkeiten:
    direkt beim Gebäude vorhanden

    Öffentliche Verkehrsmittel:
    Haltestelle "Stadtbüro"

    Behindertenparkplatz:
    vorhanden

    Angaben zur Barrierefreiheit:
    eingeschränkt zugängig

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