Im Bereich der Marburger Kernstadt sind die meisten öffentlichen Parkflächen reglementiert. In der Regel sind die ausgewiesenen Parkplätze somit nur für Bewohner mit Parkausweis oder für Kurzzeitparker mittels Parkschein nutzbar.
Für Handwerks- und Gewerbebetriebe gibt es daher die Möglichkeit, im Rahmen der Durchführung von handwerklichen Verrichtungen, Einzel- oder Dauerausnahmegenehmigungen für das Stadtgebiet der Universitätsstadt Marburg zu beantragen, um von den Parkregelungen teilweise oder ganz befreit zu werden.
Die Beantragung von Einzelgenehmigungen bietet sich bei spezifischen Bauvorhaben an, wenn nur einmalig für eine befristeten Zeitraum an einer bestimmten Örtlichkeit eine Ausnahmegenehmigung benötigt wird. Für Handwerksbetriebe, die häufig im Stadtgebiet an wechselnden Örtlichkeiten handwerkliche Verrichtungen ausführen, bietet sich die Beantragung einer Dauergenehmigung (Jahresgenehmigung) an.