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Schülerbeförderung

Allgemeine Informationen

Der Fachdienst Schule der Universitätsstadt Marburg, regelt unter Berücksichtigung des § 161 Hessisches Schulgesetz die Übernahme und Erstattung von Schülerbeförderungskosten.

Anspruchsberechtigte:

Schüler/innen der Grundstufe (Klassen 1 - 4), wenn die kürzeste Wegstrecke (Fußweg) von der Wohnung zur Schule mehr als 2 km (einfache Entfernung) beträgt.

Schüler/innen der Sekundarstufe I (Klassen 5 - 10), wenn die kürzeste Wegstrecke (Fußweg) von der Wohnung zur Schule mehr als 3 km (einfache Entfernung) beträgt.

Schüler/innen der Beruflichen Schulen, wenn sie die Grundstufe der Berufsschule besuchen (erstes Ausbildungsjahr sowie das erste Jahr der besonderen Bildungsgänge) und wenn die kürzeste Wegstrecke (Fußweg) von der Wohnung zur Schule mehr als 3 km (einfache Entfernung) beträgt.

Wie wird beantragt?

Den Antrag auf Übernahme der Beförderungskosten erhalten Schüler/innen im Sekretariat der jeweiligen Schule oder am Ende dieses Artikels als PDF-Datei zum herunterladen. Der vollständig ausgefüllte Antrag wird anschließend im Sekretariat der jeweiligen Schule abgegeben und von dort aus an den Fachdienst Schule weitergeleitet. Anschließend erhalten Sie einen entsprechenden Bescheid.

Welche Leistungen werden gezahlt?

Mit Beginn des Schuljahres erhalten die anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schüler das Schülerticket Hessen automatisch zugesandt.

Das Schülerticket Hessen ist ganzjährig von Montag bis Sonntag hessenweit gültig. Dies gilt sowohl für die Ferien- als auch für die Schulzeiten.

Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Webseite des RMV.

In Ausnahmefällen (z. B. wenn nicht die nächstgelegene Schule besucht wird oder öffentlicher Personennahverkehr nicht genutzt werden kann) werden die Fahrtkosten erstattet. Die Erstattung erfolgt rückwirkend halbjährlich nach Beendigung eines Schulhalbjahres unter Vorlage der einzelnen Fahrkarten. Erstattet werden die Kosten für die günstigste Verbindung zwischen Wohnung und Schule. Notwendig ist ein gesonderter Erstattungsantrag, siehe Online-Formulare. Dieser Erstattungsantrag muss spätestens am 31.12. des Jahres, in dem das Schuljahr endet, im Fachdienst Schule vorliegen.

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