Jahr- und Spezialmärkte müssen von uns festgesetzt werden.
Inhaltsbereich
Spezialmarkt
Allgemeine Informationen
Welche Fristen muss ich beachten?
Setzen Sie sich frühzeitig - spätestens vier bis sechs Wochen vor dem Termin - der Veranstaltung mit uns in Verbindung.
Anträge / Formulare
Das Antragsformular auf Marktfestsetzung haben wir am Ende der Seite zum Download und Ausdruck bereitgestellt. Das Formular ist vollständig und gut lesbar auszufüllen sowie zu unterschreiben.
Den ausgefüllten Antrag können Sie dann entweder persönlich zu unseren Sprechzeiten in unserem Dienstgebäude abgegeben, per Post an uns senden oder aber als Fax uns zukommen lassen.
Was sollte ich noch wissen?
Für weitere und ausführlichere Informationen stehen wir Ihnen gerne als Ansprechpartner zur Verfügung.
Ansprechperson
| Fachdienst 32 - Gefahrenabwehr und Gewerbe | |
| Schubertstraße 8 B 35043 Marburg Telefon: 06421 201-2002 Telefax: 06421 201-1593 E-Mail: gewerbe@marburg-stadt.de | Offene Sprechzeiten (kein Termin notwendig): Montag: 08:00 – 12:00 Uhr Bitte beachten Sie: Zu allen anderen Zeiten sind persönliche Vorsprachen nur in Einzelfällen und mit vorheriger Terminvereinbarung möglich. Für Gewerbeanzeigen nutzen Sie bitte den entsprechenden Online-Service. Telefonische Erreichbarkeit: Montag: 08:00 – 12:00 Uhr |