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Spezialmarkt

Allgemeine Informationen

Jahr- und Spezialmärkte müssen von uns festgesetzt werden.

Welche Fristen muss ich beachten?

Setzen Sie sich frühzeitig - spätestens vier bis sechs Wochen vor dem Termin - der Veranstaltung mit uns in Verbindung.

Anträge / Formulare

Das Antragsformular auf Marktfestsetzung haben wir am Ende der Seite zum Download und Ausdruck bereitgestellt. Das Formular ist vollständig und gut lesbar auszufüllen sowie zu unterschreiben.
Den ausgefüllten Antrag können Sie dann entweder persönlich zu unseren Sprechzeiten in unserem Dienstgebäude abgegeben, per Post an uns senden oder aber als Fax uns zukommen lassen.

Was sollte ich noch wissen?

Für weitere und ausführlichere Informationen stehen wir Ihnen gerne als Ansprechpartner zur Verfügung.


zuklappenAnsprechperson
Fachdienst 32 - Gefahrenabwehr und GewerbeStandort anzeigen
Schubertstraße 8 B
35043 Marburg
Telefon: 06421 201-2002
Telefax: 06421 201-1593
E-Mail:

Offene Sprechzeiten (kein Termin notwendig):

Montag: 08:00 – 12:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 – 12.00 Uhr
Donnerstag: 15:00 – 17:00 Uhr 

Bitte beachten Sie: Zu allen anderen Zeiten sind persönliche Vorsprachen nur in Einzelfällen und mit vorheriger Terminvereinbarung möglich. Für Gewerbeanzeigen nutzen Sie bitte den entsprechenden Online-Service.

Telefonische Erreichbarkeit:

Montag: 08:00 – 12:00 Uhr
Dienstag: 08:00 – 12:00 Uhr
Mittwoch: 14:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 – 12:00 Uhr
Freitag: 08:00 – 11:00 Uhr

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