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Spielapparatesteuer

Allgemeine Informationen

Die Automatensteuer bzw. Spielapparatesteuer ist eine sog. Vergnügungssteuer. Besteuert wird dabei der Aufwand des Spielers für sein Spielvergnügen. Grundlage für die Steuererhebung in der Universitätsstadt Marburg ist die Spielapparatesatzung.

Steuerschuldner ist der Veranstalter (Halter von Spielapparaten). Das ist entweder der Eigentümer oder derjenige, dem der Apparat vom Eigentümer zur Nutzung überlassen wird. Er ist verpflichtet, die Steuer selbst zu errechnen und zu melden. Die Steuererklärung ist unter Verwendung der zur Verfügung gestellten Formulare zu erstellen und zum 15. des Monats, der auf das Ende eines Kalendervierteljahres folgt, beim Fachdienst Steuern und Abgaben einzureichen. Der in der Steuererklärung errechnete Betrag ist gleichzeitig an den Finanzservice, Kasse und Buchhaltung, zu zahlen.

Die Steueranmeldung steht einer Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung gem. § 4 KAG i.V.m. § 168 AO gleich.

Welche Gebühren fallen an?

Die Steueranmeldung steht einer Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung gem. § 4 KAG i.V.m. § 168 AO gleich.

Die Steuersätze betragen:

  • für Apparate mit Gewinnmöglichkeit in Spielhallen und Gaststätten bzw. ähnlichen Aufstellorten 20 v. H. der Bruttokasse;
  • für Apparate ohne Gewinnmöglichkeit in Spielhallen 10 v. H. der Bruttokasse, höchstens 50,00 Euro;
  • für Apparate ohne Gewinnmöglichkeit in Gaststätten bzw. ähnlichen Aufstellorten 10 v. H. der Bruttokasse, höchstens 30,00 Euro;
  • für Apparate, mit denen sexuelle Handlungen oder Gewalttätigkeiten dargestellt werden, oder die eine Verherrlichung oder Verharmlosung des Krieges zum Gegenstand haben 500,00 Euro oder 60 v. H. der Bruttokasse.  
  • jeweils pro Apparat und angefangenem Kalendermonat. Angefangene Monate sind voll zu berechnen.

Der Steuersatz beträgt 40,00 Euro je angefangenem Quadratmeter und Kalendermonat für das Spielen in Spielclubs, Spielcasinos, und ähnlichen Einrichtungen um Geld oder Sachwerte.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die angegebenen Ansprechpartner


zuklappenAnsprechperson
Andreas OrthStandort anzeigen
Amt / Bereich
Fachdienst 22 - Steuern und Abgaben
Stadtverwaltung, Zimmer 208 // 2. OG
Markt 7
35037 Marburg
Telefon: 06421 201-2235
Telefax: 06421 201-1578
E-Mail:


Aufgaben:
Grundbesitzabgaben und Spielapparatesteuer

Judith FriebertshäuserStandort anzeigen
Amt / Bereich
Fachdienst 22 - Steuern und Abgaben
Stadtverwaltung, Zimmer 202 // 2. OG
Markt 7
35037 Marburg
Telefon: 06421 201-2212
Telefax: 06421 201-1578
E-Mail:


Aufgaben:
Gewerbesteuer und Spielapparatesteuer

Sabine BehrStandort anzeigen
Amt / Bereich
Fachdienst 22 - Steuern und Abgaben
Stadtverwaltung
Markt 9
35037 Marburg
Telefon: 06421 201-2211
E-Mail:


Aufgaben:
Gewerbesteuer und Spielapparatesteuer

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