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Wählbarkeitsbescheinigung

Allgemeine Informationen

Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.

An wen muss ich mich wenden?
Wählbarkeitsbescheinigungen stellt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes aus.

Für die Universitätsstadt Marburg ist Herr Bolte vom Wahlamt zuständig:

Was sollte ich noch wissen?
Für weitere Informationen:
 
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  • Fachdienst 34/36 - StadtbüroStandort anzeigenStadtbüro
    Frauenbergstraße 35
    35039 Marburg
    Telefon: 06421 201-1801
    Telefax: 06421 201-1828
    E-Mail:

    Öffnungszeiten:
    Terminsprechzeiten:
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    Dienstag 8-13 Uhr
    Donnerstag 13-18 Uhr

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    Mittwoch 8-13 Uhr
    Freitag 7:30-12 Uhr

    Telefonzeiten:
    Montag bis Freitag 8-12 Uhr
    Mittwoch 14-16 Uhr

    Bitte beachten Sie auch unsere aktuellen Hinweise zur Vorsprache im Stadtbüro!

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    direkt beim Gebäude vorhanden

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