Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.
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Wählbarkeitsbescheinigung
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Für die Universitätsstadt Marburg ist Herr Bolte vom Wahlamt zuständig: