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Wahlhelfende

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Bitte beachten Sie: Der Online-Service ist ausschließlich für interessierte Wahlhelfende, die noch keinen Einsatz hatten. Sollten Sie von uns ein Ernennungs- oder Einberufungsschreiben für die Kommunalwahl am 15. März 2026 erhalten haben, nutzen Sie bitte einen der dort beschriebenen Wege, um sich zurückzumelden. Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Allgemeine Informationen

Wahlhelfer sind wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag in den Wahlvorständen als Wahlvorsteherin oder Wahlvorsteher und Beisitzerinnen und Beisitzer die Wahlhandlung leiten und das vorläufige Wahlergebnis im Wahlbezirk feststellen.
 

Die Tätigkeit in einem Wahlvorstand, zu dem die Gemeinde- oder Stadtverwaltung beruft, ist ein Ehrenamt. Zur Übernahme ist jede Bürgerin und jeder Bürger verpflichtet, es kann nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden.

An wen muss ich mich wenden?

Auskünfte erteilen die Wahlämter der Städte und Gemeinden.

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen zum Thema Wahlen finden Sie unter:

wahlen.hessen.de


zuklappenAnsprechperson
Sachgebiet Wahlen
Stadtverwaltung
Barfüßerstraße 50
35037 Marburg
Telefon: 06421 201-1050
Telefax: 06421 201-1300
E-Mail:

Montag bis Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr
Montag, Dienstag und Mittwoch: 14:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 – 18:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung


Angaben zur Barrierefreiheit:
schwer zugängig

Das Sachgebiet Wahlen ist zuständig für die Organisation, Koordination und Durchführung von verschiedenen Wahlen. Dazu gehören: 

  • Kommunalwahlen
  • Direktwahl Oberbürgermeisterin/Oberbürgermeister
  • Direktwahl Landrätin/Landrat
  • Ausländerbeiratswahl
  • Bundestagswahl
  • Landtagswahl
  • Europawahl
  • Bürgerbefragungen

Weitere Informationen: www.marburg.de/wahlen

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