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Wahlschein beantragen (Briefwahl)

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Bitte beachten Sie: Die Online-Beantragung der Briefwahl für die Kommunalwahl ist nicht mehr möglich.

Wenn Sie noch Briefwahlunterlagen beantragen möchten, können Sie gerne persönlich im Wahlamt im Rathaus, Markt 1, vorbeikommen. Öffnungszeiten: Mittwoch bis 16 Uhr, Donnerstag von 8 bis 18 Uhr und Freitag von 8 bis 13 Uhr. Alternativ können Sie uns eine E-Mail an wahlen@marburg-stadt.de senden.

Am Wahltag selbst können Sie selbstverständlich auch direkt in Ihrem Wahllokal wählen. Alle Informationen zu Ihrem Wahllokal oder weiteren Fragen finden Sie auf unserer Internetseite zur Kommunalwahl 2026. Oder Sie rufen im Wahlamt an: 06421 201-1724 

Allgemeine Informationen

Sie wollen an der Wahl per Briefwahl teilnehmen. In diesem Fall müssen Sie einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragen.
Auf der Wahlbenachrichtigung ist angegeben, wo Sie diese Unterlagen beantragen können. Sie können aber auch bereits vor Erhalt der Wahlbenachrichtigung den Wahlschein bei Ihrer Gemeindebehörde beantragen.
Falls Sie wegen einer Behinderung den vorgesehenen Wahlraum nicht nutzen können, können Sie ebenfalls einen Wahlschein beantragen.
Sollten Sie Ihren Wahlschein und die Briefwahlunterlagen persönlich bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung abholen, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Stimme gleich vor Ort abzugeben. Die Verwaltung stellt sicher, dass Sie Ihren Stimmzettel unbeobachtet kennzeichnen und in den Stimmzettelumschlag legen können.
 

Verfahrensablauf

Ihren Wahlschein können Sie folgendermaßen beantragen:

  • Sie sprechen persönlich bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung vor und holen den Wahlschein dort ab,
  • Sie stellen einen schriftlichen Antrag – Sie können hierfür den Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung verwenden,
  • Sie beantragen den Wahlschein auf elektronischem Weg, sofern Ihre Stadt oder Gemeinde ein solches Verfahren anbietet (Online-Antrag) oder Sie senden eine E-Mail an Ihre Gemeindebehörde mit folgenden Angaben:
    - Vornamen, Name
    - Geburtsdatum
    - Adresse,
    und falls die Briefwahlunterlagen an eine andere Adresse gesandt werden soll auch diese.
  • Sie bitten eine Vertretung, die Ihre schriftliche Vollmacht besitzt, die Unterlagen für Sie abzuholen.

Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.

An wen muss ich mich wenden?

An die Gemeinde- oder Stadtverwaltung Ihres Wohnortes (Hauptwohnung).

Voraussetzungen

Sie sind für die betreffende Wahl wahlberechtigt und im Wählerverzeichnis eingetragen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Schriftliche Vollmacht, wenn eine dritte Person den Antrag für Sie stellen oder Ihre Unterlagen in Empfang nehmen soll.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen können grundsätzlich nur bis zum zweiten Tag vor der Wahl, bei Europa- und Bundestagswahlen bis 15.00 Uhr und bei Landtags-, Kommunal- und Direktwahlen bis 13.00 Uhr, bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle beantragt werden. Nur in Ausnahmefällen (z.B. wenn Sie nicht in das Wählerverzeichnis aufgenommen wurden und die Frist für einen Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis oder die Frist für einen Einspruch gegen das Wählerverzeichnis unverschuldet versäumt haben) kann ein Wahlschein mit Briefwahlunterlagen auch noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, beantragt werden.

Wenn Sie glaubhaft versichern können, dass Sie Ihren Wahlschein für die Bundestagswahl verloren haben oder Ihnen der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann Ihnen bis zum Tag vor der Wahl, 12 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. Bei Kommunalwahlen kann Ihnen ein neuer Wahlschein bis zum Wahltage, 15 Uhr, erteilt werden, wenn Ihnen der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist.

Was sollte ich noch wissen?

Das Einsenden der Wahlunterlagen ist innerhalb der Bundesrepublik Deutschland portofrei.

Sind Sie wegen einer Behinderung gehindert, ihre Stimme per Briefwahl abzugeben, darf Ihnen eine andere Person dabei helfen. Ihre Helferin oder Ihr Helfer muss mindestens 16 Jahre alt sein und durch eine Versicherung an Eides statt bestätigen, dass der Stimmzettel nach Ihrem erklärten Willen gekennzeichnet wurde.

Wenn man wahlberechtigt, aber nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, erhält man auf Antrag einen Wahlschein

  • wenn man nachweist, dass man ohne Verschulden die Frist für einen Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis (bis 21. Tag vor der Wahl) oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis (20. bis 16. Tag vor der Wahl) versäumt hat,
  • das Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Frist für einen Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis oder Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis entstanden ist,
  • oder wenn das Wahlrecht erst im Einspruchs- oder Beschwerdeverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeinde gelangt ist.
     

Mit einem Wahlschein kann man auch in jedem beliebigen Wahlraum des Wahlkreises an der Urnenwahl teilnehmen.

Weitere Informationen zum Thema Wahlen finden Sie unter

Wahlen in Hessen


zuklappenAnsprechperson
Wahlamt
Rathaus
Markt 1
35037 Marburg
Telefon: 06421 201-1724
E-Mail:

Montag: 08:00 – 16:00 Uhr
Dienstag: 08:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 – 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 – 13:00 Uhr


Angaben zur Barrierefreiheit:
schwer zugängig

Das Wahlamt wird sechs Wochen vor Wahlen temporär eingerichtet und ist dann unter den zuvor genannten Kontaktdaten zu erreichen. 

Außerhalb dieses Zeitraums stehen Ihnen die Kolleg*innen im Sachgebiet Wahlen für alle Fragen zum Thema zur Verfügung.

Sachgebiet Wahlen
Stadtverwaltung
Barfüßerstraße 50
35037 Marburg
Telefon: 06421 201-1050
Telefax: 06421 201-1300
E-Mail:

Montag bis Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr
Montag, Dienstag und Mittwoch: 14:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 – 18:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung


Angaben zur Barrierefreiheit:
schwer zugängig

Das Sachgebiet Wahlen ist zuständig für die Organisation, Koordination und Durchführung von verschiedenen Wahlen. Dazu gehören: 

  • Kommunalwahlen
  • Direktwahl Oberbürgermeisterin/Oberbürgermeister
  • Direktwahl Landrätin/Landrat
  • Ausländerbeiratswahl
  • Bundestagswahl
  • Landtagswahl
  • Europawahl
  • Bürgerbefragungen

Weitere Informationen: www.marburg.de/wahlen

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