Um raumbedeutsame Windkraftanlagen (WKA), auch Windenergieanlagen (WEA), auf geeignete Gebiete zu konzentrieren und regionalplanerisch zu steuern, werden in den Regionalplänen "Vorranggebiete für Windenergienutzung" ausgewiesen. Dies erfolgt durch die Träger der Regionalplanung. In Hessen sind das die Regionalversammlungen in den 3 Hessischen Regionen (entspricht den Regierungsbezirken).
Inhaltsbereich
Windenergie, Eignungsgebiete
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Regionalpläne werden von den jeweiligen Regionalversammlungen unter Mitwirkung der Regierungspräsidien als obere Landesplanungsbehörden aufgestellt. Die Genehmigung zur Errichtung von Windkraftanlagen mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 m obliegt dem jeweils örtlich zuständigen Regierungspräsidium.
Ansprechperson
| Fachdienst 61 - Stadtplanung und Denkmalschutz | |
| Bauamt Barfüßerstraße 11 35037 Marburg Telefon: 06421 201-1635 Telefax: 06421 201-1636 E-Mail: stadtplanung@marburg-stadt.de | Montag bis Donnerstag: 08:00 – 15:00 Uhr
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Sekretariat Stadtplanung Sekretariat Untere Denkmalschutzbehörde Weitere Informationen: www.marburg.de/stadtplanung-denkmalschutz | |
Externe Behörden
| Regierungspräsidium Gießen |