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Windenergie, Eignungsgebiete

Allgemeine Informationen

Um raumbedeutsame Windkraftanlagen (WKA), auch Windenergieanlagen (WEA), auf geeignete Gebiete zu konzentrieren und regionalplanerisch zu steuern, werden in den Regionalplänen "Vorranggebiete für Windenergienutzung" ausgewiesen. Dies erfolgt  durch die Träger der Regionalplanung. In Hessen sind das die Regionalversammlungen in den 3 Hessischen Regionen (entspricht den Regierungsbezirken).

An wen muss ich mich wenden?

Die Regionalpläne werden von den jeweiligen Regionalversammlungen unter Mitwirkung der Regierungspräsidien als obere Landesplanungsbehörden aufgestellt. Die Genehmigung zur Errichtung von Windkraftanlagen mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 m obliegt dem jeweils örtlich zuständigen Regierungspräsidium.


zuklappenAnsprechperson
Fachdienst 61 - Stadtplanung und DenkmalschutzStandort anzeigen
Bauamt
Barfüßerstraße 11
35037 Marburg
Telefon: 06421 201-1635
Telefax: 06421 201-1636
E-Mail:

Montag bis Donnerstag: 08:00 – 15:00 Uhr
Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung

 


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Sekretariat Stadtplanung
Telefon: 06421 201-1635
E-Mail: stadtplanung@marburg-stadt.de

Sekretariat Untere Denkmalschutzbehörde
Telefon: 06421 201-1633
E-Mail: unteredenkmalschutzbehörde@marburg-stadt.de

Weitere Informationen: www.marburg.de/stadtplanung-denkmalschutz

zuklappenExterne Behörden
Regierungspräsidium Gießen

 
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