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Abfall und Umweltschutz

Informationen zur Lebenslage
Aus den Augen, aus dem Sinn? Diese Devise bei Abfall und Emissionen ist lange vorbei. Heute schützen Unternehmen die Umwelt und das Klima durch nachhaltigen Umgang mit Rohstoffen sowie konsequente Reduzierung von Schadstoffen und Emissionen. In diesem Bereich haben wir Informationen und Verwaltungsleistungen gebündelt.
DetailinformationenzuklappenAbfall: Beutelspender für Hundekot
Beutelspender für Hundekot Wer mit einem Hund in Marburg unterwegs ist (egal ob als Eigentümer*in oder Aufsichtsperson), ist verpflichtet, den Kot des mitgeführten Hundes immer sofort zu beseitigen. Dies gilt für den begehbaren Teil von öffentlichen Wegen und Plätzen, Geh- oder Radwege, Fußgängerzonen, verkehrsberuhigte Bereiche, Rasenflächen, Anpflanzungen aller Art und Liegewiesen. Daher empfiehlt es sich, beim Verlassen des Hauses immer einen Beutel für die Aufnahme der tierischen...
DetailinformationenzuklappenAbfall: Restmüll entsorgen
Restabfall Nicht verwertbare Abfälle werden in der Universitätsstadt Marburg in der grauen Tonne gesammelt und in 14-täglichem oder 4-wöchentlichem Rhythmus abgefahren. Der Restabfall wird zur kreiseigenen Müllumladestation verbracht. Von dort erfolgt der Transport zum Müllheizkraftwerk nach Kassel (seit Juni 2005 per LKW). Zusätzliche Abfallmengen: Restabfallsäcke kaufen und nutzen Reichen Ihre Restabfallsammelgefäße ausnahmsweise nicht aus, so können Sie zusätzliche Abfallsäcke bei...
DetailinformationenzuklappenAbfall: Wilder Müll
Als wilde Abfallablagerung bezeichnet man Abfälle, die auf öffentlichen Straßen und Plätzen aber auch in Feldgemarkungen oder Waldgebieten "wild" entsorgt werden. Diese "wilden" Müllablagerungen verschandeln nicht nur die Natur, durch sie besteht auch die Gefahr, dass durch Giftstoffe, die in den Boden sickern, Grundwasser und Gewässer verseucht werden können. Wir versuchen daher, die Verursacherinnen/Verursacher solcher illegalen Abfallablagerungen zu ermitteln und diese zur sofortigen...
DetailinformationenzuklappenAbwassergebühr
Abwassergebühren und Abwasserbeiträge werden auf der Grundlage kommunaler Satzungen erhoben. Die Höhe ist lokal unterschiedlich. Mit dem Abwasserbeitrag zahlen Sie als Grundstückseigentümer jeweils einmalig einen Kostenanteil für die Herstellung oder Verbesserung der Gesamtanlagen der Gemeinde oder des Abwasserzweckverbandes. Die Abwassergebühr ist laufend für die erbrachte Leistung (Ableitung und Reinigung des Abwassers) zu zahlen. Sie betrifft die Kosten für die Beseitigung von...
DetailinformationenzuklappenAltflächendatei - Auskunft
In einem zentralen Informationssystem, der Altflächendatei, erfasst die Hessische Landesverwaltung unter anderem Daten über ehemalige Betriebsflächen ( Altstandorte) und stillgelegte Deponien ( Altablagerungen ) sowie sonstige punktuelle Bodenverunreinigungen (sog. schädliche Bodenveränderungen). Flächen, bei denen konkrete Anhaltspunkte für Verunreinigungen vorliegen, sind als altlastverdächtig bzw. Verdachtsflächen gekennzeichnet. Ist der Schaden so gravierend, dass eine Sanierung...
DetailinformationenzuklappenBeseitigung oder Abschneiden bestimmter Bäume, Hecken, lebender Zäune, Gebüsche innerhalb eines bestimmten Zeitraums beantragen
Bäume produzieren lebensnotwendigen Sauerstoff, verbessern das Klima, filtern Staub und Schadstoffe und sorgen für Luftfeuchtigkeit und -bewegung. Sie bieten Lebensraum für die unterschiedlichsten Tiere, beleben und gliedern das Stadt- beziehungsweise Ortsbild und dämpfen Lärm. Damit Bäume erhalten bleiben sind sie – vor allem in stark besiedelten Räumen – besonders geschützt.  Wenn Sie einen Baum fällen möchten, kann eine Genehmigung erforderlich sein. Gegebenenfalls müssen Sie für den...
DetailinformationenzuklappenBeseitigung oder Umsiedlung von Nestern geschützter Insektenarten
Alle wildlebenden Tiere unterliegen dem allgemeinen Artenschutz. Danach dürfen wildlebende Tiere nicht mutwillig oder ohne vernünftigen Grund gefangen, verletzt oder getötet werden (§ 39 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG). Eine Vielzahl von Arten ist darüber hinaus besonders geschützt. Man findet sie u.A. in der Anlage 1 der Bundesartenschutzverordnung. Hummeln und alle anderen Wildbienen sowie Hornissen unterliegen diesem besonderen Schutz. Die Tiere dürfen nicht gefangen oder verletzt und ihre Nester...
DetailinformationenzuklappenKampfmittelräumung
Kampfmittel sind zur Kriegsführung oder ehemals zur Kriegsführung bestimmte Gegenstände und Teile davon. Zu diesen Kampfmitteln gehören insbesondere Bomben, Minen, Raketen, Panzerfäuste, Artillerie-, Gewehr- und Handgranaten, militärische Patronenmunition sowie militärische Spreng- und Zündmittel, die aus der Zeit des Ersten (1914-18) und des Zweiten (1939-45) Weltkrieges stammen. Da solche militärischen Kampfmittel nahezu unbegrenzt lagerfähig sind, können sie über mehrere Jahrzehnte...
DetailinformationenzuklappenKostenerstattungsbeitrag für Ausgleichsmaßnahmen zahlen
Baumaßnahmen stellen häufig Eingriffe in Natur und Landschaft dar. Dies ist insbesondere der Fall, wenn sie die Gestalt oder Nutzung von Grundflächen verändern und dadurch die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen (§ 14 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG). Die Verursacher eines Eingriffs sind nach § 15 Abs. 1 und 2 BNatSchG verpflichtet, -vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu unterlassen...
DetailinformationenzuklappenLandschaftsplanung
Die Landschaftsplanung in Hessen stellt einen Beitrag zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren dar und sorgt dafür, dass die Erfordernisse des Naturschutzes kalkulierbar werden. Die überörtlichen Ziele und Erfordernisse des Naturschutzes werden auf Landesebene in einem Landschaftsprogramm dargestellt. Die örtlichen Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege werden auf der Grundlage des Landschaftsprogramms in Landschaftsplänen als Bestandteile der...
DetailinformationenzuklappenLandschaftsschutz
Der Landschaftsschutz umfasst alle Maßnahmen zum besonderen Schutz und zur Pflege von Natur und Landschaft eines bestimmten Gebietes. Ziele sind die Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der -Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes, -Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, -Vielfalt, Eigenart oder Schönheit des Landschaftsbildes, -besonderen kulturhistorischen Bedeutung der Landschaft, -besonderen Bedeutung für die Erholung. Um...
DetailinformationenzuklappenNaturschutz: Eingriffsgenehmigung, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
Ziel des Naturschutzes ist es, Natur und Landschaft auf Grund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlage des Menschen zu erhalten. Da schwere Beeinträchtigungen oder gar eine Zerstörung von Natur und Landschaft schwerwiegende negative Folgen auch für den Menschen haben können, werden neben dem Schutz der Landschaft insbesondere der Erhalt, ggf. die Wiederherstellung und die langfristige und nachhaltige Nutzbarkeit des Naturhaushaltes angestrebt. Wer ein Vorhaben durchführen will, durch...
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