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Hobby und Freizeit

Informationen zur Lebenslage
Die Vorstellungen von Freizeit und einem ausgefüllten Privatleben können sehr unterschiedlich sein. Manche zieht es zu Festen und Veranstaltungen, andere genießen die Zeit in Gesellschaft von Tieren und es gibt zahlreiche weitere Möglichkeiten.
DetailinformationenzuklappenAbfall: Beutelspender für Hundekot
Beutelspender für Hundekot Wer mit einem Hund in Marburg unterwegs ist (egal ob als Eigentümer*in oder Aufsichtsperson), ist verpflichtet, den Kot des mitgeführten Hundes immer sofort zu beseitigen. Dies gilt für den begehbaren Teil von öffentlichen Wegen und Plätzen, Geh- oder Radwege, Fußgängerzonen, verkehrsberuhigte Bereiche, Rasenflächen, Anpflanzungen aller Art und Liegewiesen. Daher empfiehlt es sich, beim Verlassen des Hauses immer einen Beutel für die Aufnahme der tierischen...
DetailinformationenzuklappenAntrag auf Sondernutzung von öffentlichen Straßen/Wegen/Plätzen
Wenn ein Bürger öffentliche Straßen anders als vom Träger der Straßenbaulast vorgesehen oder abweichend von straßenverkehrlichen Vorschriften nutzen möchte, stellt dies eine Sondernutzung dar, die erlaubnis- und gebührenpflichtig ist. Sondernutzungen gewerblicher Art sind z.B.: -Verkaufswagen/Verkaufsstände -Warenauslagestellen vor den eigenen Geschäften -Informationsstände -Werbeaufsteller/Werbetafeln -Straßencafe (Aufstellen von Tischen/Stühlen) -Fahrradständer -Plakatierung Inhalt der...
DetailinformationenzuklappenAnzeige von Feuerwerken
Vor dem Abbrennen von Feuerwerk muss der Inhaber der Erlaubnis das Feuerwerk der zuständigen Behörde anzeigen. Dies gilt ganzjährig für Feuerwerke mit pyrotechnischen Gegenständen insbesondere der Kategorien F2, F3 und F4. Wenn Sie als Erlaubnisinhaber ein Feuerwerk machen möchten, ist dieses zwei Wochen vorher bei der örtlichen Ordnungsbehörde anzuzeigen. Sind in unmittelbarer Nähe Eisenbahnanlagen, Flughäfen oder Bundeswasserstraßen muss die Anzeige 4 Wochen vor dem Feuerwerk gemacht...
DetailinformationenzuklappenArchivgut einsehen
Das Stadtarchiv Marburg ist die zentrale Dienststelle für alle Fragen zur Marburger Stadtgeschichte. Es bewahrt und sammelt Unterlagen zur Dokumentation des Stadtlebens seit dem Mittelalter. Es übernimmt Schriftgut der Stadtverwaltung, das für die laufenden Geschäfte nicht mehr benötigt wird, und sammelt ergänzend Unterlagen von Privatleuten, Vereinen, Parteien und Firmen. Es steht der Allgemeinheit zu wissenschaftlichen und privaten Forschungen offen.
DetailinformationenzuklappenAusgesetzte oder freilaufende Haustiere melden (Fundtiere)
Aufgefundene Haus- und Heimtiere sind rein rechtlich gesehen "Fundsachen". Damit sind die Gemeinden als Fundbehörden zuständig. Diese müssen Fundtiere entgegennehmen und artgerecht unterbringen. Die Fundbehörde übergibt in der Regel deshalb die Fundtiere an eine geeignete Stelle (zum Beispiel ein Tierheim).
DetailinformationenzuklappenBefreiung von der Hundesteuer beantragen
Wenn Sie wegen Ihrer Behinderung auf einen Hund angewiesen sind, sind Sie in der Regel von der Hundesteuer befreit. Allerdings sind die Voraussetzungen in jeder Gemeinde unterschiedlich. Eine Befreiung oder Ermäßigung ist häufig davon abhängig, ob der behinderte Mensch auf die Begleitung eines Hundes angewiesen ist, weil er beispielsweise blind oder taub ist. In den meisten hessischen Gemeinden wird zurzeit – entsprechend der Mustersatzungen des Hessischen Städtetags und des Hessischen...
DetailinformationenzuklappenFerienangebote
Schulferien sind schön, aber im Sommer auch ganz schön lang. Wem die große Langeweile droht, der sollte auf den Web-Seiten der eigenen Gemeinde oder Stadt bzw. des eigenen Landkreises nach Stichworten wie "Ferienangebote", "Angebote für Kinder", "Freizeitangebote", "Ferienpass" usw. suchen. Die meisten Kommunen bieten gerade in den Sommerferien ein umfangreiches buntes Programm. Kreatives Klicken lohnt sich.
DetailinformationenzuklappenFischereischein ausstellen oder verlängern lassen
Wer die Fischerei ausüben will, braucht einen Fischereischein. Diesen stellt die zuständige Fischereibehörde auf Antrag aus, vorausgesetzt, man hat eine staatliche oder staatlich anerkannte Fischerprüfung bestanden oder es liegen Tatbestände vor, die eine Ablegung der Fischerprüfung entbehrlich machen.   Falls Sie nicht Inhaber des Fischereirechts im jeweiligen Gewässer sind, benötigen Sie für das Angeln an einem Gewässer zusätzlich einen Erlaubnisschein des Fischereirechtsinhabers bzw....
DetailinformationenzuklappenGefährliche Hunde
Alle Bundesländer haben Gesetze bzw. Verordnungen zur Abwehr der von Hunden ausgehenden Gefahren erlassen. Da die Gefahrenabwehr in die Kompetenz der Länder fällt, sind die Regelungen der Bundesländer unterschiedlich. In Hessen sind alle Hunde so zu halten und zu führen, dass von ihnen keine Gefahren für die öffentliche Sicherheit, also für das Leben und die Gesundheit von Menschen oder Tieren ausgehen. Hunde dürfen außerhalb des eingefriedeten Besitztums der Halterin oder des Halters nicht...
DetailinformationenzuklappenHundesteuer - Hund abmelden
Sie müssen Ihren Hund bei Ihrer Gemeindeverwaltung abmelden, wenn -Sie Ihren Hauptwohnsitz in eine andere Gemeinde verlegen oder wenn -Sie keinen Hund mehr haben.
DetailinformationenzuklappenHundesteuer - Hund anmelden
Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie kann von den Gemeinden nach kommunalem Satzungsrecht für das Halten von Hunden erhoben werden. Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen. Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Für das Halten von Hunden wird in Marburg eine Hundesteuer erhoben. Rechtsgrundlage ist die Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Universitätsstadt Marburg.
DetailinformationenzuklappenHundesteuer Ermäßigung beantragen
Es gibt in vielen Kommunen die Möglichkeit eine Ermäßigung im Falle der Hundesteuerzahlung zu erhalten. Diese ist an Voraussetzungen gebunden.
DetailinformationenzuklappenHundesteuermarken
Für jeden angemeldeten Hund, dessen Haltung im Stadtgebiet angezeigt wurde, wird eine Hundesteuermarke ausgegeben, die Eigentum der Stadt bleibt. Die Steuermarken bleiben für die Dauer der Hundehaltung bzw. bis zur Ausgabe neuer Marken gültig. Die gültige Hundesteuermarke ist achteckig und schwarz. Sie trägt die Aufschrift "Universitätsstadt Marburg - Hundemarke". Die Marken sind fünfstellig durchnummeriert. Die Hundehalterin oder der Hundehalter hat die von ihr oder ihm gehaltenen Hunde...
DetailinformationenzuklappenJagd- und Fischereirecht
Alle in Deutschland lebenden Wildtiere sind grundsätzlich herrenlos, d.h. sie gehören niemandem. Jedoch steht jedem Grundeigentümer grundsätzlich das sogenannte Jagdrecht an seinem Grund und Boden zu. Das Jagdrecht ist die ausschließliche Befugnis, auf einem bestimmten Gebiet wildlebende Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen, zu hegen, auf sie die Jagd auszuüben und sie sich anzueignen. Unter dem Aneignungsrecht versteht man u.a. das Recht, das Fleisch zu verwerten und zu verkaufen, aber...
DetailinformationenzuklappenPrivate Feuerwerke - Erteilung einer Ausnahmegenehmigung
Nur zum Jahreswechsel (am 31.12 und 01.01) dürfen Feuerwerkskörper der Kategorie F2 (alte Bezeichnung Klasse II) von Privatpersonen über 18 Jahren abgebrannt werden. Wenn Privatpersonen, das heißt Personen ohne eine Erlaubnis nach § 7 oder § 27 des Sprengstoffgesetzes oder Befähigungsschein nach § 20 Sprengstoffgesetz, zu einem anderen Zeitpunkt selbst Feuerwerkskörper der Kategorie F2 abbrennen möchten, kann dies von der zuständigen Behörde aus begründetem Anlass ausnahmsweise zugelassen...
DetailinformationenzuklappenSondernutzung von öffentlichen Verkehrsflächen (Straßen, Radwege, Gehwege) für Arbeits- und Baustellen
Die Einrichtung einer Arbeits-/Baustelle auf öffentlicher Verkehrsfläche stellt eine genehmigungspflichtige Sondernutzung dar. Hierfür wird eine verkehrsrechtliche Anordnung und/oder Ausnahmegenehmigung und eine Straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis benötigt Genehmigungspflichtig sind z. B. -Baustellen allgemein (Abrissarbeiten, Hoch- und Tiefbauarbeiten, Leitungsarbeiten) -Bauwagen oder Mannschafts-/ Gerätebuden -Bauzaun -Materiallager -Gerüste -Mulden und...
DetailinformationenzuklappenVeranstaltungen: StVO - Erlaubnisse und Ausnahmen
Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, bedürfen der Erlaubnis. Insbesondere handelt es sich dabei um:   -Motorsportliche Veranstaltungen mit Kfz -Radrennen, Triathlonveranstaltungen, Volksradfahren mit mehr als 100 Teilnehmern, Fußmärsche, Staffelläufe, Volkswandern mit mehr als 500 Teilnehmern oder auf klassifizierten Straßen (Kreisstraßen und höherrangig) -Umzüge - Straßenfeste, Traditionsveranstaltungen, Märkte   Nicht erlaubnispflichtig...
DetailinformationenzuklappenVerkehrsraumeinschränkung - Genehmigung
Für jede Maßnahme, die eine Einschränkung und Sondernutzung öffentlichen Verkehrsraumes beansprucht, ist eine Genehmigung einzuholen. Sofern der Fahrzeugverkehr von der Verkehrsraumeinschränkung betroffen ist, ist neben der Genehmigung der Sondernutzung des in Anspruch genommenen Straßenraums in der Regel auch eine verkehrsbehördliche Anordnung für die verkehrliche Absicherung der Verkehrsraumeinschränkung einzuholen. Für die Straßenverkehrsbehördliche Anordnung der notwendigen...
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