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Mobilität und Fahrzeuge
Informationen zur Lebenslage
Ob mit einem eigenen Fahrzeug, dem Fahrrad oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln – Mobilität ist in unserer Gesellschaft von großer Bedeutung. Wir bieten Ihnen Informationen rund um Fahrzeuge, Führerscheine, Straßenverkehr oder Förderungen für bestimmte Mobilitätsarten.

Abgeschlepptes Fahrzeug Auskunft erhalten
Ihr Auto wurde behördlich abgeschleppt. Hier erfahren Sie mehr zum weiteren Fortgang.

Bei Verwarnungs- und Bußgeldern im Straßenverkehr der oder dem Beschuldigten die Anhörung gewähren
Wenn Sie eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begangen haben, wird Ihnen mit einer Anhörung die Gelegenheit gegeben, sich dazu zu äußern.

Bewohnerparkausweis Verlängerung
Ihren Anwohnerparkausweis können Sie auf Antrag verlängern lassen.

Bewohnerparken
aktuell:
Zum 18.09.2025 ist die neue Bewohnerparken-Satzung der Stadt Marburg in Kraft getreten mit einer neuen Laufzeit von 24 Monaten und neuen Gebühren.
Bitte beachten Sie:
1. Ist Ihr Parkausweis abgelaufen, müssen Sie im Online-Dienst z.Zt. den Antrag "Bewohnerparkausweis beantragen" auswählen.
2. Bei Verlust eines bestehenden Bewohnerparkausweises nutzen Sie unseren Onlinedienst.
3. Bei Veränderung (Kennzeichenwechsel) des bestehenden Bewohnerparkausweises nutzen Sie unseren...

Fahrerlaubnis: Fahrgastbeförderung
Wenn Sie Fahrgäste in einem Kraftfahrzeug befördern und für diese Beförderung eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz erforderlich ist, benötigen Sie zusätzlich zur allgemeinen Fahrerlaubnis eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF). Das gilt auch, wenn Sie in einem Krankenkraftwagen entgeltlich oder geschäftsmäßig Fahrgäste befördern.
Eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) ist nicht erforderlich für
-Krankenkraftwagen der Bundeswehr, der Bundespolizei, der...

Parkausweis für schwerbehinderte Menschen beantragen
Schwerbehinderte Menschen erhalten unter bestimmten Voraussetzungen die Erlaubnis, an Stellen zu parken, an denen das üblicherweise nicht erlaubt ist. Berechtigte können die Parkerleichterungen auch als Beifahrer nutzen, eine eigene Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich.
Berechtigungsnachweis ist der Parkausweis im Zusammenhang mit der schriftlichen Ausnahmegenehmigung, welche die einzelnen Ausnahmetatbestände erläutert und begrenzt.
Hinweis: Der Parkausweis muss deutlich sichtbar hinter...