Inhaltsbereich

Sterbefall und Nachlass

Informationen zur Lebenslage
Wenn ein Mensch stirbt, stellen sich den Angehörigen und Hinterbliebenen viele Fragen. Mit welcher Unterstützung kann gerechnet werden, gibt es ein Testament und welche Formalitäten gilt es zu erledigen?
DetailinformationenzuklappenBestattung
Viele Menschen scheuen es, sich mit dem Thema Tod auseinander zu setzen. Niemand rechnet damit, niemand spricht gern darüber. Tritt dann ein Todesfall in der Familie oder im Freundeskreis ein, wissen viele nicht, wie sie damit umgehen sollen. In dieser Situation ist es oft nicht leicht, sich um all die Dinge zu kümmern, die nun anstehen. Doch trotz Trauer gibt es innerhalb kurzer Zeit viel zu erledigen. Entscheidungen müssen getroffen und Wünsche des Verstorbenen umgesetzt werden. Erste...
DetailinformationenzuklappenBestattungskosten - Sozialhilfe
In Deutschland besteht Bestattungspflicht. Bei einem Sterbefall sind die Angehörigen (in der gesetzlich geregelten Reihenfolge) des Verstorbenen verpflichtet, für die Bestattung zu sorgen. Sie haben auch die anfallenden Kosten zu tragen, die sie vom Erben des Nachlasses – sofern sie nicht selbst Erben sind – einfordern können. Sofern die Angehörigen nicht in der Lage sind, die Bestattungskosten zu tragen und der Nachlass des Verstorbenen ebenfalls dazu nicht ausreicht, können die...
DetailinformationenzuklappenLeichenpass
Für die Überführung einer Leiche ins Ausland wird ein Leichenpass benötigt. Auch für die Überführung einer Leiche von Hessen in andere Bundesländer ist ein Leichenpass erforderlich, wenn deren Rechtsvorschriften für die Beförderung oder Bestattung der Leiche einen Leichenpass benötigen.
DetailinformationenzuklappenOrtsgerichte
Ortsgerichte geben Bürgern und Gerichten wichtige Hilfestellung und tragen dazu bei, Kosten zu sparen. Sie sind als Hilfsbehörden der Justiz Partner für viele persönliche Angelegenheiten. In Hessen gibt es für jede Gemeinde mindestens ein Ortsgericht. Jedes Ortsgericht hat mindestens 5 Mitglieder: die Ortsgerichtsvorsteherin oder den Ortsgerichtsvorsteher und 4 Ortsgerichtsschöffen. Ortsgerichtsmitglieder sind Ehrenbeamte, die auf Vorschlag der Gemeinde von dem der Präsidentin oder dem...
DetailinformationenzuklappenSterbefall anzeigen
Der Tod eines Menschen muss beim Standesamt angezeigt werden. Anzeigepflichtige Die Anzeigepflicht trifft bei Sterbefällen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen den Träger der Einrichtung. Ansonsten sind zur Anzeige eines Sterbefalles in nachstehender Reihenfolge verpflichtet -jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat, -die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat, - jede andere Person, die bei dem Tod...
DetailinformationenzuklappenSterbefall im Ausland Beurkundung
Ordnungsgemäß ausgestellte Sterbeurkunden aus dem Ausland werden in Deutschland grundsätzlich anerkannt. Eine Pflicht zur Nachbeurkundung besteht nicht. Der nachträgliche Eintrag in das Sterberegister kann jedoch von Vorteil sein, weil Ihnen das hiesige Standesamt dann eine deutsche Sterbeurkunde ausstellen kann. Etwaige Übersetzungen und Beglaubigungen der ausländischen Sterbeurkunde entfallen somit zukünftig.
DetailinformationenzuklappenSterbeurkunde Ausstellung
Jeder Sterbefall muss dem Standesamt der Gemeinde angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich der Tod eintrat. Eine Sterbeurkunde kann ausgestellt werden, sobald der Sterbefall im Sterberegister beurkundet wurde. Wichtig ist die Sterbeurkunde beispielsweise für die Bestattung und ihre Vorbereitung (so etwa für die Einsargung und Überführung) sowie für die Nachlassabwicklung. Um gesetzliche oder private Versicherungsleistungen in Anspruch zu nehmen, wird ebenfalls eine Sterbeurkunde...
zurück